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Zwei oder Drei – Das ist hier die Frage

In Veltens Stadtparlament herrscht weiterhin Uneinigkeit über die Mindeststärke einer Fraktion. Über die Sondersitzung berichtet Gabriele Schade.

Das Veltener Stadtparlament startete die neue Legislaturperiode am 29.8.2024 mit einer außerplanmäßigen Sondersitzung. Der Grund dafür war der Beschluss in der konstituierenden Sitzung vom 04.7.2024, dass Fraktionen künftig aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen. Der Antrag kam von der Fraktion Pro Velten und erhielt seinerzeit eine Stimmenmehrheit zusammen mit der AfD, der CDU und Herrn Wolinski (Die Heimat). Damit wurde der neu gebildeten Fraktion „Bündnis für Wohnungsbau“ bestehend aus Herrn Moser-Haas (Die Linke) und Philipp Giese (parteilos) ein Riegel vorgeschoben.

Herr Moser-Haas hatte seinerzeit angekündigt, nach dem Beschluss die Kommunalaufsicht bemühen zu wollen. Diese hatte dann in ihrer Rechtsauffassung deutlich gemacht, dass mit der Erhöhung der Mindeststärke einer Fraktion Anforderungen verknüpft sein müssen. So müsse die Festsetzung der Mindeststärke die Effektivität der Arbeit nachvollziehbar steigern. Das sei in der Beschlussbegründung und auch im Protokoll nicht erwähnt worden. Dieser Auffassung folgte die Bürgermeisterin Frau Hübner und beanstandete den Beschluss. Da die erste reguläre Sitzung erst Ende September 2024 anberaumt ist, wurde eine Sondersitzung ausschließlich zu dieser Thematik abgehalten.

Die Fraktion Pro Velten stellte sogleich wieder eine Änderungsantrag. Die Begründung lautete, dass durch größere Fraktionen eine effektivere und zeitsparendere Ausschussarbeit möglich sei. Dies würde auch in der Verwaltung personelle Ressourcen sparen.

Daraufhin bemühte sich Herr Moser-Haas redlich, die Stadtverordneten davon zu überzeugen, die Fraktionsstärke bei zwei Personen zu belassen. Er wies u.a. auf fünfzehn erfolgreiche Änderungsanträge seiner Person im Bauauschuss in der vergangenen Legislaturperiode hin. Das Meinungsspektrum ist seiner Meinung nach durch kleinere Fraktionen breiter. Beschlussvorlagen könnten so verbessert werden. Bei wichtigen Anträgen könne Zeit durch die direkte Einreichung gespart werden. Derzeit ist es so geregelt, dass fraktionslose Stadtverordnete Anträge über den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ vortragen können und darüber abgestimmt wird, ob der Antrag zur nächsten SVV zugelassen wird.

Die Fraktionsvorsitzende der SPD Katja Noack distanzierte sich mit ihrer Fraktion zu dem Antrag der Fraktion Pro Velten und wünschte sich, dass sich um wichtigere Dinge gekümmert wird.

Herr Gordjy (SPD) wies ergänzend darauf hin, dass die Begründung des Antrages von Pro Velten aus der konstituierenden Sitzung über die lokale Presse erfolgte. Marcel Siegert hatte dort geäußert, dass Fraktionen nur aus Mitgliedern mit gleichen politischen Zielen bestehen sollten. Da Philipp Giese als „Mann der Mitte“ angetreten war und Herr Moser-Haas für die Partei „Die Linke“ in der SVV sitzt, passe das nach seinem Dafürhalten nicht zusammen.

Frau Hübner erklärte vorsorglich, dass sie prüfen werde, ob der Antrag nochmals zu beanstanden sei. Die Angelegenheit werde voraussichtlich zur Kommunalaufsicht gehen, die dann zwei Monate Zeit für eine Entscheidung habe.

Die Abstimmung zu den Anträgen erfolgte namentlich und endete mit dem gleichen Ergebnis wie in der konstituierenden Sitzung. Pro Velten, die AfD, die CDU sowie Herr Wolinski stimmten wieder für eine Fraktionsstärke von mindestens drei Personen. Somit bleibt es bei der gleichen Situation wie vorher.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte waren damit obsolet. Darin sollten die Ausschüsse und stadteigenen Gesellschaften aufgrund der weiteren Fraktion neu besetzt werden. Es wurden lediglich die Benennungen aus der Sitzung vom 04.7.2024 erneut bestätigt.

Abschließend brachte Herr Siegert in seiner Funktion als Vorsitzender der SVV den Antrag ein, dass die Verwaltung eine Neufassung die Geschäftsordnung ausarbeiten soll. Darin sollen u.a.Themen wie Anfragen, Redezeit und Tagesordnungspunkte optimiert werden.

Text und Foto: Gabriele Schade

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