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Kunst, die den Staat provoziert – Interview mit Ralph Boes

Mit einer Stele direkt neben dem Kunstwerk „Grundgesetz 49“ von Daniel Karavan wollten Ralph Boes und seine Mitstreiter ein Zeichen für Artikel 20 des Grundgesetzes setzen. Der Streit mit dem Deutschen Bundestag um die Vernichtung der Stele landete durch Boes Verfassungsbeschwerde nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die BF berichtete hier und hier. Im Vorfeld zu seiner Lesung in Hohen Neuendorf Anfang 2026 erläutert Boes wo er die Stele künftig aufstellen möchte und warum dafür „schwerwiegenden Strukturfehler des Grundgesetzes“ korrigiert werden müssen.

BF: Herr Boes, Hunderte Bürger waren an der Erstellung der Stele beteiligt, die für Artikel 20 des Grundgesetzes steht. Sie selbst und Ihre engsten Mitstreiter dürfte das Projekt eine ganze Menge Zeit, Arbeit und vermutlich auch eine Stange Geld gekostet haben. Warum ist Ihnen dieser Artikel so wichtig?

Boes: Im Grundgesetz sind 2 Artikel von besonderer Bedeutung: Artikel 1 und Artikel 20. Artikel 1 steht für das Grundrecht auf Menschenwürde. Artikel 20 beschreibt die Staatsstruktur.
Am Bundestag sind Artikel 1-19 in einem wunderschönen Kunstwerk präsentiert. Artikel 20 fehlt aber. Menschenrechte ohne eine aus ihnen gehobene Staatsstruktur sind ein leeres Versprechen. Eine Staatsstruktur, die nicht aus den Menschenrechten gehoben ist und ihnen verpflichtet ist, ist menschenrechtsfeindlich. Erst beide zusammen machen das Grundgesetz aus.

Ralph Boes und Steffi Burck bei der Anfertigung der Stele

BF: Das heißt, zur Verwirklichung der Menschenrechte ist die staatliche Struktur essentiell?

Boes: Genau.
Artikel 20 legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie, ein Sozialstaat und ein Rechtsstaat ist. Außerdem regelt er, dass es im Falle der Abschaffung dieser Struktur für alle Deutschen ein Recht auf Widerstand gibt. Indem der Staat diesen Artikel am Bundestag nicht präsentiert, zeigt er, dass er sich nicht an ihn gebunden fühlt.

BF: Wieviel Staat brauchen wir, um die Menschenrechte zu verwirklichen?

Boes: Die Gesellschaft kann nicht einseitig von politischen Parteien aber auch nicht allein von der Wirtschaft gesteuert werden. Die gesellschaftliche Grundlage muss in einem unabhängigen Raum entstehen, in dem sich alle Kräfte die Verfassung geben können. Das betrifft sowohl die wirtschaftlich als auch die sozial orientierten Kräfte in direkter Verbindung mit dem Volk. Gemeinsam müssen sie die Staatsstruktur bilden, damit die Sache nicht einseitig wird.

BF: Würden Sie mit der Erfahrung von heute Ihr Kunstwerk – Stele – noch einmal an einem öffentlichen Ort ohne Genehmigung aufstellen bzw. nach Ablauf der Genehmigung nicht wieder abbauen?

Boes: Wir hatten sie unerlaubt aufgestellt, weil wir der Auffassung waren, wenn der Staat sich nicht um die Errichtung der Staatsstruktur kümmert, dann ist es Aufgabe des Bürgers, dafür einzutreten. Da holt er sich keine Genehmigung von den Verfassungsfeinden im Bundestag ein. Insofern war die ungenehmigte Errichtung ein wesentlicher Teil des Kunstwerks selbst.
Für die Zukunft ist eine solche Errichtung aber nicht wieder geplant. Stattdessen soll die Stele für Artikel 20 aus Buchenholz mit Text in Gold ergänzt werden durch eine ebenso große Stele aus dunklem Kirschholz mit dem Text des Artikels 1 in Platin. Beide Stelen sollen im großen Plenarsaal des Bundestages errichtet werden, sodass sich von da an das Geschehen im Plenarsaal im Kraftfeld von Artikel 1 und 20 entfaltet.

BF: Was passiert mit der Stele, wenn Sie mit Ihrer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg haben?

Boes: Die Stele wird vernichtet werden.
Das Projekt provoziert den Staat mit seinen eigenen Idealen. Indem wir das Ideal hingestellt haben, haben wir den Staat zu einer Antwort aufgefordert. Indem der Bundestag die Vernichtung betrieben hat, ist ein deutliches Bild des Verhältnisses unserer Politik zum Grundgesetz gegeben.
Wie das Bundesverfassungsgericht dazu steht, ist unsere große Frage. Unser Kunstbegriff: Kunst soll zur Erscheinung bringen, was ist und zwar nicht nur in dem äußeren Objekt sondern auch an den sich daran anknüpfenden Reaktionen. Indem der Bundestag die Vernichtung des Artikels 20 betrieben hat, bringt er deutlich ins Bild, welches Verhältnis er etwa zu dem Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“, zu Demokratie und Rechtsstaat und zum Widerstandsrecht im Grundgesetz hat.
Die Stele stellt nach Ansicht des Bundestags und der Behörden eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung dar. Physisch tut sie das sicher nicht. Das ist durch die Feuerwehr bestätigt, die das von der Polizei befohlene Abräumen der Stele unterließ, weil sie keine Gefährdung in irgendeiner Weise sah. Wenn keine physische Gefährdung durch die Stele vorliegt, dann sieht sich der Bundestag wohl durch ihren Inhalt bedroht.

BF: Wie wird die Vernichtung vollzogen?

Boes: Das wissen wir nicht. Äußerlich entscheidet das die Polizei des Bundestages. Die Stele stand aber in dem Gebiet, in dem der Bundestag Hausrecht hat und in dem der Bundestag und da vor allem der damalige Hausherr des Bundestags, Herr Schäuble, die Anordnung der Vernichtung hätte jederzeit verhindern können.

Stele neben dem Kunstwerk
„Grundgesetz 49“ von Dani Karavan

BF: Welche Perspektiven sehen Sie für den Fall, dass die Aufstellung der Stele im Bundestag nicht gelingt?

Boes: Sie wird gelingen. Selbst wen sie in ihrer jetzigen Form vernichtet wird, wird sie am Ende dort erstehen. Wir Bürger lassen uns das Grundgesetz nicht nehmen. Wir müssen nur vorher die im Bundestag herrschenden Strukturen und das Personal ersetzen.
Bis sie dort aufgestellt wird, kann sie aber auch im Museum Hamburger Bahnhof oder im Deutschen Historischen Museum stehen als Objekt der Provokation unserer Politik.

BF: Was meinen Sie, wenn Sie vom „Ersetzen der herrschenden Strukturen“ sprechen?

Boes: Aus unserer Sicht ist das Grundgesetz noch nicht als der verheißende Schmetterling der deutschen Verfassung sondern nur erst als dessen Raupe anzusehen. Es gibt unglaublich viele Artikel im Grundgesetz, die seinen Idealen von Artikel 1 und 20 widersprechen z.T. sogar extrem verfassungswidrig sind.
Wir brauchen eine von den Bürgern ausgehende echte Souveränitätsbewegung, durch die die Totalentmündigung des Volkes, die im Grundgesetz trotz der schönen Formel in Artikel 20, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, überall veranlagt ist, beendet wird. Und dann eine vom Volke eingerichtete verfassungsklärende Versammlung, in der die schwerwiegenden Strukturfehler des Grundgesetzes bereinigt werden. Hinsichtlich der Details verweise ich auf unsere Webseite www.unsere-verfassung.de .
Nach Durchführung der verfassungsklärenden Versammlung werden die Artikel 1 und 20 das Grundelement des politischen Lebens sein.

BF: Wann erwarten Sie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Boes: Da kann man nichts erwarten. Ich denke, es kommt auf den öffentlichen Druck an.

BF: In Ihrer Pressemitteilung vom 22.11.2025 beklagten Sie eine zunehmend „grundgesetzferne Politik“. Wodurch zeichnet sich die Grundgesetzferne der aktuellen Politik aus und seit wann war dieser Trend für Sie erkennbar?

Boes: Da wären zunächst die ab 2005 für 15 Jahre geltenden Hartz-IV-Gesetze mit ihrer fast vollständigen Außerkraftsetzung der Menschenrechte. Dann kam TTIP. TTIP bedeutete faktisch die Einrichtung von unantastbaren Herren- und Privilegienrechten für bestimmte Wirtschaftszweige – über dem Grundgesetz, dem Rechtsstaat und über der Politik. Dann war da die Corona-Politik, die für mich durchweg menschenrechts- und verfassungswidrig war.
Aktuell sehen wir die Aufrüstung zur „Kriegstüchtigkeit“ verbunden mit dem Ziel, Russland zu ruinieren. Das ist verfassungswidrig. Verfassungsgemäß wäre einzig, unsere „Verteidigungsfähigkeit“ wieder herzustellen. „Kriegstüchtigkeit“ zielt nach außen und ist schlicht verfassungswidrig. Auch die Öffnung der Grenzen war verfassungswidrig mit Konsequenzen, die der Staat jetzt nicht mehr ohne großes Unrecht und schwerste politische Konflikte beheben kann. Ganz aktuell: die Überschuldung des Staates ganz ohne den Souverän zu fragen. Die Liste ließe sich unendlich erweitern.

BF: Sie sind Vorstandsmitglied des „Vereins zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V.“. Welche Ideale sind dem gesellschaftlichen Bewusstsein verloren gegangen?

Boes: Dem Staat sind die Ideale des Grundgesetzes in Artikel 1 die Würde des Menschen und seine Grundrechte ins Zentrum zu stellen, die ebenfalls im Grundgesetz verankerte Friedenspflicht sowie Artikel 20, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat ist, verloren gegangen. Verloren gegangen ist weitgehend auch das Vertrauen der Bevölkerung, dass unsere Politiker noch UNS BÜRGERN und nicht irgendwelchen Profiteuren im Hintergrund verpflichtet sind. Gewonnen werden muss das Vertrauen, dass wir die Sache selbst in Ordnung bringen können.

BF: Sehen Sie eine Chance für eine Renaissance dieser Ideale im öffentlichen Bewusstsein? Werden sich wichtige gesellschaftliche Bereiche wie Politik, Justiz und auch Medien künftig wieder stärker von diesen Idealen leiten lassen?

Boes: Fangen wir mit der zweiten Frage an: Ich kann sie nur mit einem klaren „nein“ beantworten. Die Bundesrepublik ist im Absturz, und ein Gesellschaftssystem im Absturz greift IMMER zu den falschen Mitteln. Im Volk kann neben dem wachsenden Unmut aber auch das Bewusstsein über die in Artikel 1 und Artikel 20 GG etablierten Ideale des Grundgesetzes neu entstehen, so dass man sie vom Volke aus zu verwirklichen trachtet. Dafür haben wir auf unserer Webseite www.unsere-verfassung.de eine Volks-Urabstimmung über die Grundlagen unserer Gesellschaft in Gang gebracht, die unbedingt mit unterzeichnet werden sollte.

Veranstaltungshinweis

BF: Gestatten Sie mir zum Abschluss eine persönliche Frage. Ihre Aktionen sind oft von einem hohen persönlichen Einsatz gekennzeichnet. Ein Hungersteik oder die Wachen in nächtlicher Kälte an besagter Stele gehen auch an Ihnen nicht ohne Spuren vorüber. Woher beziehen Sie die Energie für Ihren Einsatz?

Boes: Hungerstreik ist das falsche Wort. Es war Folter! Ich habe über 3 Jahre kein Geld für Essen, Wohnung und Krankenversorgung erhalten, weil ich mich aufgemacht habe, das Hartz-IV-Saktionssystem zum Bundesverfassungsgericht zu bringen. Man hat versucht, mich durch Entzug der Lebensgrundlagen zum Schweigen zu bringen.
Meine Energie beziehe ich allerdings nicht aus Wut sondern aus Zorn. Wut macht blind. Der Zorn gibt den Antrieb, geeignete Wege zur Lösung bestehender Fragen zu finden.

BF: Hr. Boes, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Jan Müggenburg für die Brandenburger Freiheit. Fotos mit freundlicher Genehmigung von Ralph Boes.

www.brandenburgerfreiheit.de

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