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Ralph Boes und der deutsche Schmetterlingsmoment

Nachbetrachtung zu einer Lesung in Hohen Neuendorf, die die Gerichte in Brandenburg und Berlin beschäftigte.

Ralph Boes ist Menschenrechtsaktivist und Verfassungsidealist. Seine Analysen zum aktuellen Zustand der Gesellschaft sind ebenso präzise wie schonungslos. Was bei den meisten von uns als ungutes Gefühl in der Magengegend stecken bleibt, kleidet Boes in passende Worte. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

Sein Fokus liegt weniger auf dem Klein-Klein des politischen Tagesgeschäfts, auch wenn er dort Anknüpfungspunkte hat. Bei wichtigen Themen wie dem außen- und sicherheitspolitischen Kurs, der Übertragung von Kompetenzen an die EU, der Migrationspolitik u.a. sieht Boes vor allem eine Gemeinsamkeit: der Souverän wird gar nicht gefragt und der Kurs politischer Entscheidungsträger entfernt sich immer mehr vom Willen der Bürger.

Boes sieht hier ein Muster. Auf der Suche nach den systemischen Ursachen rückt er in seinem aktuellen Buch [1] das Grundgesetz selbst ins Blickfeld. Er seziert es förmlich. Sein Fazit fällt ernüchternd aus. Das Grundgesetz ist noch nicht der Schmetterling, als der es oft angesehen wird. Stattdessen handelt es sich vielmehr um dessen Raupe. Angesichts seiner wertvollen Ideale will Boes die vielen guten Anlagen im Grundgesetz zur Entfaltung bringen.

Sein Weg: Per Abstimmung gem. Artikel 146 GG will Boes den Inhalt des Grundgesetzes mit 2 wesentlichen Änderungen zur Verfassung machen:

– das Recht auf Volksabstimmung soll vollumfänglich in der Verfassung verankert werden
– über Inhalte der Verfassung soll künftig nur per Volksabstimmungen entschieden werden

Den genauen Wortlaut der textlichen Änderungen hat Boes‘ Verein Unsere Verfassung e.V. auf seiner Webseite [2] dokumentiert. Von dort gelangt man auch zur Abstimmung. Denn das besondere an dem Konzept besteht darin, dass es für die Durchführung dieser Urabstimmung im Grundgesetz selbst keinerlei Bestimmungen gibt, weil sie außerhalb des Rahmens des Grundgesetzes liegt. „D.h., wir werden die Abstimmung selbst zu gestalten haben.“, gibt der Verein hierzu an [3]. Wer will kann sich beteiligen, noch heute, jetzt sofort.

Im Erfolgsfall bedeutet Boes‘ Konzept eine tektonische Verschiebung im Machtgefüge der Republik. Der Einfluss der Parteien, die heute die wichtigsten Institutionen durchdringen, würde schwinden. Die Macht des Volkes – des Souveräns – steigt. Widerstand ist da natürlich vorprogrammiert.

Für die politisch Verantwortlichen der Stadtverwaltung in Hohen Neuendorf war eine Lesung mit Boes in einem kommunalen Veranstaltungsraum zu viel. Nach anfänglicher Bestätigung, dass die Veranstaltung grundsätzlich genehmigungsfähig sei und schriftlicher Raumreservierung, wurde die Lesung (organisiert vom Verfasser) gut 2 Wochen vor dem Termin abgesagt. Statt einer Begründung gab es lediglich einen Bezug auf §2 der städtischen Benutzungsordnung [4], der faktisch eine Verfassungsfeindlichkeit der Veranstaltung in den Raum stellte, ohne Ross und Reiter zu benennen.

Der Fall landete beim Potsdamer Verwaltungsgericht, das zugunsten der Veranstaltung entschied und die Stadt zur Ausstellung des begehrten Mietvertrages verpflichtete (VG 1 L 118/26). Überraschend: trotz der Aufforderung des Gerichts gab die Verwaltung keine Stellungnahme zu diesem Vorgang ab. Dennoch reichte man beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen den Beschluss aus Potsdam ein – erfolglos. Das OVG lehnte die Beschwerde ab (OVG 12 S 15/26).

Die Veranstaltung fand daher wie geplant am 12.02.26 statt. Das Gezerre um ihre Durchführung verlieh ihr über Hohen Neuendorf hinaus eine gewisse Aufmerksamkeit. Der kleine Raum war bis auf den letzten Platz gefüllt und das Publikum erlebte einen gut aufgelegten Ralph Boes.

Und Boes überzeugte. Seine Ideen zur Demokratisierung verfingen beim Publikum. Das war deutlich zu spüren. Dennoch haben Vortragsabende wie jener in Hohen Neuendorf für Boes einen faden Beigeschmack. Trotz aller Begeisterung beteiligen sich am Ende zu wenige an der Abstimmung. Knapp 11.000 sind es aktuell und „gefühlt“ habe er dafür fast ebenso viele Vorträge gehalten, wie er selbst angab.

Woran liegt das? Erst kürzlich forderte Thomas Reimann in einem Open-Source-Beitrag der Berliner Zeitung von Politik und Presse, den Bürger wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Die Forderung offenbart, dass Reimann – und mit ihm wohl die übergroße Mehrheit der Deutschen – immer noch darauf hoffen, von den Adressaten besser beachtet und umsorgt zu werden. Der Gedanke, selbst zum politischen oder publizistischen Gestalter zu werden, ist hierzulande nur wenig verbreitet.

So stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz seine Metamorphose von der Raupe zum Schmetterling überhaupt vollziehen kann, wenn die Menschen, für die es gelten soll, ihre Obrigkeitshörigkeit und ihre Ansprüche an staatliche Versorgung nicht ablegen.

Hätte Boes‘ Abstimmung Erfolg, es wäre ein Moment, der wohl über Generationen im kollektiven Bewusstsein der Deutschen bliebe und ihnen ihre Selbstachtung zurückbrächte. Ein Moment vergleichbar der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung für US-Bürger oder der Revolution von 1789 für die Franzosen, ein Moment, den die Völker der Sowjetunion 1945 erlebten, als sie unter großen Opfern den deutschen Faschismus bezwangen. Es wäre der Schmetterlingsmoment der Deutschen.

Eine Abstimmung – friedlich, legal (!), verantwortungsvoll und selbstbestimmt. Schaffen wir das?

Jan Müggenburg
Hohen Neuendorf

[1] Boes, Ralph: Great Reset von unten: Die ultimative Delegitimierung unseres Staates und die konkreten Schritte, das Ganze vom Grunde her in Ordnung zu bringen. Frankfurt a.M.: Krasser Guru, 2025
[2] http://www.unsere-verfassung.de/
[3] https://unsere-verfassung.de/index/Fragen/A4.htm , abgerufen am 15.02.2026, 11.18 Uhr
[4] https://hohen-neuendorf.de/sites/default/files/beteiligungsverfahren/benutzungs-_und_entgeltordnung_stadtische_einrichtungen_und_grunflachen.pdf

Text, Fotos, Bildbearbeitung: Jan Müggenburg

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