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Ist das schon Amtsmissbrauch im Ordnungsamt Velten?

Wie eines normalen Montagvormittags im Januar 2025 eine ehemalige Polizistin Opfer von staatlicher Übergriffigkeit wurde. Von Heidi Müller.

Am vergangenen Montag besuchte ich mal wieder eine Freundin bei ihr zu Hause. Wir tranken Kaffee und erzählten einander unsere Wochenenderlebnisse. Um 10:45 Uhr klingelt es an der Tür, ich denke, dass es der Postbote ist, und bleibe zunächst in der Küche bei meinem Latte Macchiato sitzen. Ich höre eine männliche Stimme mit leicht aggressivem Unterton. Bereits nach einem kurzen Wortwechsel höre ich, wie der Mann damit droht, die Polizei zu rufen. Meine Freundin, ich nenne sie hier mal Claudia, kommt kreidebleich zu mir in die Küche und sagt: „Da ist das Ordnungsamt, ich soll meinen Ausweis zeigen, sonst würde er die Polizei rufen.“

Ich nehme daraufhin mein Telefon zur Hand und rufe unmittelbar meine Anwältin an. Sie sagt, dass wir uns den Dienstausweis des Mannes zeigen lassen sollen und im Gegenzug den Gewerbeschein und den Personalausweis zeigen sollen. Meine Freundin betreibt ein ordnungsgemäß angemeldetes mobiles Kosmetikgewerbe.

Ich gehe mit meiner deeskalierenden Botschaft zur Eingangstür, da höre ich den Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Herr G.) sagen, dass in dieser Wohnung ein illegales Prostitutionsgewerbe ausgeübt würde und dass es eine anonyme Anzeige gegeben habe.

Meine Freudin stellt daraufhin die Vermutung auf, dass ihre Nachbarn vermutlich zum wiederholten Male eine Verleumdungskampagne gegen sie initiierten. Daraufhin erwidert der Ordnungsamtsmitarbeiter: „Nein, bei den Nachbarn habe ich schon geklingelt. Die Dame war ganz überrascht, als ich sie mit diesem Vorwurf konfrontierte. Also die Nachbarn können es nicht sein“.

Nun fiel dem sehr engagierten Mitarbeiter noch der kleine Hund meiner Freundin auf und sagte, dass er nun die ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes überprüfen würde. Er griff daraufhin zu seinem Telefon und fragte lauthals, im offenen Hof stehend, die Daten meiner Freundin und die des Hundes ab. Ich stelle mich neben Claudia in die Wohnungseingangstür.

Als der Mitarbeiter mich bemerkt, wird sein Ton nach dem Telefonat deutlich freundlicher und zugewandter. Er erklärt, dass es nichts zu beanstanden gäbe, und dass der Hund noch bis Ende Februar angemeldet werden könne, da es eine neue Hundeverordnung gäbe.

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass meine Freundin eine ehemalige Polizeibeamtin ist, die aufgrund einer berufsbedingten und diagnostizierten Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann.

Nachdem Herr G. nun gegangen war und Claudia die Tür schloss, brach sie förmlich zusammen, zitterte, weinte und war kreidebleich. Nun stellte ich notfallgemäß von „Freundin“ auf „Psychotherapeutin“ um, um sie erstmal zu stabilisieren.

Wir beschlossen gemeinsam beim Ordnungsamt anzurufen, um die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes zu ermitteln.

Claudia tätigte den Anruf zunächst mit ihrem eigenen Mobiltelefon, drückte auf Anforderung der automatischen Telefonanlage die „vier“ für Ordnungsamt, wurde dann aber unmittelbar aus der Leitung geschmissen und hörte nur noch ein lautes Rauschen aus dem Hörer.

Daraufhin rief ich mit meinem Telefon an und hörte sofort eine menschliche Stimme mit den Worten: „Ordnungsamt, Herr W.“ Ich nannte meinen Namen und stellte das Telefon auf „laut“. Meine Freundin befand sich weiterhin in einem emotional aufgewühlten Zustand, so dass sie ihren Namen kaum hörbar flüsterte und dann davon erzählte, dass sie große Angst habe, dass sie eine ehemalige Polizeibeamtin sei und dass jemand vom Ordnungsamt da war.

Herr W. sprach unmittelbar ihren kompletten Namen aus und meinte dass dies bei dem Vorwurf der Prostitution ein ganz normaler Vorgang sei.

Daraufhin stellte ich Herrn W. die Frage, wie es denn sein kann, dass er offensichtlich den kompletten Vorgang bereits kannte, ohne dass meine Freundin einen derartigen Kontext erwähnt hatte. Er sagte, er sei schließlich am anderen Ende des Telefons gewesen und habe seinem Kollegen die Auskünfte erteilt, da er ja beim Gewerbeamt arbeite. (Wie gesagt, wir hatten nach dem Ordnungsamt gefragt). Für ihn sei die Sache nun geklärt. Er wünschte uns noch einen guten Tag.

Meine daraufhin erneut kontaktierte Anwältin riet uns, sofort eine Strafanzeige (Verleumdung, üble Nachrede) bei der Polizei gegen Unbekannt zu stellen. Ferner legte sie uns dringend nahe, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ordnungsamt zu einzulegen.

Bei der Polizei in Hennigsdorf wurden wir von einem sehr netten Polizeibeamten in Empfang genommen, der sofort die desolate emotionale Situation von Claudia erkannte und ihr ein Glas Wasser gab. Nachdem die Strafanzeige bei der Polizei entgegengenommen worden war, fuhren wir direkt zum Ordnungsamt. Es ist zu erwähnen, dass ich Claudia dabei die ganze Zeit mit psychotherapeutischen Maßmethoden stabil halten musste.

Beim Ordnungsamt fragten wir nach der Amtsleitung mit der Bitte, eine Dienstaufsichtsbeschwerde entgegen zu nehmen. Wir wurden in das Büro von Frau X geschickt. Claudia berichtete mit zittriger Stimme von dem Vorfall. Frau X sagte sachlich, sie kenne den Vorgang und dies sei ein normales Vorgehen.

Nun habe ich Fragen:

Nach welchen Kriterien hat Herr G. von seinem Anliegen wieder Abstand genommen?

Warum wollte er Claudias Ausweis plötzlich nicht mehr sehen, obwohl er zunächst mit der Polizei gedroht hatte, wenn sie diesen nicht zeigen würde?

Welche Kriterien hätten Herrn G. zu anderen Maßnahmen veranlasst?

Ist es üblich, eine Personenüberprüfung direkt vor der Haustür laut telefonierend zu tätigen?

Warum ist Herr G. vorher zu der Nachbarin gegangen und hat sich bei ihr nach dem angeblichen Prostitutionsgewerbe erkundigt?

Warum hat Herr G. am Ende seines Telefonates mit Herrn W. gesagt, „Okay, Daten haben wir ja da von Dame, auch gewerberechtlich, dann schicken wir es rüber zur Steuer“?

Ist das Amtsmissbrauch oder nur Machtmissbrauch im Amt?

Was veranlasste diese Behörde so hart und übergriffig mit einer unbescholtenen Bürgerin umzugehen? Offensichtlich wusste das ganze „Bürgeramt“ von diesem Verdacht.

Muss der Staat nicht von einer Unschuldsvermutung ausgehen? Offensichtlich wollte Herr G. einen „Erfolg “ für sich verbuchen, oder warum suchte er dann den Fehler bei dem Hund, um dann final den Satz zu sagen: „dann schicken wir es rüber zur Steuer“.

Ich kann nur sagen, dass ich sehr froh bin, rein zufällig aber im richtigen Moment für meine Freundin da gewesen zu sein. Sie vermutete, dass sie, wenn sie diese Übergiffigkeit hätte allein erleben müssen, vermutlich in Ohnmacht gefallen wäre und eine schwerwiegende, retraumatisierende Dissoziation erlitten hätte.

Ist das mittlerweile unsere rechtsstaatliche Realität, die wir uns wünschen?

Denunzianten, die unbescholtene Mitbürger bei Ämtern melden, welche dann übergriffige Beamte losschicken, die zwar das Datenschutzgesetz kennen, wenn es ihre eigenen Persönlichkeitsrechte zu schützen gilt – Herr G. wehrte sich vehement dagegen, von mir während seiner Amtshandlungen gefilmt zu werden -, aber nicht davor zurückschrecken, ehrabschneidende Verdächtigungen in der Nachbarschaft herumzuposaunen.

Ist mein Gefühl übertrieben oder liege ich nicht ganz falsch mit der Annahme, dass der zunehmend autoritäre Politikstil auf den höheren Ebenen, sichtbar von Corona-Maßnahmen, über Internetzensur bis hin zu exzessivem Anzeigen und Verklagen einfacher Bürger durch Politiker, auf die unteren Verwaltungsebenen durchschlägt.

Liegt hier ein Einzelfall eines übereifrigen Staatsdieners vor oder ergreift hier ein totalitärer Geist von unserem Gemeinwesen Besitz, den wir schon bei Ordnungsämtern, Polizei und Justiz während der Coronakrise bei der rücksichtslosen Durchsetzung der unsinnigen Pandemiemaßnahmen beobachten mussten?

Wer schützt uns Bürger vor einem zunehmend übergriffigen Staat?

Heidi Müller ist Dipl. Psychologin und Psychotherapeutin mit eigener Praxis in Berlin

Titelbild: Foto MichaelUrban (https://pixabay.com/de/users/michaelurban-1705530/)
Bearbeitung: Jan Müggenburg

www.brandenburgerfreiheit.de

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