Einrichtunsbezogene Impfpflicht
Fäscher offen für Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Ariane Fäscher, Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 58 (Oberhavel-Havelland II) zeigt sich offen für die Rücknahme der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Auf abgeordnetenwatch.de beantwortete sie die Frage, ob sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen oder solch einen Gesetzentwurf unterstützen würde knapp: „Ich habe keine Kenntnis darüber, ob ein solcher Antrag vorbereitet wird. Meine Abstimmung hinge von der konkreten Ausgestaltung ab.“ [1].

Fäscher gehörte zu den 9 Abweichlern innerhalb der SPD-Fraktion, die am 07.04.2022 im Bundestag gegen eine allgemeine Impfpflicht ab 60 stimmten. Zur Begründung führte sie eine Unsicherheit über die Wirksamkeit der Impfung bei kommenden Mutationen, einen mit der Zeit nachlassenden Impfschutz, eine ernsthafte Grundrechtsabwägung und vor allem die Erkenntnis an, dass „in der Omikron-Welle eher der Selbstschutz als der Fremdschutz gewährleistet war“ [2].

Alle diese Argumente kann man aber auch gegen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht anführen. Somit war es folgerichtig, dass Frau Fäscher mit der Rücknahme dieses Teils des Infektionsschutzgesetzes konfrontiert wurde.

Fäschers Antwort lässt zwar Betroffene hoffen. Dennoch vermittelt die Hohen Neuendorferin nicht den Eindruck, selbst in diesem Punkt aktiv zu werden. Vermutlich werden auch hierbei die Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Wahlkreis für die notwendige Motivation sorgen müssen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Telegram-Kanal der Brandenburger Freiheit, https://t.me/Brandenburger_Freiheit/39 .

[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ariane-faescher/fragen-antworten/werden-sie-einen-gesetzentwurf-zur-ruecknahme-der-sogenannten-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-in-den
[2] https://www.facebook.com/arianefaescher/photos/a.250390616680575/484068473312787/