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Der Haft-Fall Billy Six und das Völkerrecht – ein Urteil im Namen der Bundesregierung

Von Gabriele Schade,
Journalistin & Prozess-Beobachterin

Der deutsche Journalist und Kriegsberichterstatter Billy Six wurde am 17. November 2018 im südamerikanischen Venezuela verhaftet und in das Gefängnis „El Helicoide“ der Geheimpolizei SEBIN in der Hauptstadt Caracas gebracht. Der Vorwurf lautete auf „Spionage“, „Terrorismus“, „Rebellion“, „Verletzung von Sicherheitszonen“ sowie „Vaterlandsverrat“. Er wurde vor einem Militärgericht angeklagt, obwohl dies für Zivilisten nach venezolanischem und internationalem Recht illegal ist. Ihm drohten 28 Jahre Haft. Billy Six befand sich seinerzeit bereits 15 Monate in Venezuela und berichtete als freier Journalist in der „Jungen Freiheit“ und dem „Deutschlandmagazin“ über die dortigen Zustände der Staatskrise: Rekordinflation, eine kollabierende Industrie, Armut, Kriminalität – und dies in dem Land mit den größten bisher nachgewiesenen Erdölvorkommen der Welt.

Erst nach 119 Tagen kam er frei – allerdings nicht wie normalerweise üblich auf Intervention des Auswärtigen Amtes der Bundesregierung, sondern aufgrund eines Einsatzes des russischen Außenministers Sergej Lawrow. [1] Der AfD-Abgeordnete Petr Bystron hatte über seine Ehefrau, eine frühere tschechische Diplomatin, diesen Kontakt vermitteln können. Da das Auswärtige Amt in Berlin und die deutsche Botschaft in Caracas keine Anstrengungen unternommen hatten, gegen die unrechtmäßige Inhaftierung zu protestieren und die sofortige Freilassung zu fordern und nur auf Druck eine verspätete und mangelhafte konsularische Betreuung leisteten, klagte Billy Six bereits 2020 gegen die Bundesrepublik. Die dreieinhalbstündige Verhandlung fand „wegen Corona“ erst am 16. Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht in Berlin statt.

Die 34. Kammer des Gerichts tagte mit fünf Richtern, davon zwei Schöffen und der Vorsitzenden Richterin Dr. Perlitius. Das Auswärtige Amt schickte zwei Vertreter sowie als anwaltliche Vertretung Herrn Prof. Dr. Roth der international tätigen Privat-Kanzlei „Redeker, Sellner und Dahs“, die regelmäßig hochrangige Politiker vor Gericht vertritt. Ein Hausjurist der Behörde wurde mit der Sache nicht betraut – obwohl es für den Steuerzahler günstiger gewesen wäre. Billy Six wurde von dem renommierten Verfassungsrechtler Dr. habil. Ulrich Vosgerau vertreten. [2] Unter den Prozessbeoachtern befanden sich eine Vertreterin der Wochenzeitung „Jungen Freiheit“ und ein Vertreter des Internetmediums „NuoViso TV“. Von den etablierten Medien war kein einziger Vertreter anwesend – dafür aber Freunde und interessierte Anhänger von Billy Six und natürlich seine Eltern. Da diese eventuell hätten als Zeugen aussagen können, mussten sie den Gerichtssaal verlassen und durften der Verhandlung nicht beiwohnen. Angehört wurden sie dann aber doch nicht.

Nachdem der Sachverhalt und die einzelnen Klagepunkte vom Gericht verlesen wurden, kamen beide Anwälte zu Wort. Als Vorwürfe mangelnder konsularischer Betreuung wurden fehlende Information für die Angehörigen, Verweigerung einer Versorgung mit Medikamenten (Billy litt zu der Zeit unter Dengue-Fieber), ausbleibende Vermittlung eines Fachanwaltes, fehlende Unterstützung bei der Beschaffung von Beweismitteln sowie eine nicht durchgeführte konsularische Begleitung in die Linien-Maschine zum Rückflug nach Deutschland nach der überraschenden Freilassung angeführt. Der Anwalt der Bundesregierung versuchte das Ganze zu relativieren, indem er sagte, dass der deutschen Botschaft nicht bekannt war, dass Billy Six seinerzeit als Journalist in Venezuela zugegen war. Dieser hatte sich jedoch vorschriftsmäßig auf der „ELEFAND-Liste“ [3] angemeldet, nachdem er nach Venezuela eingereist war. Auf dieser Liste können sich deutsche Staatsbürger eintragen, wenn sie sich im Ausland aufhalten um ggfs. Hilfe und Unterstützung in Notfällen zu erhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist das Konsulargesetz §6 Absatz 1 und 3. Auch hatte er versucht, bei der deutschen Botschaft Informationen über die Regeln der Presse-Arbeit im Land zu erhalten. Antwort: Eine Genehmigung sei nötig, werde aber fast nie bewilligt und führe ggf. zu unangenehmen Konsequenzen. Was es heißt, in einem Land ohne Presse-Freiheit zu leben, sollte Billy Six bald am eigenen Leib erfahren.

Vertreter der deutschen Botschaft in Caracas besuchten Billy im Gefängnis erstmals nach 52 Tagen Haft. Brisant ist, dass im gleichen Zeitraum acht andere Journalisten aus Frankreich, Kolumbien, Spanien, Chile und den USA festgenommen wurden und auf Intervention ihrer Regierungen alle innerhalb von 48 Stunden befreit wurden. [4] Die gegnerische Seite begründete dies damit, dass diese Journalisten nicht wegen Spionage festgenommen worden seien – ein Vorwurf, der in manchen Ländern gern als Vorwand genutzt wird, um Pressevertreter festzusetzen. Die Bundesregierung hatte seinerzeit die Besorgnis, so jedenfalls äußerte sich der anwaltliche Vertreter der Bundesregierung, ihre diplomatische Verbindung mit Venezuela zu gefährden, da sie sich nicht sicher gewesen sei, ob die Vorwürfe gegen Billy Six nicht vielleicht sogar gerechtfertigt wären – und vertraute dabei auf die Rechtsstaatlichkeit Venezuelas. Der seinerzeit amtierende Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte im Bundestag [5] dagegen das glatte Gegenteil geäußert: Er behauptete, dass es in Venezuela keine legitime Regierung, keine Rechtsstaatlichkeit und keine Wahrung der Menschenrechte gäbe. Bemerkenswert ist der Umstand, dass sich die Bundesregierung deshalb für den Zellennachbarn Juan Requesens, einem venezolanischen Oppositionsabgeordneten und Freund der „Konrad-Adenauer-Stiftung“, öffentlich einsetzte und die Freilassung forderte. Ihm wurde vorgeworfen bei Aktivitäten im Zusammenhang mit einem gescheiterten Drohnenangriff auf den damaligen venezolanischen Präsidenten Maduro beteiligt gewesen zu sein. [6]

Rechtsanwalt Dr. Vosgerau möchte festgestellt wissen, dass sein Mandant bei zukünftigen Aufenthalten im Ausland durch die Bundesregierung geschützt ist. Aufgrund seiner journalistischen Tätigkeiten im Ausland könnte er wieder auf die Hilfe des Auswärtigen Amtes angewiesen sein. Er benötigte bereits im Frühjahr 2013 die Unterstützung der Behörde, als er im Dezember 2012 während des Kriegs in Syrien festgegenommen worden war. Seinerzeit wurde sofort ein Krisenstab gebildet und er kam durch den Einsatz des damaligen Außenministers Guido Westerwelle (FDP) und auch schon damals mit Unterstützung des russischen Außenministers Sergej Lawrow frei. [7] Dr. Vosgerau stellte die Vermutung an, dass die unterlassene Hilfeleistung während der Haft in Venezuela damit zu tun haben könnte, dass Billy Six kein Linksaktivist sei und wies darauf hin, dass auch ein Rehabilitationsinteresse bestünde. Denn sein Mandant würde öffentlich als Querulant dargestellt werden. Diese Anliegen wurden vehement von der Gegenseite mit der Begründung, dass es sich um verschwörungsideologische Gedanken handeln würde, zurückgewiesen. Gleichzeitig gab sie zu, dass sich das Auswärtige Amt tatsächlich nicht für die Freilassung eingesetzt habe. Man habe die Befürchtung gehabt, Billys Situation zu verschärfen und außerdem hätte die Bundesrepublik Deutschland schließlich ihr diplomatisches Ansehen verlieren können, da sie ja nicht wusste, ob der Vorwurf der Spionage nicht vielleicht doch stimme. Außerdem hätte Venezuela eine konsularische Betreuung erschwert und bei derlei Vorwürfen hätte man kein Recht, die Freilassung zu fordern. (Angemerkt sei nochmals, dass die Bundesregierung seinerzeit dem Land Venezuela die Rechtsstaatlichkeit absprach.) Die Richterin stellte fest, dass es keine Norm gebe, die den Anspruch enthält, Unterstützung vom Auswärtigen Amt zu erhalten. Konsularbeamte können Beistand gewähren, aber es gäbe erhebliche Ermessensspielräume. Der Anwalt der Bundesregierung Prof. Dr. Roth argumentierte mit der so genannten „Einschätzungsprärogative“ [8]. Das bedeutet, dass es völlig unerheblich ist, ob die Vorwürfe richtig sind oder nicht. Der Gesetzgeber hat das Vorrecht, in einem erheblichen Ermessensspielraum selber entscheiden zu dürfen, wie er handelt, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Dr. Vosgerau erwiderte daraufhin, dass die Grundrechte auf Freiheit, Leben und Gesundheit darüber stehen würden – gemäß Grundgesetz.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung ging es um die Unterrichtung der Angehörigen nach der Inhaftierung. Im „Normalfall“ wird zuerst die Botschaft informiert, welche dann umgehend die Familienangehörigen davon in Kenntnis setzt. In diesem Fall war es so, dass Billy Six Zettel aus dem Gefängnis herausschmuggeln ließ, welche dann an seine Familie in Berlin weitergeleitet wurden. Diese setzten sich sofort mit der Botschaft in Caracas, dem Auswärtigen Amt und dem amtierenden Außenminister Heiko Maas in Verbindung und baten um Unterstützung. Beide Behörden waren zu dem Zeitpunkt schon mehrere Tage vorher gemäß „Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen“ von der Inhaftierung durch die venezolanische Regierung in Kenntnis gesetzt worden – bestritten dies aber noch einige Tage lang. Billys Familie war in großer Sorge u. a. auch wegen des tropischen Dengue-Fiebers, an dem Billy zu dieser Zeit litt. Jedoch fühlte sich niemand zuständig und es wurde auch nicht von der Botschaft versucht, die benötigten Medikamente ins Gefängnis zu bringen. Was der Botschaft nicht möglich war, gelang aber der regierungskritischen Menschenrechtsorganisation „Espacio Público“. Ein Bote übergab die wichtigen Medikamente am Gefängnistor und sie wurden über einen Wärter an Billy überbracht. Herr Prof. Dr. Roth versuchte nach dieser Feststellung mit seiner Argumentation Verwirrung zu stiften, indem er behauptete, Billy hätte in seinem ersten Telefonat mit der Botschaft nicht erwähnt, dass er dringend Medikamente benötige. Allerdings fand dieses Gespräch erst Mitte Dezember 2018 statt. Espacio Público hatte ihn bereits im November damit versorgt. Dass Billy mit der Botschaft telefonieren durfte, hatte er mit einem Hungerstreik selbst durchgesetzt. Erstmalig bekam er dann am 9. Januar 2019 Besuch von der Botschaft.

Da er dringend anwaltliche Unterstützung benötigte, bat er die Botschaft um die Vermittlung eines Fachanwaltes und Argumentationshilfen. Er erhielt die Auskunft, dass man sich nicht mit venezolanischem Recht auskennen würde und stellte ihm dann eine Internet-Liste mit Anwälten unterschiedlichsten Fachrichtungen wie Erbrecht, Medienrecht, Familienrecht, Investitionsrecht sowie einem Strafrechtler zur Verfügung. Da der Vorwurf der Spionage sehr gefährlich ist, benötigt man selbstverständlich einen Anwalt mit sehr guter Expertise auf diesem Gebiet. Es hieß dann von der Botschaft, dass sich kein Anwalt finden würde, da alle Angst vor einer Inhaftierung hätten und es wäre am besten einen Regierungswechsel abzuwarten. Den unterstütze die Bundesregierung. Herr Prof. Dr. Roth führte an, dass Billy einen Anwalt abgelehnt hätte. Dieser dementierte das und erklärte, dass er keinen der Anwälte von der zur Verfügung gestellten Liste hätte anrufen können, weil er schlicht und ergreifend nicht telefonieren durfte. Im Nachhinein konnten Billy und sein Anwalt in der Verhandlungsakte trotz vieler Schwärzungen nachlesen, dass eine auf politische Haft-Fälle spezialisierte französische Anwaltskanzlei das Angebot gemacht hatte, ihn kostenlos zu vertreten. Das Auswärtige Amt hatte jedoch intern entschieden, diese Information nicht an Billy und seine Familie weiterzugeben. Eine Begründung war in der Akte nicht zu finden. Mitte Januar 2019 hatten seine Eltern dann selbst zwei spezialisierte venezolanische Anwälte gefunden – über „Espacio Público“.

Um nachzuweisen, dass er als Journalist tätig ist, benötigte Billy Six Beweismittel. Da er regelmäßig in der „Jungen Freiheit“ veröffentlicht hatte, wollte er das über Druckausgaben der Zeitung belegen. Nach § 35 des Wiener Abkommens ist Korrespondenz im diplomatischen Verkehr erlaubt und war in diesem Fall als dringende Rechtsangelegenheit zu sehen. Die „Junge Freiheit“ hatte mehrfach versucht, Pakete mit Zeitungsausgaben nach Venezuela zu schicken. Leider kamen diese nie an – und sie versuchten Hilfe beim Auswärtigen Amt zu erhalten. Diese wurde nicht gewährt. Im März 2019, kurz vor der Freilassung, kam es in Venezuela zu einem mehrtägigen Stromausfall im gesamten Land, dessen Ursachen bis heute umstritten sind. Ein US-Militärangriff stand im Raume.

Am 17. März 2019 sitzt Billy Six nach 119 Tagen Haft in einem Flugzeug nach Deutschland. Zwei Tage zuvor war er auf Intervention des russischen Aussenministers Lawrow freigekommen. [1] Billy wirft der Bundesregierung vor, auch hier nicht die entsprechend gültigen konsularischen Pflichten erfüllt zu haben. Normalerweise hätte er von einem Botschaftsmitarbeiter bis zu seinem Platz im Flugzeug begleitet werden müssen – so, wie es 2013 nach seiner Befreiung in Syrien geschehen war. Stattdessen folgte ihm lediglich ein Mitarbeiter im Auto während seiner Fahrt mit Espacio Público zum Flughafen und beobachtete ihn dann beim Check-In. Außerdem wurde ihm sein Reisepass mit dem Einreisestempel vom Gefängnis nicht zurückgegeben. Er erhielt von der Botschaft jedoch einen vorläufigen Reisepass ohne Stempel, was am Flughafen durchaus zu Problemen führen kann, da die Flughafenmitarbeiter anhand des Einreisedatums die Dauer des Aufenthalts überprüfen. Des Weiteren bestand angesichts konkurrierender Geheimdienste die Gefahr, in die Fänge eines anderen Sicherheitsorgans zu gelangen. Doch glücklicherweise befand sich eine Parlamentsabgeordnete der Opposition am gleichen Schalter und sorgte dafür, dass Billy ohne Störung seinen Heimflug antreten konnte. Die Argumentation des Regierungsanwalts Prof. Dr. Roth lautete dahingehend, dass ein Anspruch zu diesem Zeitpunkt nicht bestand, da Billy nicht mehr im Visier der Geheimdienste gestanden hätte und die Botschaftsmitarbeiterin keine Genehmigung gehabt habe, Billy bis ins Flugzeug zu begleiten.

Billy Six hatte dann das Schlusswort nach der dreieinhalbstündigen Sitzung. Er wies u. a. darauf hin, dass es ihm unverständlich sei, wie sich die Bundesregierung für die Freilassung des venezolanischen Abgeordneten und mutmaßlichen Terroristen Juan Requesens einsetzen konnte, der im Zusammenhang mit dem Drohnenattentat auf den Präsidenten Maduro angeklagt wurde – und ihm als deutschen Journalisten die gleiche Unterstützung verwehrt wurde.

Dann wurde vom Gericht mitgeteilt, dass es sich zur Beratung zurückziehen und noch am gleichen Tag das Urteil verlesen werde. Eine zeitliche Angabe wurde nicht bekanntgegeben. Am nächsten Tag erfährt der Anwalt Dr. Vosgerau dann telefonisch, dass die Klage abgewiesen wurde. Die Begründung war noch am Vortag mündlich verlesen worden, ohne dass der Kläger Billy Six nebst Anwalt anwesend war. Sie wurde dann einige Wochen später schriftlich nachgereicht.

Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass es sich bei der Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland um ein erledigtes Rechtsverhältnis handle. Das Verwaltungsgericht sieht sich nicht zuständig, zu überprüfen, ob die Bundesregierung sich 2018/19 für die Freilassung hätte einsetzen müssen oder nicht. Die Klage hätte während der Inhaftierung eingereicht werden müssen. Da Billy Six eine jahrzehntelange Haft bevorstand und es nicht zu befürchten war, dass er während der Haftzeit verstirbt, hätte er nach Ansicht des Gerichtes dieses versuchen können.

Gerichtlich bestätigt wurde indes, dass eine Freilassungsforderung unterlassen wurde, dass es keinen Protest gegen die Inhaftierung gab, die Angehörigen nicht rechtzeitig informiert wurden, der erste Haftbesuch erst nach 52 Tagen nach Kenntniserlangung stattfand und das es nicht die Botschaft war, die die wichtigen Medikamente brachte. Gleichzeitig hat das Gericht in seiner Urteilsbegründung argumentiert, dass die Botschaft in Caracas sich formal an alle konsularischen Verpflichtungen gehalten habe, die das Gesetz konkret vorgebe.

Wenn man sich diesen kompletten Sachverhalt zu Gemüte führt, wird der Eindruck erweckt, dass die Bundesregierung mit zweierlei Maß misst, wenn es um die politische Gesinnung von Medien-Vertretern bei einer Inhaftierung im Ausland geht. Als Beispiel dient hier der Fall des deutsch-türkischen, linksradikalen Journalisten und PKK-Sympathisanten Deniz Yücel [9], der 2017/18 eine bemerkenswerte Unterstützung der deutschen Regierung während seiner Haft in der Türkei erhielt, inklusive der bedingungslosen Forderung nach Freilassung. Des Weiteren muss man sich die Frage stellen, inwieweit man als deutscher Staatsangehöriger im Ausland durch seine Regierung geschützt ist, wenn man sich nicht regierungskonform äußert oder verhält.

Dieses Urteil ist kein Urteil im Namen des deutschen Volkes, sondern im Namen der amtierenden Bundesregierung.

© Fotos: Billy Six

Quellen:

[1] https://tass.com/politics/1050997
[2] https://www.youtube.com/watch?v=EgnxeHhggnA
[3] https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
[4] Rodrigo Pérez & Gonzalo Barahona aus Chile, Gonzalo Domínguez Loeda aus Spanien (in El Helicoide), Mauren Barriga Vargas & Leonardo Muñoz aus Kolumbien (beide in El Helicoide), Baptiste des Monstiers & Pierre Caillé aus Frankreich (beide in El Helicoide),
Cody Weddle aus den USA: https://de.euronews.com/2019/01/31/venezuela-funf-festgenommene-journalisten-sind-wieder-frei , https://kurier.at/politik/ausland/venezuela-mehrere-auslaendische-journalisten-festgenommen/400393484 & https://www.usatoday.com/story/news/world/2019/03/06/u-s-journalist-cody-weddle-freed-after-detained-venezuelan-officers/3088357002/
[5] https://youtu.be/SAIChRZDeIU?feature=shared&t=991 & https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-bundestag-venezuela/2184556
[6] https://youtu.be/SAIChRZDeIU?feature=shared&t=1622
[7] https://www.atlanticcouncil.org/blogs/syriasource/the-syrian-detainee-that-saved-a-german-journalist-the-dangers-of-being-a-foreign-correspondent-in-syria/
[8] https://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/einsch%C3%A4tzungspr%C3%A4rogative
[9] https://www.tagesschau.de/ausland/deniz-yuecel-chronologie-101.html