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Preisexplosion bei Rohstoffen
Brandenburger Finanzministerium hilft Unternehmen großzügig

Angesichts explodierender Rohstoffpreise greift das Land Brandenburg als Bauherr den ausführenden Unternehmen mit einer Preisgleitklausel großzügig unter die Arme. Die Landesregierung beweist damit gegenüber den eigenen Auftragnehmern ein Problembewusstsein von dem Konsumenten in den Supermärkten und an den Tankstellen des Landes nur träumen können. Die Erklärung des Finanzstaatssekretärs Stolper zu dieser wirtschaftsfreundlichen Regelung hinterlässt zudem eine Reihe unbeantworteter Fragen.

Benzin, Diesel, Gas und Heizöl haben in den zurückliegenden Monaten beträchtliche Preissteigerungen erfahren. Mehl und Sonnenblumenöl sind teilweise komplett aus den Regalen der Supermärkte verschwunden. Jeder kennt das.

Wer jedoch ein Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe führt oder dort im Einkauf arbeitet, bekommt die volle Wucht der Verwerfungen an den Material- und Rohstoffmärkten zu spüren. So mancher Unternehmer fragt sich daher, ob er laufende Aufträge noch realisieren kann und ob künftige Projekte noch zu einem Pauschalpreis angeboten werden können oder ob er zu sogenannten Preisgleitklauseln greifen muss.

Preisgleitklauseln verknüpfen die vom Kunden zu zahlenden Preise mit der Entwicklung von Kosten für bestimmte Güter, Rohstoffe oder Energieformen, die gewöhnlich vom Auftragnehmer getragen werden. Grundlage hierfür sind in der Regel allgemein zugängliche Preisindizes. Preisgleitklauseln sind im Allgemeinen unbeliebt, da sie einerseits einen Teil des unternehmerischen Risikos auf den Kunden übertragen, andererseits aber auch Einblicke in das Kalkulationsschema des Auftragnehmers gestatten.

Die aktuelle Dynamik bei den Rohstoffpreisen wird jedoch für immer mehr Unternehmen zum unkalkulierbaren Risiko. Sie werden praktisch dazu gezwungen, Ihre Kunden von einer Preisgleitklausel zu überzeugen. Glücklich können sich jene Unternehmen schätzen, die von ihren Kunden selbst solch eine Regelung angeboten bekommen. Auf der Grundlage eines Erlasses des Brandenburger Finanzministeriums soll der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) nun mit gutem Beispiel vorangehen.

Das für den Landeshochbau zuständige Finanzministerium hat den BLB angewiesen, neue Verträge für Baumaßnahmen mit Preisgleitklauseln zu versehen. In Einzelfällen können sogar bestehende Verträge nachträglich angepasst werden. Dies gab das Brandenburger Finanzministerium am 13.04.2022 in einer Pressemitteilung bekannt [1].

Brandenburgs Finanzstaatssekretär Frank Stolper sagte dazu: „Es bringt weder den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und schon gar nicht den Bauunternehmen etwas, wenn das Land Brandenburg als Bauherr auf bestehende Verträge pocht, die zu völlig anderen Marktpreisen abgeschlossen wurden und es im Ergebnis zum Stillstand auf den Baustellen des Landes kommt.“ [1]. Stolper verwies in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Festlegung der Bundesbauverwaltung, die das Land auf die Verträge für Hochbaumaßnahmen übertragen hat.

Der Erlass des Finanzministeriums gilt seit dem 13.04.2022 und ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Zu den im Erlass aufgeführten Baustoffen gehören: Stahl und Stahllegierungen, Aluminium, Kupfer, Erdölbasierte Produkte wie zum Beispiel Bitumen, Kunststoffrohre, Folien und Dichtbahnen, Epoxidharze, Zementprodukte, Holz und Gusseiserne Rohre.

Unklar bleibt jedoch, wie vielen Brandenburger Bauprojekten bereits ein Stillstand drohte und somit Anlass zu dieser Regelung gaben. Ebenso wenig geht aus der Pressemitteilung des Finanzministeriums hervor, wie genau diese Preisgleitklausel ausgestaltet wird, welche Preisindizes ihr zugrunde liegen und welche Mehrbelastungen auf den Landeshaushalt und damit auf den Steuerzahler zukommen.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 20.04.2022 auf dem Telegram-Kanal der Brandenburger Freiheit, https://t.me/Brandenburger_Freiheit/37 .

[1]
https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~13-04-2022-land-brandenburg-reagiert-auf-baustoffpreisentwicklung