Mit ihrer Ankündigung den Doppelhaushalt 2025/26 der Stadt Oranienburg nicht zu genehmigen, erhöhte die Kommunalaufsicht den Druck auf Stadtverwaltung und SVV, die städtischen Finanzen grundlegend zu sanieren. Mit der wahrscheinlichen Ablehnung der Behörde rücken die Bürgerinnen und Bürger selbst in den Fokus. Unfreiwillig treffen sie schon jetzt eine wichtige Entscheidung – noch vor der Bürgermeisterwahl im September. Kommentar.
Das Landratsamt Oberhavel hatte bereits am 05.05.25 seine Absicht erklärt, den Oranienburger Doppelhaushalt 2025/26 nicht genehmigen zu wollen. Dies ging aus einem der BF vorliegenden Schreiben der Kreisverwaltung an Oranienburgs Bürgermeister hervor. Der Brief datierte vom 05.05.2025 und gab der Stadt Gelegenheit, sich zu den festgestellten Problemen bis zum 23.05.2025 zu äußern.
Zwar wurden die SVV-Fraktionen über den Sachverhalt informiert, jedoch befand sich bislang kein Hinweis an die Oranienburgerinnen und Oranienburger unter den Meldungen und Bekanntmachungen auf der Webseite der Stadt. Bis zuletzt hatten die Verantwortlichen wohl gehofft, für den Entwurf des Doppelhaushalts doch noch eine Genehmigung der kommunalen Aufsichtsbehörde – hier das Landratsamt – zu erhalten.
Doch die Argumente der Kreisverwaltung im Schreiben vom 05.05.25 waren schwerwiegend. In ihrer Begründung stellte die Kommunalaufsicht fest, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gegeben ist, eine Bedingung, die nach der kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg (KomHKV) erfüllt sein muss. Nur zwei der vier Kriterien für die dauerhafte Leistungsfähigkeit gem. §24 der KomHKV werden erfüllt. Dabei wird das Kriterium Nr. 1 eines ausgeglichenen mittelfristigen Ergebnisplanes auch nur unter Hinzuziehung von Rücklagen erfüllt.
Damit argumentiert die Kreisverwaltung ganz ähnlich wie Alfred Füllmann. Der AfD-Politiker hatte als sachkundiger Einwohner seiner Fraktion früh auf die Probleme im Doppelhaushalt hingewiesen (die BF berichtete hier). Doch anstatt Füllmanns Hinweise ernst zu nehmen, übten sich Verwaltung und SVV darin, die Verantwortung für die finanzielle Konsolidierung dem jeweils anderen zuzuschieben. Auf die zwischenzeitlich diskutierte Kommission zur Ausarbeitung Finanzplan-wirksamer Maßnahmen warten die Oranienburger bis heute vergeblich.
Der Stadt bleiben praktisch nur 2 Optionen: Einnahmen rauf oder Ausgaben runter. Im Jahr der Bürgermeisterwahl will aber niemand mit unpopulären Maßnahmen über höhere Steuern und Abgaben, Leistungskürzungen oder gar Personalabbau in der Verwaltung auffallen. Auf absehbare Zeit verbleibt die Stadt im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung. Damit kann sie keine neuen finanziellen Verpflichtungen eingehen und Ausgaben nur im Rahmen bestehender Verpflichtungen tätigen. Dieser Zustand ist nicht die Lösung. Er macht die Situation aber strukturell auch nicht schlechter.
Für den 10.06.2025, 17 Uhr hat die Stadtverwaltung nun eine Sondersitzung zum Thema angesetzt. Die Sitzung ist öffentlich. Etwas anderes als die Bekanntgabe, dass die Kreisverwaltung den Doppelhaushalt 2025/26 nicht genehmigt, wäre eine große Überraschung. Damit stünden Stadtverwaltung und SVV dort, wo man bereits Anfang des Jahres war – nämlich bei der Frage, wie man den Haushalt grundlegend saniert. Zurück auf Start! Gewerbesteuern, Kita-Gebühren, Bauprojekte u.v.a.m. stehen zur Disposition. Die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten ist groß. Das gilt aber auch für die Furcht der Kommunalpolitiker, mit unpopulären Entscheidungen, die eigene Klientel gegen sich auf zu bringen.
Die Lösung wäre eine offene Kommunikation und Beschlüsse, die von der Stadtverwaltung und einer breiten Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung getragen werden. Doch Misstrauen und die dogmatische Wahrung politischer Demarkationslinien stehen solchen Beschlüssen im Wege. Die nahe Bürgermeisterwahl Ende September macht die Situation nicht einfacher. Wahltaktische Überlegungen werden auch diese Debatte überlagern.
So wird es ganz wesentlich auf die Oranienburgerinnen und Oranienburger selbst ankommen, von den gewählten Kommunalpolitikern vor allem aber von den Bürgermeisterkandidaten, überzeugende Konzepte für die Konsolidierung der städtischen Finanzen einzufordern. Wann, wenn nicht jetzt? Bürgermeister werden in Brandenburg alle 8 Jahre gewählt und ihr Einfluss auf die Finanzpolitik der Stadt ist unbestritten. Ob sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt der Bedeutung der Probleme bewusst werden und Antworten auf berechtigte Fragen von der Politik einfordern oder am Ende doch wieder nur zu Statisten degradieren lassen, werden die kommenden Wochen und Monate zeigen. So gesehen treffen die Bürger schon heute eine Entscheidung bei der Wahl vor der Wahl.
Text: Jan Müggenburg