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Nachspiel zur Bürgermeisterwahl in Oranienburg

AfD Oranienburg legt Einspruch gegen die Stichwahl vom 19.10.2025 ein. Im Fokus: ungeklärte Vorgänge rund um die Briefwahl, fehlende Urnensiegel und nicht erfüllte Dokumentationspflichten. Gab es Manipulation und Beeinflussung der Briefwahl in sozialen Einrichtungen und/oder Vereinen? Polizei und Staatsanwaltschaft wurden offenbar bereits eingeschaltet.

Jennifer Collin-Feder (SPD) entschied die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters in Oranienburg für sich. Mit 59,6% der Stimmen setzte sie sich gegenüber ihrer Kontrahentin Anja Waschkau (AfD), die 40,4% der Stimmen erhielt, klar durch. So lautet das offizielle Ergebnis der Wahl vom 19.10.2025 [1]. Doch dagegen legte der AfD-Stadtverband Oranienburg nun förmlich Wahleinspruch ein. Dies geht aus einem Schreiben vom 01.11.2025 an den Wahlleiter hervor, das der BF vorliegt.

Einmal mehr sind die auffällig hohen Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Urnen- und der Briefwahl Grund für Beschwerden der AfD. Dieses Mal verweist der Ortsverband Oranienburg allerdings auch auf Wahlbeobachter, die „in mehreren Wahllokalen gravierende Unregelmäßigkeiten festgestellt“ haben. Konkret geht es dabei um gebrochene und fehlende Siegel der Wahlurnen. Im Wahllokal der Kita Krümelhausen soll sogar „laut Aussage eines Wählenden, während der Wahl zwischenzeitlich der Urnendeckel angehoben [worden sein], um zu schauen, wie viele Wahlzettel sich bereits darin befanden.“

Zu den Wahlurnen berichtet das Schreiben außerdem von Wahllokalen in denen nach Aussage „einiger Wahlbeobachter weder eine gemeinsame Prüfung des ordnungsgemäßen Zustands noch eine schriftliche Bestätigung“ erfolgte. „Damit fehlt offenbar der Nachweis, dass die Urnen zu Beginn der Wahlhandlung ordnungsgemäß leer und versiegelt waren.“

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Nach Zeugenaussagen wurden Wahlberechtigten, die in der ersten Wahlrunde Briefwahl- unterlagen [sic] beantragt und die AfD-Kandidatin unterstützt hatten, keine Unterlagen zur Stichwahl nachgesandt, obwohl sie diese hätten automatisch erhalten müssen.“ Von der Stadtverwaltung fordert die AfD daher „Aufklärung darüber, nach welchen Maßstäben Nachsendungen von Briefwahlunterlagen zur Stichwahl erfolgten und ab und in welcher Höhe Beschwerden hierzu vorlagen.“

Besonders schwerwiegend: Die AfD Oranienburg sieht „Hinweise auf eine unzulässige Beeinflussung bei der Briefwahl u.a. in sozialen Einrichtungen bzw. Vereinen.“, und berichtet weiter: „Nach unseren Informationen wurden Wahlentscheidungen durch Pflegepersonal oder Dritte vorweggenommen, oder die Stimmzettel für die Betroffenen ausgefüllt.“ Diesen Sachverhalt bezieht die AfD Oranienburg auf mehrere Alten- und Pflegeheime der Stadt. Die Partei fordert in diesem Zusammenhang „die Einholung eines schriftgutachterlichen Gutachtens (§73ff. StPO) zur Überprüfung, ob mehrere Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen von derselben Person ausgefüllt wurden.

Schwere Vorwürfe erhebt die AfD in ihrem Wahleinspruch gegen den Verein „Lebenshilfe e. V. Oberhavel Süd“. Im Rahmen interner Teamsitzungen soll es hier vor den Wahlen zu Äußerungen gekommen sein, in denen „Mitarbeitende und möglicherweise auch betreute Personen, ausdrücklich, oder sinngemäß dazu aufgefordert wurden, bei den anstehenden Bürgermeisterwahlen eine bestimmte politische Richtung, oder konkrete Kandidierende zu unterstützen.“ Gemeint waren hier die SPD-Kandidaten Jennifer Collin-Feder für Oranienburg sowie Thomas Günther für Hennigsdorf.

Brisant: die „Aussagen sollen im Rahmen dienstlicher Zusammenhänge gefallen sein, an denen Personen teilnahmen, die in einem arbeitsrechtlichen oder betreuungsbezogenen Abhängigkeitsverhältnis zum Verein stehen.“ Sollte sich der Verdacht bestätigen, läge hier aufgrund des Missbrauchs von Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnissen „der Verdacht einer strafbaren Wahlbeeinflussung nach §108b StGB nahe“.

Polizei und Staatsanwaltschaft lägen die Hinweise bereits vor. Von der Stadt erwartet die AfD nun darzulegen, wie viele Wahlunterlagen in Pflegeeinrichtungen ausgegeben und zurückgeführt wurden, ob Bewohner unter gesetzlicher Vollbetreuung an der Wahl teilgenommen haben und wie sichergestellt wurde, dass die eidesstattlichen Versicherungen zur Briefwahl eigenhändig und freiwillig unterzeichnet wurden.

In die Kritik geriet auch die Märkische Allgemeine Zeitung, die über einen Live-Ticker am Wahltag Stellungnahmen zur Wahl von Wählern noch vor Schließung der Wahllokale veröffentlichte. Nach Auffassung der AfD ein klarer Verstoß gegen §42 (2) des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG). Darin heißt es:

„Die Veröffentlichung von Befragungen wählender Personen nach der Stimmabgabe über den Inhalt ihrer Wahlentscheidung ist vor Schließung der Wahllokale, 18 Uhr, unzulässig.“

BF/JM

[1] https://wahlergebnisse.brandenburg.de/650256256/0/20251019/buergermeisterwahl_gemeinde/ergebnisse_gemeinde_120650256256.html
[2] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#42

www.brandenburgerfreiheit.de

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