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Ex-Ministerin Lange: „Unabhängigkeitsidee“ des Verfassungsschutzes ist reine Fiktion

Brandenburgs ehemalige Innenministerin Katrin Lange meldet sich zurück. Auf abgeordnetenwatch.de beantwortete die Politikerin als Landtagsabgeordnete Bürgerfragen zum Verfassungsschutz und der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK).

Katrin Lange zur Stellung des Brandenburger Verfassungsschutzes: „Die ‚Unabhängigkeitsidee‘ des Verfassungsschutzes dagegen ist eine reine Fiktion. Der Verfassungsschutz ist nicht unabhängig und soll es nach dem Willen des Gesetzgebers auch nicht sein.“ [1]. Damit spielt Lange auf das Brandenburger Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) an, das in §2 Abs. (1) das Ministerium des Innern als Verfassungsschutzbehörde ausweist – wohlgemerkt das Ministerium und nicht eine Abteilung des Hauses.

Schon deshalb ist die Einbindung und Kontrolle des Verfassungsschutzes von großer Bedeutung und deshalb kann und soll sich auch der Verfassungsschutz nicht über die Meinung der Hausleitung hinwegsetzen.„, so Lange weiter, „Genau dafür ist der zuständige Abteilungsleiter ein politischer Beamter. Nach dem Gesetz ist man politischer Beamter, weil man in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (Beamtenstatusgesetz). Eine vorgebliche ‚Unabhängigkeit‘ liest sich anders.“ [1]

Zur Stellung von Geheimdiensten ergänzt Lange: „Tatsächlich soll überhaupt kein Geheimdienst in der Demokratie „unabhängig“ sein – das heißt, tun und lassen können, was er will. Gerade nach dem NSU-Debakel war das auch allgemeiner Konsens. Dieser Konsens wird jetzt in Deutschland interessengeleitet aufgelöst.“ Wer diesen Konsens auflöst und welche Interessen sich dahinter verbergen, erläutert Lange in ihrer Stellungnahme nicht. [1]

Zu den detaillierten Fragen der BF zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes und den Verflechtungen von Legislative und Exekutive wollte sich Lange nicht ausführlich äußern, gab aber als Faustregel für die Besetzung der PKK an: „Je weniger Abgeordnete dem Geheimdienst kritisch auf die Finger gucken, umso schwächer fällt die parlamentarische Kontrolle aus.“ [2].

Damit geht Lange auf kritische Distanz zur aktuellen Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), die gegenwärtig mit nur 3 Abgeordneten besetzt ist – „so wenige, wie nie zuvor“ nach Langes Kenntnis [2]. Nach dem Brandenburger Verfassungsschutzgesetz (BbgVerfSchG) sind bis zu 9 Mitglieder zulässig. In der vergangenen Wahlperiode war das Gremium mit 5 Abgeordneten besetzt.

Kritisch sieht Lange auch den Umstand, „dass der Landtag bis zum Mai nicht in der Lage gewesen ist, eine neue PKK zu bestimmen, die den politischen Verhältnissen nach der Landtagswahl auch entsprach, stattdessen saßen da Vertreter von Linke, Grüne und Freie Wähler, die längst hochkant aus dem Parlament geflogen waren. “ [2]

[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-lange/fragen-antworten/sind-sie-bereit-fuer-eine-oeffentliche-stellungnahme-darueber-warum-der-leiter-des-verfassungsschutzes
[2] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-lange/fragen-antworten/wie-beurteilen-sie-die-legitimitaet-der-parlamentarischen-kontrollkommission-pkk-in-brandenburg-und-wie-sichert

BF/Jan Müggenburg

www.brandenburgerfreiheit.de

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