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Brandenburgische Landesregierung wird dem Kulturerbe nicht gerecht – aktuell soll die Eichenallee in Gusow-Platkow im Oderbruch vernichtet werden

Droht den Brandenburger Alleebäumen das Aus? Der Fall der Gusower Eichen könnte zum Musterbeispiel für ganz Brandenburg werden. Ein Meinungsbeitrag von Hildegard Vera Kaethner.

Brandenburg verfügt noch über einen großen Naturschatz, dazu gehören die Baumalleen von rund 12000 km. Somit ist es das alleenreichste Bundesland, gefolgt von Mecklenburg – Vorpommern von ca. 4500km Alleen.

In den sog. alten Bundesländern fielen die meisten Straßenalleen einer autogerechten , Flur-und Straßenbegradigung zum Opfer. Der Hauptgrund war die verbreitete Ansicht, dass die Straßenführung gerade und effizient sein sollte. Die Folge war, dass die Natur auf-und ausgeräumt, alte Bäume, große Hecken aus der Landschaft mutwillig und mit viel Steuergeld von Straßenbaubetrieben vernichtet wurden.

Als ich nach 1990 in Nordrhein-Westfalen beruflich mit einigen Naturschützern und Anwälten über die Umweltpolitik in ihrem Bundesland sprach, sagten sie mir, dass wir in Ostdeutschland aufpassen sollten, um nicht diese westdeutschen Fehler zu begehen.

Schutzgüter müssen konsequent geschützt werden

Ausgangspunkt ist der §17 des Brandenburgischen Naturschutz-Ausführungsgesetz (BNatSchAG) mit dem Wortlaut:

Alleen dürfen nicht beseitigt, zerstört , beschädigt oder sonst erheblich nachhaltig beeinträchtigt werden. Im Absatz 2 heißt es: Von den Verboten des Absatzes 1 kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist und keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden konnten.“

Zu fragen ist: Wie kam es trotz der eindeutigen gesetzlichen Schutzregelung zu dem vom Betrieb für Straßenwesen Planfeststellungsbeschluss für die Fällung der Alleebäume in Gusow an der B167. Die Antwort könnte kurz und knapp lauten, weil die Ministerienmitarbeiter den Schutzstatus, d.h. die Naturschutzgesetze nicht vollends beachten.

Ich möchte diesen Vorwurf der Nichtbewahrung des gesetzlich geschützten Naturerbes in Brandenburg anhand der aktuell zur Fällung freigegebenen Straßen-Baumallee in Gusow- Platkow erläutern.

Die Fällung von zunächst Gusower-10 Eichen wurde öffentlich aufgrund einer machtvollen Bürger-Demonstration pro Erhalt der Alleebäume am 28. Juli 2025 bekannt. Auf dieser Demonstration sprach auch der Ortsbürgermeister von Gusow -Platkow und legte dar, dass dieser Straßenbereich überhaupt kein Unfallschwerpunkt ist und von den Autofahrern diese Straßenkurve vor dem Bahnübergang Gusow seit Jahrzehnten beachtet wird.

Der Fällungsbeschluss wurde vom Ministerium für Infrastruktur Brandenburgs ausgelöst, konkret vom beauftragten Betrieb für Straßenwesen und mit einer notwendigen Straßenverbreiterung um 50 cm und somit einer Kurvenentschärfung für einen unfallgehinderten Auto-Verkehr begründet.

Fallen die geschützten Eichen in der Allee Gusow wird dieser Fall als Muster für sämtlich geschützte Alleebäume in Brandenburg als Fällungs-Rechtfertigung herbeigezogen.

Was führte zu der Allee-Fällbestrebung seitens der Ministerialbürokratie

Grundlage ist die Alleenkonzeption 2030 aus dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ( MIL), dem der BSW Minister Herr Tabbert nunmehr vorsteht.
Bislang unternimmt er leider nichts, um die Konzeption des vorherigen CDU Ministers Genilke, zu Fall zu bringen. Das zuständige Referat 46 im MIL setzte entgegen dem gesetzlichen Natur-Alleenschutz eine Konzeption durch, die eine künftige Alleebaumpflanzung im 4,50 m Abstand vom Straßenrand und möglichst mit einer Pufferzone von weiteren 1,5 -2m zum Feld beinhaltet.

Jedem ist damit klar, dass auf diese Weise sämtliche Alleebäume irgendwann verschwinden sollen.

Es gilt sich einzumischen

Es sei daran erinnert, dass Schutzgüter nur durch die konsequente Durchsetzung des Schutzes v o r Privat- und Landes-Profitinteressen bewahrt werden können. In einer kapitalistischen Gesellschaft, in der ein jedes Gut zur Ware wird, ist dies unumgänglich. Baumalleen in Brandenburg, deren Werte im kulturhistorisch-, landschaftlich – und ökologischen Güterbereich liegen, sind Bestandteil der Gemeinwohlinteressen.

Von Naturschützern wurde brieflich dem Mil-Minister nochmals mitgeteilt, dass
die Annahme der MIL Referatsleitung 46, dass eine Straße, die von Bäumen umsäumt ist, für Auto- LKW Fahrer keine unzumutbare Behinderung darstellen und nicht automatisch zu erhöhten Unfällen führen. Wenn sich Landesbetriebe für Straßenwesen eine komfortable Umgebung für die Pflege und für Mäharbeiten an den Bäumen wünschen, ist dieser Bequemlichkeits-Umstand aber für den gesetzlichen Auftrag des Alleen-Erhaltes unerheblich.

Zur Klarstellung sei angemerkt, dass es ein Recht auf freie Mobilität gibt. Das Recht auf Privat- PKW, LKW – Fahrten ist als sehr hohes Schutzrecht zu klassifizieren.
Besonders in Brandenburg, das ein Flächenland ist, muss freie Fahrt für PKw-/ LKW / Busse u.w. gewährleistet sein. Aber es gibt kein Recht, dass Fahrzeugführer mit unangemessener, überhöhter Geschwindigkeit oder unaufmerksam kurvenreiche Straßen passieren. Es gibt kein Recht, Unfälle, die von Fahrern verursacht werden, den seit Jahrzehnten am Straßenrand stehenden Bäumen anzulasten. Bäume stehen am Platz und laufen keinem Autofahrer in das Auto. Das ist nicht nur eine Binsenweisheit, sondern es ist auch der Grundsatz der Wahrung des Verursacherprinzips.

Resümee

  • Bürger von Brandenburg sollten die Verantwortlichen an ihren Gesetzesauftrag des Naturschutzes eindringlich erinnern.
  • Das Planfeststellungsverfahren für die Fällung der genannten Eichen-Gusow- ist einzustellen.
  • Der Kabinettsbeschluss – Alleenkonzept 2030- ist im Sinne des Bestandes der Alleenschutz zu verändern.

Offen ist derzeit, ob sich die BSW Landtagsfraktion – so auch der Abgeordnete Oliver Skopec- dem der Vorgang zur Klärung offiziell übergeben wurde, den BSW-Minister Tabbert zur Hinwendung des gesetzlich Alleenschutzes bewegen wird.

Hildegard Vera Kaethner, 21. 09. 2025

www.brandenburgerfreiheit.de

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