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Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates – kein Thema für Brandenburger Verfassungsschutz

Brandenburger Innenministerium verzichtet auf separate Ausweisung des 2021 neu eingeführten Phänomenbereiches in seinem aktuellen Bericht für 2024. Prognosen des Verfassungsschutzes zum Bedeutungsverlust des Phänomenbereiches aus dem Vorjahr erfüllen sich.

In seinem aktuellen Bericht für das Jahr 2024 verzichtet der Brandenburger Verfassungsschutz auf die separate Ausweisung des 2021 im Zuge der Corona-Proteste eingeführten Phänomenbereiches. Im Bericht heißt es hierzu:

Der im Jahr 2021 bundesweit neu eingerichtete Bereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates wird vom Verfassungsschutz Brandenburg nicht mehr ausgewiesen. Dessen Inhalte werden nahezu ausschließlich von brandenburgischen Entgrenzungsakteuren sowie vom Milieu der Reichsbürger und Selbstverwalter abgedeckt. [1]

Entgrenzungsakteure sind nach Auffassung des Brandenburger Verfassungsschutzes rechtsextremistische Akteure, die das Ziel verfolgen, „mit ihrer Ideologie die Mitte der Gesellschaft durchdringen zu wollen. Mit dieser Entgrenzungsstrategie soll das politische System der Bundesrepublik zunächst unterwandert und schließlich im Sinne rechtsextremistischer Positionen fundamental umgestaltet werden.“, so der Verfassungsschutz in seinem Bericht [1].

Zu den zentralen Entgrenzungsakteuren zählt der Verfassungsschutz in Brandenburg den als rechts-extremistischen Verdachtsfall geführten Landesverband der AfD einschließlich ihrer als rechtsextremistisch eingestuften Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland Brandenburg“ (JA Brandenburg), den ebenfalls als rechtsextremistisch eingestuften Verein „Zukunft Heimat e. V.“ (Zukunft Heimat) sowie die mittlerweile aus Brandenburg verzogene als rechtsextremistisch eingestufte „COMPACT-Magazin GmbH“ (COMPACT).

Die in früheren Berichten [2] noch explizit genannten Akteure wie die „Freien Brandenburger“ oder „Björn Banane“ werden im aktuellen Bericht [1] nicht mehr erwähnt. Damit erfüllte sich die vom Brandenburger Verfassungsschutz bereits im letzten Jahr getroffene Prognose zur Entwicklung des Phänomenbereiches „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“:

Zwar zeichnet sich der Phänomenbereich durch eine hohe Kommunikationsfreudigkeit aus. Jedoch mangelt es an einer eigenen klaren Ideologie, die langfristig für eine entsprechende Bindungskraft sorgen könnte. … Daher geht der Verfassungsschutz Brandenburg davon aus, dass der Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in Zukunft eher an Bedeutung sowie Relevanz verlieren wird. [2]

Der Brandenburger Verfassungsschutz ist eine Abteilung des Brandenburger Ministeriums des Inneren und für Kommunales. Er ist damit an die Weisungen des Brandenburger Innenministers gebunden. Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern [3].

BF/JM

[1] https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/VSB_2024_Pressefassung.pdf
[2] https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/VSB_Pressefassung_2023.pdf
[3] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgverfschg#2

www.brandenburgerfreiheit.de

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