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Corona-Maßnahmen: Brandenburger Landkreise verhängten Bußgelder in Millionenhöhe

Nach Angaben der Landesregierung verhängten Brandenburger Landkreise bis Okt. 2022 Bußgelder in Höhe von fast 2,5Mio. Euro wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen. Hardliner unter den Landkreisen: Dahme-Spreewald. Hardliner unter den Politikern: die grüne Innenpolitikerin Marie Schäffer. Trotz des hohen Betrages bleiben Zweifel an der Vollständigkeit offizieller Angaben.

Die Verordnungen, die die Brandenburger Landesregierung während der Corona-Krise von 2020 bis 2022 erließ, waren stets Bußgeld bewährt. Verstöße wurden in der Verantwortung von Landkreisen und kreisfreien Städten geahndet. Die Antwort der Landesregierung [1] auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Wilko Möller und Dr. Daniela Oeynhausen zeigen, dass vorhandene Auslegungsspielräume unterschiedlich genutzt wurden. Dabei erwies sich der Landkreis Dahme-Spreewald als am unnachgiebigsten in der Ahndungspraxis.

Bild 1: Bussgelder in BB wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnungen (2020 – Okt. ’22)

Gegenstand der Anzeigen und eröffneten Verfahren waren Vergehen wie das Nichteinhalten der Maskenpflicht, Zusammenkünfte im privaten Bereich, Ansammlungen im öffentlichen Bereich sowie das „Verweilen“ an öffentlichen Orten. Darüber hinaus zählten Verstöße gegen die Einreise- und die Quarantäneverordnung dazu [1].

Allerdings bestehen Zweifel an den vorgelegten Zahlen. So verwundert es sehr, dass in einigen Regionen mit besonders intensivem Versammlungsgeschehen [2] wie Cottbus oder Barnim, keine Bußgeldverfahren und folglich auch keine Bußgeldbeträge gemeldet wurden. In anderen Fällen wie Oberhavel oder Brandenburg a.d.H. wurde zwar eine beträchtliche Anzahl von Verfahren dokumentiert jedoch keine Bußgeldbeträge angegeben. Dabei sind aus Oberhavel entsprechende Fälle sogar öffentlich bekannt [3], Tabelle 1.

Tabelle 1

Diese Widersprüche in den Angaben der Landesregierung legen die Vermutung nahe, dass die vorgelegten Bußgeldbeträge gar nicht das volle Ausmaß der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten abbilden sondern eher die Spitze des Eisberges darstellen.

Während man in Bayern bereits offen die Rückzahlung eines Teils der Bußgelder diskutiert [4], hüllen sich Brandenburger Landespolitiker hierzu noch in Schweigen. Von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen, Marie Schäffer, waren zuletzt noch ganz andere Töne zu vernehmen. Befragt nach Ihrer Unterstützung der Idee einer Amnestie für Maskenverweigerer meinte Schäffer: „Ich sehe allgemein keine Veranlassung, mich für eine Amnestie bzw. die Einstellung von Verfahren gegen Maskenverweiger*innen einzusetzen.“ [5].

Schäffer, die sich noch Ende August ’22 als Anhängerin der Null-Covid-Strategie zu erkennen gab [6], gilt schon lange als vehemente Verfechterin einer Maskenpflicht. Zum Thema Maskenpflicht bei Versammlungen im Außenbereich äußerte Schäffer: „Gerade bei Versammlungen, wo Menschen ohne Masken rufen und skandieren und Abstände nicht eingehalten werden, besteht also ein erhöhtes Infektionsrisiko.“ [6]. Dabei beruft sich Schäffer auf „Studien“.

Belege für ihre Auffassung aus der Maßnahmenpraxis kann Schäffer nicht anführen. Gerade maßnahmenkritischen Demonstrationen wurde oft unterstellt, einen Beitrag zum Infektionsgeschehen zu leisten. Entsprechende Erkenntnisse aus der 2-jährigen Kontaktverfolgung müssten dem ebenfalls grün besetzten Gesundheitsministerium vorliegen und somit auch der grünen Innenpolitikerin zugänglich sein. Doch hierzu bemerkt Schäffer nur knapp: „… konkrete Daten zur Auswertung liegen mir nicht vor.“ [6].


[1] https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_6500/6501.pdf
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/die-buergerrechtsbewegung-in-brandenburg-flaechendeckend-und-viel-staerker-als-bislang-bekannt/
[3] https://brandenburgerfreiheit.de/freiheit-fuer-hartwig-2/
[4] https://www.br.de/nachrichten/bayern/minister-corona-bussgelder-sollten-zurueckgezahlt-werden,TOfQRtG
[5] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marie-schaeffer/fragen-antworten/unterstuetzen-sie-die-forderung-nach-einer-amnestie-bzw-einstellung-von-verfahren-wegen-verstoessen-gegen
[6] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marie-schaeffer/fragen-antworten/welche-daten-belegen-dass-versammlungen-im-aussenbereich-orte-mit-einem-erhoehten-infektionsrisiko-sind

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