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Velten – Wahleinspruch zur Bürgermeisterwahl ist gültig – Bürgermeisterstichwahl von SVV für ungültig erklärt

Die Stadtverordnetenversammlung am 12. Februar 2026 war, wie bereits die Sitzungen davor, gut besucht. Der Grund dafür war dieses Mal ein Antrag der AfD-Stadtfraktion-Velten. Außerdem ging es mit dem Wahleinspruch zur Bürgermeisterstichwahl und der Abberufung der Wahlleitung weiter. Es berichtet Gabriele Schade.

Der neue Vorsitzende der SVV in Velten Robert Ketelhohn (AfD-Stadtfraktion-Velten) musste gleich zu Beginn der Sitzung eine herausfordernde Situation klären. Das Demokratieforum Oranienburg hatte nämlich zu einer Demonstration für ein „tolerantes und weltoffenes Velten“ aufgerufen. Die AfD-Stadtfraktion-Velten hatte einen Antrag mit dem Titel „Grundsatzbeschluß zur weltanschaulich-religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen“ eingereicht (1). Dieser erhitzte einige Gemüter. Deshalb versammelten sich um 18 Uhr vor dem Kommunikationszentrum in Velten ungefähr 20 bis 30 Personen um dagegen zu demonstrieren. Einige der Teilnehmer nahmen dann im Zuschauerbereich des Sitzungsraumes Platz. Darunter befand sich ein Mann, der die Regenbogenfahne wie einen Umhang trug. Herr Ketelhohn wies darauf hin, dass aufgrund der Geschäftsordnung keine politischen Bekundungen im Zuschauerraum erlaubt seien. Die angesprochene Person weigerte sich, die Fahne abzulegen bzw. den Saal zu verlassen. Er wollte den genauen Wortlaut der Geschäftsordnung wissen. Es stellte sich heraus, dass es sich um den früheren Stadtverordneten Christian Wunderlich handelte. Dieser saß in der vorherigen Legislaturperiode für die SPD in der SVV und war all die Jahre der Stellvertreter vom vorherigen Vorsitzenden Marcel Siegert (Pro Velten) gewesen. Der Inhalt der Geschäftsordnung dürfte ihm daher bekannt gewesen sein. Herr Ketelhohn trug den entsprechenden Passus vor. Herr Wunderlich weigerte sich weiterhin. Erst nach der Androhung, dass er den Saal verlassen müsse, legte er die Fahne ab.

Manuela Nebel (parteilos), die trotz der ungeklärten Bürgermeisterstichwahl als Bürgermeisterin ihr Amt ausübt, bat darum den TOP 33 „Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters / Wahlprüfungsentscheidung“ vorzuziehen und auf Punkt 8 der Tagesordnung zu setzen. Sehr angespannt verlas sie eine Anmerkung: „Ich wende mich ausdrücklich in meiner Funktion als „Bürgerin“ nicht als Bürgermeisterin an Sie. Vor genau vier Monaten fand die Bürgermeisterstichwahl statt…….Seitdem warten die Veltener und ich auf die amtliche Bestätigung der Bürgermeisterwahl.“ Velten brauche Verlässlichkeit sowie Handlungsfähigkeit und deshalb bat sie die Stadtverordneten zum Wohle der Stadt zu einer endgültigen Entscheidung zu kommen. Sie wies darauf hin, dass im Falle einer Nichtentscheidung der SVV die Kommunalaufsicht verpflichtet sei, die Entscheidung zu treffen. Sie appellierte an die Stadtverordneten Verantwortung zu übernehmen.

In der Einwohnerfragestunde wurde die unveränderte Situation bei der Tafelausgabe angesprochen.

Mittlerweile gibt es dort zwar die Möglichkeit, dass die Tafelkunden sich in einem Raum aufhalten können. Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt aber nach wie vor unter freiem Himmel. Die BF berichtete bereits im letzten Jahr darüber [1]. Es gibt keine Möglichkeit die Kisten unter einem Dach in Empfang zu nehmen und abzustellen, um den Inhalt in mitgebrachte Taschen umzufüllen. Das geschieht in der Regel auf dem Boden. In den letzten Wochen geschah dieses aufgrund der Witterung dann im Schnee, Eis und Matsch. Frau Nebel hatte sich im Januar ein Bild von der Situation machen können. Sie sagte, dass an dem Thema gearbeitet würde. Genaueres dazu teilte sie allerdings nicht mit.

Jens-Martin Krieg, Bürger Veltens und Prädikant der evangelischen Kirchengemeinde Marwitz-Velten wandte sich mit seiner Frage an die AfD-Stadtfraktion-Velten und wollte wissen, ob sie sich bewusst sei, was der Antrag „Grundsatzbeschluss zur weltanschaulich-religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen“ mit der Stadtgesellschaft in Velten machen würde? Eine Pfarrperson könne auf dem Friedhof keine Trauerrede mehr halten und auch der Spendenladen, der von der Kirchengemeinde betrieben werde, müsste schließen.

Herr Gehring (AfD-Stadtfraktion-Velten) erklärte, dass der Antrag am Vormittag umgeschrieben und die kritischen Punkte abgeändert wurden. Somit sei die Frage obsolet.

Ein weiterer Veltener hatte Fragen zu einem Bauvorhaben in der Parkstadt und allgemein zum Wohnungsbau. Dazu konnte Frau Nebel jedoch nichts weiter ausführen.

Dann kam es zu dem vorgezogenen Tagesordnungspunkt zum Wahleinspruch. Frau Nebel trug den Antrag als Antragstellerin vor, erklärte sich aber dazu befangen. Herr Noack (SPD-Linke-Giese-Fraktion) meldete sich als Erster zu Wort und erklärte, dass genau die Punkte die im BbKWahlG § 44 aufgeführt sind, auch vorgeworfen werden [3]. Sie seien jedoch nicht konkret mit Tatsachenbehauptungen untersetzt. Die gutachterliche umfangreiche Stellungnahme der Anwaltskanzlei Dombert würde belegen, dass die Wahleinsprüche unbegründet seien.

Frau Mihatsch (Pro Velten) verlas daraufhin einen Änderungsantrag, der den Inhalt des Ursprungsantrages auf den Kopf stellte. Der erste Satz lautete wie folgt: „Der Wahleinspruch vom 24.10.2025 gegen die Stichwahl der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters ist begründet und wird angenommen…..die Stichwahl ist ungültig.“ Danach verlas sie eine umfangreiche Begründung [2].

Herr Pötsch (CDU) verwies auf die Unterschriften, die seinerzeit im Wahlausschuss auf die Protokollniederschrift gegeben wurden. Für ihn sei aus diesem Grund die Wahl gültig.

Diese erfolgten jedoch nach Aussagen von Wahlausschussbeisitzern und Zuschauern aufgrund einer Täuschung und unter Druck. Das wurde des Öfteren in der SVV besprochen. Die BF berichtete hierzu [4].

Herr Gehring (AfD-Stadtfraktion-Velten) sprach sich für den Änderungsantrag von Pro Velten aus und verweist nochmal auf die Problematik der Briefwahl. Für Herrn Moser-Haas (SPD-Linke-Giese-Fraktion) erlebt Velten „Sternstunden postfaktischer Vorgehen“. Er sieht „Delegitimierungen demokratischer Prozesse“. Dazu gehört für ihn auch die auf drei Minuten reduzierte Redezeit der Stadtverordneten pro Tagesordnungspunkt.

Das Änderungsantrag erhält dann eine Mehrheit von 12 Ja-Stimmen zu 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung (Pötsch, CDU). Die somit in der Gesamtfassung geänderte Antragsvorlage wird mit 12 gegen 10 Stimmen angenommen. Das bedeutet, dass dem Wahleinspruch stattgegeben wurde. Nun werden die Einspruchsführer, die Wahlleitung und die Kommunalaufsicht per Wahlprüfungsbescheid darüber in Kenntnis gesetzt. Diese können dagegen Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Weiter ging es mit den Beanstandungen der Abberufung der Wahlleiterin und ihres Stellvertreters vom 20.11.2025. Diese wurden den Stadtverordneten zur Kenntnis gereicht.

Dann wurde zum wiederholten Male der Antrag der Abberufung des stellvertretenden Wahlleiters Marcus Skrzipcyk behandelt. Herr Noack und Herr Moser-Haas (SPD-Linke-Giese-Fraktion) meldeten sich wieder zu Wort und trugen die schon mehrfach gestellten Fragen und Argumente vor. Frau Nebel wies darauf hin, dass es für die Abberufung eine erneute Beanstandung geben würde. Einen vergleichbaren Fall hätte es bundesweit noch nie gegeben, dass eine Wahlleitung nach einer Wahl abgesetzt werden soll. Sie möchte die Kommunalaufsicht hinzuziehen, um eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Sollten die im TOP 18 (Berufung des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin), TOP 19 (Berufung des stellvertretenden Wahlleiters bzw. der stellv. Wahlleiterin) und TOP 21 (Einberufung des des Wahlausschusses zum Zwecke der Wahlprüfung) auch eine entsprechende Mehrheit erhalten, würde sie diese auch beanstanden.

Anmerkung der Verfasserin:
Es hat schon ein gewisses Geschmäckle, wenn eine Bürgermeisterin, deren Wahl nicht durch die SVV bestätigt wurde, Beschlussanträge beanstandet, die mit den bisher ungeklärten Fragen an dieser Wahl zu tun haben. Hier wäre eine neutrale juristische Betrachtung meines Erachtens erforderlich.

Für Frau Mihatsch ist es eine logische Schlussfolgerung, dass der Stellvertreter auch abberufen werden muss, da er das Handeln der Wahlleiterin unterstützt hat. Bei der Abstimmung der Abberufung gab es 11 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung von Robert Wolinski (Die Heimat). Somit ist der bisherige stellvertretende Wahlleiter Herr Skrzipcyk weiter im Amt.

Um das Thema Wahl ging es auch in dem Antrag „Stärkung der unmittelbaren Urnenwahl: Begrenzung der Briefwahl und konsequenter Einsatz mobiler Wahlvorstände“ der AfD-Stadtfraktion-Velten. Die Stadtverwaltung soll zusammen mit der Wahlleiterin und dem Kreiswahlleiter prüfen und ein Konzept erstellen, wie die Briefwahl effizienter gestaltet werden kann. Das soll u.a. in Form mobiler Wahlurnen in Pflegeeinrichtungen geschehen. Nach §§6 und 56-57 BbgKWahlV ist das grundsätzlich vorgesehen [5]. In der Stellungnahme der Stadtverwaltung wird erklärt, dass es der SVV nicht obliegt darüber zu entscheiden. Nach der BbKWahlG und der BbKWahlV würden darüber die Regelungen beschlossen werden. Der Beschlussantrag erhält eine Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen. Es ist davon auszugehen, dass er beanstandet wird, da in der Stellungnahme bereits darauf hingewiesen wurde.

Einige Zeit nahm der TOP „Haushaltsplanung und Haushaltssatzung 2026“ in Anspruch. Eigentlich hätte das Thema bereits in der vorhergehenden Sitzung behandelt werden müssen. Aber aufgrund der sehr kurzfristigen Einreichung umfangreicher Änderungsanträge der SPD-Linke-Giese-Fraktion

war es am 16. Januar 2026 zu einer Vertagung gekommen. Die Kämmerin der Stadt, Frau Klimova, weist darauf hin, dass die Investitionsquote der Stadt bei 25 Prozent liege. Der Durchschnitt in Oberhavel sei bei 15 Prozent. Das bedeutet, dass Velten überdurchschnittlich investiert. Die Personalquote ist bei 35 Prozent. Herr Moser-Haas (SPD-Linke-Giese-Fraktion) kritisierte, dass in der Vergangenheit Konzepte für viel Geld ausgearbeitet wurden, die dann nie realisiert werden.

Die Änderungsanträge der SPD-Linke-Giese-Fraktion in denen es u.a. um Straßenausbau, eine weitere Ausbildungsstelle in der Verwaltung, ein eigenes KFZ-Kennzeichen für Velten und ein Hundeauslaufgebiet ging, fanden keine Mehrheiten. Pro Velten konnte erreichen, dass der Sperrvermerk für die Stelle eines Streetworker, für die sie sich schon lange eingesetzt haben, nun aufgehoben wurde. Ebenso wurde der bereits in der Vergangenheit genehmigte Antrag für Fahrradüberdachungen für die Grundschulen wieder mit aufgenommen.

In den folgenden TOP ging es um die Beanstandung des Beschlusses zu der Abberufung der Wahlleiterin Frau Schmeck von der letzten Sitzung am 16. Januar 2026, die Berufung der neuen Wahlleiterin Frau Schade sowie um die Einberufung des Wahlausschusses zum Zwecke der Überprüfung der Wahlunterlagen. Letzterer Punkt erhielt wieder die Mehrheit der Stadtverordneten. Die Berufung der neuen Wahlleiterin kann aufgrund der Beanstandung der Abwahl der vorherigen Wahlleiterin Frau Schmeck nicht stattfinden. Frau Schmeck ist dadurch vorerst weiter im Amt.

Anzumerken ist noch, dass der Anwalt Dominik Lück der Kanzlei Dombert, die das Gutachten für die Verwaltung angefertigt hat, während der gesamten SVV als Zuschauer anwesend war. Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) hat mit ihm gesprochen und am 17. Februar 2026 einen Artikel dazu veröffentlicht (6).

Die Sitzung wurde dann nach dem TOP 24 um 22 Uhr geschlossen. Die weiteren 14 noch auf der Tagesordnung befindlichen Punkte werden dann voraussichtlich in der Sitzung am 26. März 2026 behandelt.

[1] https://velten.gremien.info/meeting/997
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/lebensmittelausgabe-bei-wind-und-wetter/
[3] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahl
[4] https://brandenburgerfreiheit.de/nebuloese-ergebnisse-bei-der-buergermeister-stichwahl-in-velten/
[5] https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-256779
[6] https://www.maz-online.de/lokales/oberhavel/velten/buergermeisterwahl-in-velten-fuer-ungueltig-erklaert-jurist-dominick-lueck-und-buergermeisterin-EOND7SCV4VD2VAAACPMXQYZHSA.html

www.brandenburgerfreiheit.de

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