Landkreis Oberhavel kündigt an, Widerspruch gegen den anstehenden Grundsteuerbescheid einzulegen

Auf der letzten Sitzung des für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschusses im Kreistag Oberhavel am 04.05.2023 kündigte Finanz-Dezernent Matthias Rink an, dass der Landkreis gegen den erwarteten Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen wird.

Rink begründete diesen Schritt damit, dass das Verfahren allgemein als nicht rechtssicher gilt. Der Landkreis würde sich damit Rechtsansprüche sichern, die aus etwaigen Urteilen resultieren. Ob der Landkreis selbst dagegen vor Gericht ziehen wird, erklärte Rink nicht.

Das Geltendmachen von Ansprüchen, die aus künftigen Gerichtsurteilen zur Grundsteuer resultieren, setzt voraus, dass nach eingegangenem Grundsteuerbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde. Bürger, die sich bislang vor diesem Schritt scheuten, wissen sich mit dem heutigen Tag zumindest in prominenter Gesellschaft, wenn sie sich dafür entscheiden.

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