In der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) in Velten war es zu Mandatsniederlegungen von Marcel Siegert und Mandy Krüger (Pro Velten) gekommen. Die Sitzung war dann von dem stellvertretenden Vorsitzenden Christopher Gordjy (SPD) beendet worden. Die Stadtverordneten von der AfD, Pro Velten und Robert Wolinski (Die Heimat) hatten nach zwei Pattergebnissen für die Neubesetzung des Vorsitzenden die Sitzung verlassen, bevor es zur Auslosung kommen sollte. Die BF berichtete darüber [1]. Nun fand am 16. Januar 2026 eine Sitzung für die nicht durchgeführten Tagesordnungspunkte statt.
Herr Gordjy begann die Sitzung mit den offiziellen Verabschiedungen der ehemaligen Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD, der Fachbereichsleiterin für Soziales Jennifer Collin-Feeder (SPD) sowie Marcel Siegert (Pro Velten) als ehemaligen Vorsitzenden der SVV. Er war im Gegensatz zu den beiden Damen nicht vor Ort im Kommunikationszentrum dabei. Die Verdienste für die Stadt Velten wurden für alle drei Personen sehr wertschätzend gewürdigt.
Die neue Bürgermeisterin Manuela Nebel (parteilos) wurde herzlich willkommen geheißen. Sie hielt eine kurze Ansprache in der sie u.a. mitteilte, dass sie sich für eine neutrale und überparteiliche Bürgermeisterin sieht. Gemeinsam soll Velten im respektvollen Miteinander vorangebracht werden.
Die beiden freien Plätze nach den Mandatsniederlegungen von Frau Krüger und Herrn Siegert in der Fraktion Pro Velten wurden durch Maik Mihatsch und Judith Fink neu besetzt. Somit ist die SVV mit 22 Stadtverordneten plus Bürgermeisterin wieder vollzählig.
Bei der Wahl des Vorsitzenden der SVV erreichte Robert Ketelhohn (AfD Stadtfraktion Velten) mit 12 zu 10 Stimmen die Mehrheit gegen Christopher Gordjy (SPD). Die AfD hat damit im Land Brandenburg einen zweiten Vorsitz eines Gemeindegremiums besetzt. Zur Kommunalwahl 2024 hatte die AfD Stadtfraktion Velten die größte Fraktionsstärke erreicht. Da Herr Siegert seinerzeit wieder zum Vorsitzenden der SVV gewählt wurde, hätte der AfD ein Stellvertreterplatz zugestanden. Das wurde jedoch von den Stadtverordneten nicht gewährt. Herr Ketelhohn ist seit 2024 im Stadtparlament vertreten.
Der Stadtverordnete Karl-Heinz Pötsch (CDU) war der Sitzung online zugeschaltet, da er sich im Urlaub befand. Da die Wahl des neuen Vorsitzenden geheim erfolgte, war es ihm nicht möglich daran teilzunehmen. Er bekundete mehrmals seinen Unmut darüber, obwohl er als langjähriger Stadtverordneter und sogar Vorsitzender die Regeln einer solchen Wahl kennen müsste.
Im TOP 9 wurde der Wahleinspruch zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters behandelt. Die vorherige Bürgermeisterin Frau Hübner (SPD) sieht diesen aufgrund des Rechtsgutachtens der Kanzlei Dombert/Potsdam als unbegründet an und möchte ihn abweisen. Zu der Thematik hat die BF berichtet [2]. Die neue Bürgermeisterin Frau Nebel (parteilos) erklärte sich dazu befangen. Es gab Wortmeldungen von mehreren Stadtverordneten zu dem Thema. Herr Otto (CDU) erfragte, ob es rechtens sei, da der Antrag von der vorherigen Bürgermeisterin gestellt worden sei. Das wurde bejaht. Herr Moser-Haas (SPD-Linke-Giese Fraktion) verwies auf bisherige Rechtsprechungen zu der Thematik und das dieses durch das vorliegende Gutachten widerlegt sei. Somit sei dem Antrag auf Abweisung zuzustimmen. Herr Gehring (AfD Stadtfraktion) fragte die Wahlleiterin Frau Schmeck, ob seinerzeit in der Wahlausschuss-Sitzung der Beisitzer von Pro Velten die Unterbrechung der Sitzung gefordert hatte und ob dieses im Ausschuss abgestimmt wurde. Frau Schmeck verwies zum ersten Teil der Frage auf das Gutachten und verneinte den zweiten Teil. Dann kam es zur Abstimmung. Mit einer Mehrheit von 12 zu 10 Stimmen wurde der Antrag abgewiesen. Somit ist der Wahleinspruch weiter gültig. Herr Ketelhohn teilte mit, dass das weitere Vorgehen in der Angelegenheit noch besprochen wird.
Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) berichet in ihrer Ausgabe vom 23. Januar 2026, dass die Veltener Stadtverordnetenversammlung nach wie vor mehrheitlich die Anerkennung der Bürgermeisterwahl verweigert und dass die Wahlleitung daraufhin vorsorglich Klage gegen den Bescheid zum Wahleinspruch beim Verwaltungsgericht einreichen werde [3].
Ein weiterer wichtiger TOP war die Haushaltsplanung 2026. Eigentlich hätte dieser schon in der Dezembersitzung 2025 beschlossen werden müssen, aber aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Sitzung, war es dazu nicht gekommen. Die Fraktion SPD-Linke-Giese hatte am 16. Januar 2026 noch im Laufe des Vormittags umfangreiche Änderungsanträge eingereicht. Herr Moser-Haas (SDP-Linke-Giese-Fraktion) begründete die Kurzfristigkeit mit dem geänderten Prozedere bei den Haushaltsbesprechungen. In den Jahren zuvor war der Haushalt immer zuerst in der SVV vorgestellt worden. Das sei nun nicht mehr so. Es hätten ausschließlich die Besprechungen dazu in den Ausschüssen stattgefunden. Einige Stadtverordnete konnten die Seiten der Änderungsanträge nicht abrufen. Daraufhin wurden diese vom Sitzungsdienst ausgedruckt damit analog weitergearbeitet werden konnte. Frau Mihatsch (Pro Velten) kritisierte die kurzfristige Einreichung der Änderungsanträge. Sie sieht sich aufgrund des Umfangs nicht in der Lage kurzfristig darüber zu befinden. Andere Stadtverordnete schlossen sich den Ausführungen an. Gleichzeitig wies Frau Mihatsch darauf hin, dass man sich aufgrund des knappen Haushalts auch mit Anträgen, die die Stadtkasse in den nächsten Jahren übermäßig belasten würden, zurückhalten solle. Frau Nebel erklärte, dass die Stadt sich derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung befinde. Das bedeutet, dass nur vertraglich abgesicherte und unabdingbare Ausgaben getätigt werden können. Freiwillige Leistungen wie Förderungen an Vereine sind derzeit nicht möglich. Herr Gehring (AfD-Stadtfraktion Velten) machte den Vorschlag, dass die Stadtverwaltung eine Stellungnahme zu den Änderungsanträgen bis zur nächsten Sitzung ausarbeiten solle. Dann wäre es möglich den Haushalt in der kommenden Sitzung am 12. Februar 2026 zu beschließen. Herr Pötsch (CDU) stellte den Antrag dazu, der mehrheitlich beschieden wurde.
Man hätte den Eindruck gewinnen können, dass die SPD-Linke-Giese-Fraktion vorsätzlich diese umfangreichen Änderungsanträge so kurzfristig eingereicht hat, um den neuen Vorsitzenden Robert Ketelhohn (AfD-Stadtfraktion Velten) in seiner ersten Sitzung zu verunsichern.
Beim Thema Kita- und Schulbedarfsplanung Velten 2026-2031 wurde bereits vorab im Ausschuss für Soziales und Bürgerservice aufgrund von widersprüchlichen Aussagen der Verwaltung in der Planung und Fortschreibung keine Zustimmung erteilt. Auch die daraufhin erfolgte Stellungnahme der Verwaltung zur SVV konnte nicht zur Klärung beitragen. Frau Noack (SPD-Linke-Giese-Fraktion) bat um inhaltliche Nachbesserung und Rücküberweisung in den Ausschuss für Soziales.
Unter dem TOP 26 wurde den Stadtverordneten die Beanstandung der Abwahl der Wahlleiterin und des stellvertretenden Wahlleiters zur Kenntnis gegeben. Diese war am 11. Dezember 2025 nach dem Ende der Sitzung dem damaligen Vorsitzenden Marcel Siegert (Pro Velten) von der zu dieser Zeit noch amtierenden Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) in schriftlicher Form ausgehändigt worden. Ein Beschluss musste dazu nicht getroffen werden.
Im nächsten TOP 27 folgte dann zum zweiten Mal der Abwahlantrag für die Wahlleiterin Frau Schmeck. Eingereicht wurde er wieder von der Pro Velten-Fraktion. Da in der Beanstandung kritisiert worden war, dass der Wahlleiterin Bianka Schmeck keine Möglichkeit zur Stellungsnahme gegeben worden sei, bot ihr Herr Ketelhohn an, dieses in dieser Sitzung vorzunehmen. Sie lehnte das Angebot ab. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass Frau Schmeck in der Sitzung am 20. November 2025 bereits eine Stellungsnahme abgegeben hatte. Es wurde dann nochmals der Vorwurf der Täuschung einer „unbescholtenen Wahlleiterin“ (Zitat Herr Moser-Haas; SPD-Linke-Giese-Fraktion) thematisiert. Es seien keine Normen nach Kommunalwahlrecht verletzt worden.
Frau Mihatsch (Pro Velten) war als Augen- und Ohrenzeugin seinerzeit im Wahlausschuss dabei und schilderte kurz die damalige Situation, als es um die Unterschriften auf der Niederschrift ging. Für sie war es eine Täuschung. Herr Noack (SPD-Linke-Giese-Fraktion) argumentierte mit dem Gutachten der Kanzlei Dombert. Dort sei minutiös die Wahlausschuss-Sitzung wiedergegeben worden und in Richtung Frau Mihatsch sieht er die „Erfindung von Legenden“. Er forderte von Frau Mihatsch und Herrn Gehring Belege, die „die Legenden“ bestätigen sollen. Frau Mihatsch hatte mit anderen Zeugen zu den Vorwürfen eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Sie wurden dem Wahleinspruch beigefügt. Nach Auffassung Herrn Noacks ist ausschließlich das Gutachten als Tatsache in dem Sachverhalt zu sehen. Darin könne man nachlesen, welche gesetzlichen Aufgaben der Wahlausschuss zu erfüllen habe. Die Fragen die seinerzeit dort gestellt worden sind, gehörten nicht zu diesem Aufgabenbereich wie z.B. die in der es um die Anzahl der unbenutzten Wahlzettel geht. Solche Frage muss eine Wahlleitung auch nach Auffassung von Herrn Moser-Haas nicht beantworten. Herr Wolinski (Die Heimat) machte darauf aufmerksam, dass das Gutachten lediglich die Sichtweise des Mandanten wiedergibt, der es bezahlt und es kein Gerichtsurteil sei. Er spricht zum wiederholten Mal an, dass es kein Interesse der Stadtverwaltung und Wahlleitung gab die Zweifel und Fragen auszuräumen und Transparenz herzustellen.
Frau Mihatsch (Pro Velten) merkte noch an, dass ein Gutachten nur dann aussagekräftig ist, wenn alle Seiten dazu gehört werden. Das sei hier nicht der Fall. Es wurde ausschließlich einseitig begutachtet. Die Kanzlei Dombert weise eine Nähe zur SPD auf. Der brandenburgische Justizminister Benjamin Grimm (SPD) war dort mehrere Jahre tätig [4].
Herr Moser-Haas fordert weiterhin die Vorwürfe konkret zu benennen. Daraufhin trägt Herr Gehring die Punkte aus dem Wahleinspruch nochmals vor. Nach dem Geschäftsordnungsantrag zum Ende der Debatte wird über die Abwahl abgestimmt. Mit 12 Stimmen zu 11 Stimmen wurde die Abwahl zum zweiten Mal beschlossen. Danach wurde die SVV aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit um 22 Uhr beendet.
Die noch unbehandelten TOP werden in der Sitzung am 12. Februar 2026 nachgeholt.
In dem Artikel der MAZ vom 23.Januar 2026 wird auch berichtet, dass die Bürgermeisterin Manuela Nebel (parteilos) diesen Beschluss wie ihre Vorgängerin Ines Hübner (SPD) gegenüber dem Vorsitzenden der SVV beanstanden wird. Danach wird sie die Kommunalaufsicht hinzuziehen. Dort soll dann entschieden werden, ob der Beschluss rechtswidrig sei [3].
Anmerkung der Verfasserin:
Der Sachverhalt in der Angelegenheit ist ziemlich verworren und bedarf einer genaueren Betrachtung:
- Die zum zweiten Mal abgewählte Wahlleiterin Frau Schmeck möchte beim Verwaltungsgericht Klage gegen Bescheid zum Wahleinspruch einreichen. Wie kann es sein, dass man eigentlich seines Amtes enthoben ist, wie Frau Schmeck, noch keine Entscheidung durch die Kommunalaufsicht getroffen wurde und trotzdem eine Klage einreichen kann?
- Die Kommunalaufsicht wiederum möchte die noch nicht von der SVV bestätigte neue Bürgermeisterin Manuela Nebel hinzuziehen, um den Beschluss zur Abwahl der Wahlleitung beanstanden. Das bedeutet, dass sie die Abwahl der Wahlleitung beanstandet, die den Zweifeln am Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl nicht nachgegangen ist. Dadurch konnte Frau Nebel Bürgermeisterin werden. Die Frage ist, wie sich das mit der Neutralität vereinbaren lässt, für die sie angeblich steht. Wäre es da nicht angebrachter, sich in der Angelegenheit zurückzunehmen?
- Wäre bei diesem Sachverhalt vielleicht eine juristische Einordnung hilfreich?
- Ist vielleicht schon bekannt, wie die Kommunalaufsicht entscheiden wird? Die oberste Aufsicht darüber übt das Brandenburger Innenministerium aus. Dieses wiederum ist SPD-geführt. Man könnte deshalb davon ausgehen, dass parteipolitisch entschieden wird.
Es bleibt spannend in Velten. Die Märkische Oder-Zeitung (MOZ) berichtete in ihrer Ausgabe vom 26. Januar 2026 nunmehr, dass die Stadtverwaltung Velten vor dem Verwaltungsgericht klagen möchte [5]. Da gemäß kommunaler Selbstverwaltung aber die Stadtverordnetenversammlung das höchste Gremium ist, ist das eine fragwürdige Angelegenheit. Die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet am 12. Februar 2026 im Kommunikationszentrum statt. Die BF wird darüber berichten.
[1] https://brandenburgerfreiheit.de/jetzt-hat-der-staatsanwalt-das-wort/
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/wahleinspruch-von-pro-velten-abgelehnt/
[3] https://www.maz-online.de/lokales/oberhavel/velten/buergermeisterwahl-velten-weiter-streit-um-wahlleitung-pro-velten-afd-die-heimat-bilden-mehrheit-T4OURDZG6NAURB7NKAZOK77AKM.html
[4] https://www.juve.de/markt-und-management/potsdam-dombert-anwalt-benjamin-grimm-wird-staatssekretaer/
[5] https://www.moz.de/lokales/hennigsdorf/buergermeisterwahl-velten-nach-afd-mehrheit-will-stadt-klage-einreichen-78597282.html
Text und Foto: Gabriele Schade