Kein automatischer Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis wegen AfD-Mitgliedschaft in Brandenburg
Die Brandenburger Landesregierung folgt der Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt nicht. Der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis bleibt in Brandenburg eine Einzelfallentscheidung. Dies stellte die Landesregierung im Rahmen Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Sven Hornauf (BSW) klar [1].
