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Wahleinspruch von Pro Velten abgelehnt

Der Wahlkrimi zur Bürgermeisterstichwahl in Velten geht weiter. Die Brandenburger Freiheit (BF) hat bereits dazu berichtet [1]. Gabriele Schade, selbst Beisitzerin im Wahlausschuss, erläutert im folgenden Artikel den aktuellen Stand zu den Vorkommnissen in der Ofenstadt.

Der von Pro Velten am 25. Oktober 2025 eingereichte Wahleinspruch wurde von der Wahlleitung bereits drei Tage später abgelehnt. Die Märkische Allgemeine Zeitung berichtete sogleich darüber [2]. Allerdings hat sich in den Artikel ein kleiner Fehler eingeschlichen. Die Stichwahl fand am 12. Oktober 2025 statt und nicht am 14. Oktober 2025. An diesem Datum tagte der Wahlausschuss. Über den Wahleinspruch gab es gleich nach Veröffentlichung der Pressemitteilung von Pro Velten eine Meldung [3]. Nun muss der Einspruch der Stadtverordnetenversammlung Veltens vorgetragen werden. Diese hat darüber zu befinden, ob die Gründe dafür berechtigt sind. Da sich im Stadtparlament eine Mehrheit bestehend aus Pro Velten, der AfD und dem fraktionslosen Abgeordneten Robert Wolinski (Die Heimat), befindet, könnte es sein, dass dem Einspruch stattgegeben wird. In diesem Fall hätte dann die Stadtverwaltung die Möglichkeit Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Aufgrund der Vorkommnisse im Wahlausschuss, den unzureichenden Antworten auf den dort eingereichten Fragenkatalog von Pro Velten sowie der Ablehnung einer Überprüfung der Wahlunterlagen durch den Wahlausschuss, wurde parallel zum Wahleinspruch am 24. Oktober 2025 ein Eilantrag an das Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Folgende Punkte wurden beantragt:

  1. die Wahlleiterin der Stadt Velten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, vor Ablauf der Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs gegen die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl vom 12. Oktober 2025 den Wahlausschuss der Stadt Velten unverzüglich einzuberufen, mit dem Zweck:
  • die Sichtung und Nachprüfung aller mit der Wahl in Zusammenhang stehenden Unterlagen gemäß § 46 Abs. 3 BbgKWahlG zu ermöglichen,
  • offene Fragen zur Wahlhandlung und zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu klären.
  1. Die Ergebnisse der Sitzung des Wahlausschusses vom 14.10.2025 für ungültig zu erklären.
  2. Die Wahlleiterin der Stadt Velten wegen Befangenheit abzuberufen.
  3. Eine/n neutralen Wahlleiter/in oder eine neutrale Wahlkommission zu berufen.

Eine ausführliche Begründung sowie Nachweise des Schriftverkehrs mit der Wahlleitung und Eidesstattliche Erklärungen von Beobachtern der Sitzung des Wahlausschusses wurden mit eingereicht. Weitere Eidesstattliche Erklärungen gab es zu dem ungeklärten Sachverhalt eines Wahlbriefes, der noch am Tage der Stichwahl gegen 17.30 Uhr in den Briefkasten am Bürgerservice eingeworfen wurde. Dieser Brief enthielt die Angaben eines nicht vorhandenen Wahlbezirkes. Die Wahlleitung konnte über den Verbleib des Briefes keine Auskunft geben, da eingehende Wahlbriefe nicht registriert werden.

Das Verwaltungsgericht forderte eine Stellungnahme von der Wahlleiterin in Velten an. Die externe Anwaltskanzlei Dombert aus Potsdam wurde damit betraut und erarbeitete eine achtseitige Gegendarstellung zu dem Eilantrag. Am Mittwoch den 29. Oktober 2025 wurde dieser dann abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit dem Aspekt, dass die Unterschrift auf der Niederschrift des Wahlausschusses das Wahlergebnis bestätigt hat und somit keine Möglichkeit mehr besteht, eine nachträgliche Überprüfung durch den Wahlausschuss vornehmen zu lassen. Das die Wahlleiterin im Ausschuss äußerte, dass die Unterschrift ausschließlich die zu dem Zeitpunkt überprüften Wahlunterlagen bestätige und eine Nachprüfung möglich sei, fand keine Berücksichtigung. Es entsteht der Eindruck, dass sich das Verwaltungsgericht inhaltlich nicht mit dem Eilantrag auseinandergesetzt hat. Wäre ihm stattgegeben worden, hätte es vielleicht ein Präzedenzfall mit bundesweiter Auswirkung werden können. Es ist vermutlich nicht erwünscht, an den geltenden Wahlgesetzen etwas zu verändern.

In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Möglichkeit eines Wahleinspruches besteht, wie Pro Velten ihn initiiert hat und der wie bereits am Anfang berichtet, auch abgelehnt wurde.

Ferner besteht die Möglichkeit einen Widerspruch zu der Ablehnung des Eilantrages beim Oberverwaltungsgericht innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Wie jetzt weiter verfahren wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Erwähnenswert ist noch der Umstand, dass die Gerichtskosten von einem Streitwert in Höhe von 5.000 Euro und der sogenannte Auffangwert aufgrund der drei gestellten Anträge (eigentlich waren es vier) das Dreifache betragen. Somit möchte man vielleicht mit hohen Kosten abschrecken, dass künftig von solchen Anträgen Abstand genommen wird. Da der Eilantrag jedoch von einem Mitglied des Wahlausschusses und somit aus dessen Funktion heraus gestellt wurde, werden die Kosten von der Stadt übernommen werden müssen.

Es ist festzustellen, dass mit allen Mitteln eine Transparenz zu den von Pro Velten angeführten Vorwürfen verhindert wird. Die Frage ist warum? Gibt es vielleicht etwas zu verbergen? Es wäre doch ein Leichtes gewesen, bereits in der Sitzung des Wahlausschusses die berechtigt vorgetragenen Zweifel auszuräumen, indem man eine Nachprüfung der Wahlunterlagen durch den Wahlausschuss zugelassen hätte.

Sobald es Neuigkeiten zu den Einsprüchen und Verfahren gibt, werden wir Sie darüber informieren.

Text: Gabriele Schade

[1] https://brandenburgerfreiheit.de/nebuloese-ergebnisse-bei-der-buergermeister-stichwahl-in-velten/
[2] https://www.maz-online.de/lokales/oberhavel/velten/velten-vorwuerfe-von-pro-velten-einspruch-gegen-buergermeisterwahl-Z3ED7NXGENHOHFEYVCASQNFWRQ.html
[3] https://brandenburgerfreiheit.de/buergermeisterwahl-in-velten-pro-velten-legt-wahleinspruch-ein/

www.brandenburgerfreiheit.de

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