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Die Kommunale Wärmeplanung

Warum Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz ein guter Grund sind, am 09.06.24 an der Kommunalwahl teilzunehmen.

Mehr als 50% des Endenergieverbrauchs werden in Deutschland für die Wärmeversorgung aufgewendet. Rund 80% der Wärme werden aus Gas und Öl gewonnen. Jeder Zweite der 41 Millionen deutschen Haushalte heizt mit Gas und knapp jeder vierte mit Heizöl. Doch damit soll bald Schluss sein, denn es ist der erklärte Wille der Bundesregierung den CO2-Ausstoß auf Netto-Null zu senken und das schon bis 2045. [1]

Egal wie der Einzelne nun zum Klimawandel stehen mag – ob menschengemacht oder nicht – die aktuelle Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gilt und zwar für alle. Seit Anfang des Jahres müssen Hausbesitzer beim Einbau einer Heizung darauf achten, dass die erzeugte Wärme zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Bis 2045 soll dieser Anteil auf 100% steigen. Betroffen sind nicht nur die Bauherren eines neuen Eigenheims sondern auch die Besitzer von Bestandsimmobilien. Wer seine Heizung komplett ersetzen muss oder will, fällt unter die neuen Bestimmungen des GEG.

Das Gesetz stand von Anfang an unter heftiger Kritik: nicht Technologie-offen und handwerklich schlecht gemacht. Für Eigentümer von Bestandsimmobilien wird die Entscheidungsfindung für den Einbau einer neuen Heizung noch zusätzlich durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) [2] erschwert. Es verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne nach Maßgabe des WPG in allen Kommunen erstellt werden und setzt dafür enge Fristen. Bereits bis zum 30.06.2026 sollen die Planungen für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern vorliegen. Kleinere Kommunen bekommen 2 Jahre mehr Zeit. Für Gemeindegebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben. [1]

Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung sind strategische Festlegungen der Kommune, welche Gebiete der Gemeinde in welcher Weise (dezentral oder leitungsgebunden) mit Wärme versorgt werden. Diese Frage steht gewöhnlich im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Weniger bekannt ist, dass die kommunale Wärmeplanung außerdem auch regeln soll, auf welche Weise die Wärme in den Netzen gewonnen wird. In Frage kommt dabei in erster Linie Energie aus erneuerbaren Quellen. Die Nutzung „unvermeidbarer Abwärme“ z.B. aus nahe gelegenen Industriebetrieben oder Rechenzentren ist zwar auch zugelassen, dennoch wird sie nur in wenigen Sonderfällen eine Rolle spielen.

Ähnlich wie beim GEG werden auch die Wärmenetzbetreiber mit strengen Vorgaben für den Anteil erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung konfrontiert. Für neue Wärmenetze soll dieser Anteil bereits ab 01.01.2025 bei 65% liegen. Bei bestehenden Netzen soll dieser Anteil bis 2030 bei 30% liegen und bis 2040 auf 80% anwachsen. Ab 2045 sollen dann alle Wärmenetze frei von Wärme sein, die aus fossilen Brennstoffen erzeugt wurde. [1]

Die mit dem Wärmeplanungsgesetz verbundenen Fristen für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verschaffen auch dem privaten Hausbesitzer etwas Luft. Denn solange die kommunale Wärmeplanung nicht vorliegt, bestehen die o.g. Verpflichtungen aus dem GEG beim Heizungswechsel in Bestandsimmobilien nicht. Bis zum 30. Juni 2026/28 können dort weiterhin Heizungen die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eingebaut werden. Diese müssen dann aber mit stufenweise ansteigenden Anteilen an „grünem“ Gas oder Öl genutzt werden [3]:

  • ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 Prozent,
  • ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und
  • ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent

Wo das „grüne“ Gas oder Öl herkommen soll, ist bislang unbekannt. Technisch ist die Herstellung von synthetischem Erdgas durch die Methanisierung von grünem Wasserstoff bereits möglich. Bislang ließen die großen Gasversorger allerdings nicht erkennen, auf diese Technologie zu setzen und ihren Kunden entsprechende Angebote zu unterbreiten.

Auch die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus Industriebetrieben oder Rechenzentren könnte sich als Holzweg erweisen. Denn energieintensive Industrien haben es zur Zeit in Deutschland wegen der hohen Energiekosten nicht leicht. Wie lange sich solche Geschäftsmodelle noch im Land halten lassen, ist nicht bekannt. Der industrielle Aderlass ist bekanntlich längst im Gange. Eine auf Jahrzehnte angelegte kommunale Wärmeplanung, die beispielsweise auf die Abwärme eines nahegelegenen Stahl- oder Glasherstellers setzt, wäre hochspekulativ.

Ähnlich sieht es bei den Rechenzentren aus. In diesem Bereich steht die Quantentechnik vor dem Durchbruch. Ob die dabei entstehende Abwärme noch ausreicht, um ganze Siedlungen im Winter mit Wärme zu versorgen, lässt sich heute ebenso wenig absehen.

Natürlich wird es für die Planer auch darum gehen, sämtliche Details der bestehenden Infrastruktur auf ihre Tauglichkeit zu prüfen, damit es nicht zu peinlichen Beschränkungen wie zuletzt in Oranienburg kommt. Die BF berichtete [4], [5]. Zwangsläufig wird die wachsenden Zahl von kleinen privaten Wärmepumpen sowie kommunalen Großwärmepumpen die Stromversorger vor immer größere Herausforderungen stellen. Ihr Strombedarf ist gerade dann am höchsten, wenn es draußen kalt und die Tage kurz sind. Gerade dann liefert die Photovoltaik aber nahezu nichts und in der gefürchteten Dunkelflaute fällt zusätzlich auch noch die Windkraft aus.

Völlig unklar ist auch, ob es für Eigenheimbesitzer eine Anschlusspflicht geben wird. Das vom Bund beschlossene Wärmeplanungsgesetz sieht einen Anschlusszwang nicht vor. Das BMWSB verweist jedoch darauf, dass für etwaige Regelungen die Kommunen zuständig sind, wobei diese Regelungen im Einklang mit dem jeweiligen Landesrecht stehen müssen [3]. Für Brandenburg wird eine entsprechende Landesverordnung zum Ende des Monats erwartet [6]. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich also noch nicht sagen, welche Regelungen hinsichtlich eines Anschlusszwangs die Landesregierung erlässt bzw. welche Befugnisse sie in dieser Hinsicht den Kommunen einräumt.

Brandenburger, die sich von der Entwicklung nicht überraschen lassen wollen, sollten am kommenden Sonntag bei der Kommunalwahl jenen Politikern ihre Stimme geben, denen sie zutrauen die anstehenden Entscheidungen mit Vernunft und Sachverstand zu treffen. Die Abgeordneten von Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeinderäten werden die Wärmeplanung in aller Regel zwar nicht selbst ausarbeiten aber gegenüber den verantwortlichen Verwaltungen eine wichtige Kontrollfunktion ausüben.

[1] https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/WPG.pdf
[3] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html
[4] https://brandenburgerfreiheit.de/energieversorgungswende-teilloesung-fuer-oranienburger-stromprobleme/
[5] https://brandenburgerfreiheit.de/energiewende-oranienburger-stadtwerke-ziehen-die-reissleine/
[6] https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/themen/kommunale-waermeplanung

Text: Jan Müggenburg

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