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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Hoffnung für ungeimpfte Mitarbeiter

In der heutigen Parlamentsdebatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht scheiterte die AfD mit ihrem Antrag, den gesetzlich vorgesehenen Ermessenspielraum zugunsten ungeimpfter Beschäftigter zu nutzen. Dennoch überraschte die Debatte damit, dass auch Regierungsvertreter moderate Töne anschlugen.

Ungeimpften Beschäftigten in Medizin und Pflege dürfte eine Bemerkung von Gesundheitsministerin Nonnemacher Hoffnung gemacht haben. Gegen Ende ihres Redebeitrages verwies sie auf ein Urteil des VG Lüneburg von „gestern“. Demnach urteilte das Gericht, dass „Bußgelder im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kein Mittel sind, was probat ist und rechtlich zulässig. Ich denke, dieses Urteil wird Signalwirkung haben.“, so Nonnemacher [1].

Außerdem verwies die Ministerin darauf, dass ihr zum Zeitpunkt der Debatte keine Fälle bekannt waren, in denen es bereits zu einem ausgesprochenen Betretungs- und Tätigkeitsverbot gekommen war.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 24.06.2022 auf dem Telegram-Kanal der Brandenburger Freiheit, https://t.me/Brandenburger_Freiheit/63 .

[1] https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2022/23–24–juni-2022/23__juni_2022_-_70__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags/ursula-nonnemacher–buendnis-90-die-gruenen—top13.html