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LESERBRIEF zum Artikel „So haben die Brandenburger Abgeordneten über die neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt“

Zum im Titel genannten Beitrag vom 08.09.2022 erreichte die Redaktion ein Leserbrief, den wir hier in ungekürzter Fassung veröffentlichen. Der Betrag selbst ist hier verlinkt.

Sehr geehrte Redaktion der Brandenburger Freiheit,

wieder einmal muss man feststellen, dass die Bundesregierung per einfacher Mehrheit Grundrechte wie Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 2 vollkommen selbstherrlich mittels eines Infektionsschutzgesetzes aussetzt, um erwachsene Menschen und deren Kinder zu bevormunden.

Das Grundgesetz sieht mit Artikel 79 Abs. 2 Änderungen des Gesetzes selbst nur dann vor, wenn eine 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zustimmen. Bei derzeit 736 MdB´s wäre dazu eine Mehrheit zur Zustimmung von 486 MdB´s notwendig.

Vielleicht ist es gelebte Praxis? Jedoch führt diese Praxis gänzlich das Grundgesetz ad absurdum.

Wie kann man per Infektionsschutzgesetz Grundrechte ohne eine 2/3 Mehrheit aussetzen, was dem Wesen des Gesetzes selbst widerspricht? Siehe Artikel 19 Abs. 2.

Warum gibt es die 2/3 Mehrheit für Eingriffe in Grundrechte?

Die gelebte Praxis des Bundestages besteht darin, dass die Parteien Koalitionen bilden, um damit eine 50% Mehrheit erzielen zu können. Die Koalitionen vereinbaren Koalitionsverträge und können vier Jahre lang, ohne nur einmal schwitzen zu müssen, den gesamten Koalitionsvertrag lückenlos umsetzen. Was wäre denn, wenn eine Koalition mit ihrer 50% Mehrheit nun dauerhaft die Abschaffung aller Grundgesetzartikel per Hintertür über niedere Gesetze beschließt? Wäre das der Sinn und das Wesen des Grundgesetzes? Die Würde des Menschen, Körperliche Unversehrtheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit,… und alles per simplem Koalitionsvertrag und niedergestellten Gesetzen?

Der Sinn der Grundgesetzänderung ausschließlich mittels 2/3 Mehrheit besteht darin, dass die Koalition auch die Opposition klar von ihrem Vorhaben überzeugen muss! Erst wenn das der Fall ist, dann wird es wohl im Interesse des Volkes sein. Ist dies nicht der Fall wie bei der heutigen und allen anderen Abstimmungen zum Infektionsschutzgesetz, dann steht der Koalitionsvertrag in Deutschland offensichtlich über dem Grundgesetz!

Beste Grüße, Karsten aus Oberhavel