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Schlechte Noten für Brandenburg

Beim Thema ‚Direkte Demokratie‘ stellt der Verein Mehr Demokratie e.V. dem Land Brandenburg ein schlechtes Zeugnis aus. Themenbeschränkungen, Amtsunterschriften und fehlende Kostenerstattung machen es den Initiatoren von Volksinitiativen nicht gerade leicht. Auch bei einer kritischen Betrachtung der angesetzten Bewertungsmaßstäbe wird klar, dass Brandenburg in diesem Bereich erhebliche Defizite hat.

Kommentar.

Im aktuellen Volksentscheid-Ranking des Vereins Mehr Demokratie e. V. [1] rangiert Brandenburg unter den 16 Bundesländern auf Rang 13, Note 4,1. Nur Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland sind noch schlechter. Die Gesamtbewertung wird dabei zu je 50% von der Bewertung der Landesebene (BB: 4,3) und der kommunalen Ebene (BB: 3,9) beeinflusst.

Besonders negativ fiel den Autoren der Ausschluss bestimmter Themen für die Abstimmungen in Brandenburg auf. Per Landesverfassung sind in Brandenburg finanzwirksame Initiativen zum Landeshaushalt, Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben sowie zu Personalentscheidungen unzulässig (Art. 76, [2]). Noch länger ist die Ausschlussliste für Bürgerentscheide auf der kommunalen Ebene. Zusätzlich zu den finanzwirksamen Anliegen zählen hier auch Abstimmungen über die innere Organisation und Bauleitpläne zu den Dingen, die erst gar nicht zur Abstimmung gestellt werden dürfen (BbgkVerf §15 (5), [3]). Damit dabei auch nichts schief geht, entscheidet die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit des Referendums (BbgKVerf §15 (2), [3]).

MD e.V. quittiert den Themenausschluss mit einer glatten 5 auf der Landesebene. Warum Brandenburg für die noch längere Ausschlussliste auf der kommunalen Ebene eine 5+ erhält, bleibt unklar. Der Verein verweist selbst darauf, dass gerade auch die Frage der Bauleitplanung zu einem wichtigen kommunalpolitischen Handlungsfeld gehört [1].

Eine glatte 6 erteilt der Verein dem Land Brandenburg für das Fehlen obligatorischer Referenden auf der Landesebene. Eine 5+ gibt es für fehlende Konkurrenzvorlagen. Mit obligatorischen Referenden werden vom Landtag beschlossene Änderungen an den Landesverfassungen, den Bürgern mehr oder weniger automatisch zur Bestätigung vorgelegt. Bei der Konkurrenzvorlage handelt es sich um eine Abstimmungsvorlage des Parlaments, die dem Bürger im Falle eines Volksentscheids alternativ zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Verein sieht darin eine Erweiterung der Wahlmöglichkeiten für den Bürger und bewertet das entsprechend positiv.

In Brandenburg hat dieses Defizit aktuell aber rein theoretischen Wert. Denn bislang ist es hier noch nie zu einem Volksentscheid aufgrund einer Volksinitiative gekommen [4]. Lediglich zwei Initiativen erreichten in der 2. Stufe, dem Volksbegehren, die erforderliche Unterschriftenzahl und rangen damit dem Landtag einen Beschluss ab, der den Volksentscheid aus der Sicht der Initiatoren obsolet machte.

Mehr Demokratie e. V. beurteilt die niedrigen Mindestwerte an Unterschriften von 20.000 für Volksinitiativen (ca. 1% der Wahlberechtigten) bzw. 80.000 bei Volksbegehren (ca. 3,9% der Wahlberechtigten) durchaus positiv. Größtes Hindernis für mehr erfolgreiche Volksinitiativen in Brandenburg ist allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Amtseintragung in der 2. Stufe, dem Volksbegehren. Hierzu gibt es nur wenige Alternativen. Die freie Unterschriftensammlung, die für die erste Stufe noch zugelassen wird, gehört in der 2. Stufe nicht mehr dazu.

Zustimmungsquoren beurteilt der Verein generell negativ. Bestnoten lassen sich nach dem Bewertungsschema von MD für Volks- und Bürgerentscheide nur erreichen, wenn das Land kein Beteiligungs- oder Zustimmungsquorum vorsieht. Bei einem Zustimmungsquorum von jeweils 25% darf es nicht verwundern, dass Brandenburg von Mehr Demokratie e.V. schlechte Noten erhält: 5+ für die Kategorie Volksentscheid (Landesebene) bzw. 4- in der Kategorie Bürgerentscheid (kommunale Ebene).

Nicht jeder wird Zustimmungsquoren so negativ beurteilen wie Mehr Demokratie e. V. Manch ein Berliner erinnert sich gewiss noch mit Erleichterung an das Jahr 2024, als der Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 knapp scheiterte. Mit einer nahezu flächendeckenden Plakatierung der Stadt dürfte das Ja-Lager eine maximale Mobilisierung für ihre Ziele erreicht haben. Am Ende errang es sogar die Mehrheit der Stimmen, verfehlte aber das notwendige Zustimmungsquorum von 25% aller Wahlberechtigten [5]. Ein Wegfall des Quorums hätte das Nein-Lager gezwungen, sich ebenfalls zu organisieren und eine teure Gegenkampagne zu fahren.

Positiv hebt Mehr Demokratie e. V. neun Länder darunter auch Brandenburg – hervor, die die erste Verfahrensstufe mit einer parlamentarischen Behandlung des Themas versehen haben. Allerdings gibt es auch hier Überlegungen, die diese Verbindung nicht nur positiv aussehen lassen. Tatsächlich kann die parlamentarische Behandlung das dreistufige Verfahren bis zur Durchsetzung eines politischen Zieles über den Volksentscheid dramatisch abkürzen. Sie kann ihn aber auch beträchtlich ausbremsen. Über Fristen und Prüfungen durch das Landesverfassungsgericht sind dem Parlament umfangreiche Möglichkeiten in die Hand gegeben, den zeitlichen Ablauf zu steuern oder sogar inhaltlich Einfluss zu nehmen [7]. Nach eigenen Angaben von MD, geht diese Verbindung allerdings nur mit einer geringen Gewichtung in das Ergebnis ein [1].

Auch die Erstattung von Kosten an die Initiatorinnen und Initiatoren wird von Mehr Demokratie e.V. gering gewichtet. Dabei dürfte die Aussicht, 6- bis 7-stellige Beträge aufbringen zu müssen, eines der größten Hindernisse für gute Ideen auf dem Weg zum demokratischen Durchbruch sein. Im Gegensatz dazu beginnt der Anspruch auf staatliche Finanzmittel von Parteien bereits, ab einer Zustimmung von 0,5% bei der Bundestagswahl oder der Europawahl [6]. Acht Bundesländer bieten im Interesse von mehr Chancengleichheit Kostenerstattungen für Volksinitiativen. Brandenburg gehört nicht dazu. Hier bleiben Initiatorinnen und Initiatoren auf ihren Ausgaben sitzen.

Auch wenn man nicht mit allen Bewertungsmaßstäben und Gewichtungen von Mehr Demokratie e. V. einverstanden ist, muss man festhalten, dass Brandenburg im Bereich der direkten Demokratie ein erhebliches Verbesserungspotenzial hat. Doch anscheinend fehlt der politische Wille, dies zu ändern. Der aktuelle Koalitionsvertrag von SPD und BSW greift das Thema gar nicht auf. Und öffentlicher Druck ist auch nicht wirklich zu vernehmen. So wird sich wohl auf absehbare Zeit an den bestehenden Verhältnissen nichts ändern.

[1] https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2025/2025-12-04_VE-Ranking-2025.pdf, abgerufen am 18.12.2025
[2] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792, abgerufen am 18.12.2025
[3] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf, abgerufen am 18.12.2025
[4] https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/volksgesetzgebung/allgemeine-informationen/ , abgerufen am 18.12.2025
[5] https://www.berlin2030.org/alles-zum-volksentscheid/ , abgerufen am 18.12.2025
[6] https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/s/staatliche-finanzierung-partei.html , abgerufen am 18.12.2025
[7] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/vagbbg , abgerufen am 25.12.2025

Text: Jan Müggenburg

www.brandenburgerfreiheit.de

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