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Bekommt Brandenburg ein Corona-Amnestiegesetz?

SPD und BSW setzen auf eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Krise und Beratungen über ein Corona-Amnestiegesetz. Wie reagiert die AfD?

Der mediale Nachhall des Sondierungspapiers zwischen SPD und BSW war relativ groß. Die meisten Berichte legten dabei jedoch den Fokus auf ein gemeinsames Verständnis zu den Themen Waffenlieferung in Krisengebiete, Rolle von Diplomatie als Mittel der Krisenbewältigung und der Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland.

Relativ wenig Beachtung fand dagegen ein Abschnitt zur Gesundheitspolitik. Neben dem Willen, alle Krankenhausstandorte im Land zu erhalten und die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu stärken, erklärten beide Parteien, aus den Corona-Maßnahmen die richtigen Schlüsse ziehen zu wollen.

Als Mittel dazu soll eine Enquetekommission eingesetzt werden. Ihre Aufgabe soll es sein herauszuarbeiten, wie staatliche Eingriffe in die Freiheitsrechte so gering wie möglich gehalten werden können, wie das Gesundheitssystem für die Bewältigung von Pandemien aufgestellt ist und welche Maßnahmen überhaupt erfolgreich waren. Auch „Beratungen über ein Corona-Amnestiegesetz“ sollen dazu gehören.

Anhänger einer grundlegenden Aufarbeitung der Corona-Krise sollten sich jedoch nicht zu früh freuen. Derartige Absichtserklärungen in einem Sondierungspapier sind rein unverbindlicher Natur. Selbst handfeste Festlegungen in einer Koalitionsvereinbarung sind für Bürger (und Wähler) nicht einklagbar. Aus ganz unterschiedlichen Gründen kommt es bis zum Ende der Wahlperiode immer
wieder dazu, dass Koalitionäre selbst zentrale Punkte ihrer Vereinbarungen nicht umsetzen.

Etwas Hoffnung vermittelt in dieser Angelegenheit der aktuelle Beschluss des BSW-Bundesvorstandes [1]. Ausdrücklich begrüßt der Parteivorstand die Unterstützung der sächsischen Landtagsfraktion für einen Corona-Untersuchungsausschuss. Gleichzeitig werden die „guten Sondierungsergebnisse“ des Brandenburger Verbandes einschließlich der Festlegungen zu einem Corona-Amnestiegesetz gelobt. Deutliche Kritik erntet dagegen der Thüringer Landesverband für das erreichte Sondierungsergebnis u.a. auch für das fehlende Ziel eines Corona-Amnestiegesetzes.

Sollte es tatsächlich zur Einrichtung einer Enquetekommission kommen, wird deren Arbeitsergebnis natürlich wesentlich von der Besetzung der Kommission abhängen. Spannend wird in diesem Zusammenhang auch das Verhalten der AfD sein. Sie hatte in der vergangenen Wahlperiode die Einrichtung von 2 Untersuchungsausschüssen zur Corona-Politik der Landesregierung durchgedrückt. Der zweite Ausschuss (UA 7/3) hatte im Juni 24 seine Arbeit eingestellt aber nur einen Zwischenbericht vorgelegt. Alles deutete darauf hin, dass die Arbeit in der aktuellen Wahlperiode mit einem neuen Untersuchungsausschuss fortgesetzt werden sollte. Ob sich die AfD ebenfalls für eine Enquetekommission einsetzt oder für einen neuen Untersuchungsausschuss oder sogar für beides lässt sich im Moment noch nicht erkennen.


[1] https://bsw-vg.de/beschluss-des-parteivorstands-zu-den-sondierungsergebnissen-in-sachsen-brandenburg-und-thueringen-vom-30-oktober-2024/

BF/Jan Müggenburg

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