Der Streit um die für Artikel 20 des Grundgesetzes stehende Stele des Künstlers und Bürgerrechtlers Ralph Boes landet beim Bundesverfassungsgericht. Die von Hunderten Bürgern aus Holz geschnitzte und mit vergoldeten Buchstaben versehene Stele soll vernichtet werden. Dagegen legte Boes in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde ein.
Boes errichtete 2019 die von Hunderten Bürgern geschaffene Stele direkt neben dem berühmten Kunstwerk „Grundgesetz 49“ von Dani Karavan zunächst ohne Genehmigung, später dann mit Genehmigung für einen begrenzten Zeitraum. Doch nach Ablauf der Frist räumten Boes und seine Mitstreiter die Stele nicht mehr ab. Dem Kunstwerk droht nun die Vernichtung. Dagegen legten Boes und der „Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen“ e.V., Berlin nun Verfassungsbeschwerde ein.
Die Brandenburger Freiheit veröffentlicht an dieser Stelle die Pressemitteilung des Vereins im Wortlaut. Hier klicken.
BF/JM
26.11.2025: Rechtschreibfehler korrigiert, JM