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Aktueller Stand der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Oberhavel

In der ersten Welle sind allein in Oberhavel 165 Beschäftigte unmittelbar von Bußgeldern und Betretungsverboten bedroht. Weitere Betroffene werden in der 2. und 3. Welle folgen. Einschränkungen in der Versorgungssicherheit in anderen Regionen offenbar noch größer. Oberhavels Landrat glänzt durch Abwesenheit und die Ausschussmitglieder durch Teilnahmslosigkeit.

Eigentlich stand er für heute gar nicht auf der Tagesordnung des Sozialausschusses in Oberhavel – der Bericht der Kreisverwaltung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Landkreis. Auf Druck von Bürgerrechtlern fragte die Ausschussvorsitzende ihn dennoch ab und die neue Amtsärztin Simone Daiber gab bereitwillig Auskunft.

Aktuell haben in Oberhavel 108 Einrichtungen insgesamt 396 Personen ohne Nachweis gem. §20a IfSG – also mutmaßlich Ungeimpfte – gemeldet. In Potsdam seien es über 600 Personen, in Frankfurt/O. sogar über 700 gemeldete Personen, gab Daiber an. Zur Einordnung: Oberhavel hat 214.234 Einwohner, Potsdam 182.112 Einwohner und Frankfurt/O. 57.015 Einwohner [1].

Damit wurden in Oberhavel vergleichsweise wenige Ungeimpfte gemeldet. Daiber vertraut jedoch den Verantwortlichen in den Einrichtungen und kündigte an, nicht weiter nachzuforschen.

Bei 58,3% der gemeldeten Personen wurde gleichzeitig eine Versorgungsgefährdung gemeldet. Für diese Beschäftigten bleibt gem. der Weisung der Brandenburger Gesundheitsministerin Nonnemacher eine Schonfrist von 6 Wochen nach der Meldung, in der sie sich entweder impfen lassen oder infizieren können oder eben mit Konsequenzen rechnen müssen, denn politisch ist das Aussprechen von Betretungsverboten von der Ministerin gewollt [2].

Bei 31,5% der gemeldeten Personen wurde keine Versorgungsgefährdung angemeldet, die aufgrund von ausgesprochenen Betretungsverboten entstehen könnte. Bei 10,2% wurde hierzu keine Angabe gemacht. An diesen Personenkreis (Summe 41,7% = 165 Personen) werden noch in dieser Woche Briefe mit Mahnungen und Bußgeldandrohungen versandt, kündigte Daiber an.

Neu-Landrat Tönnies hatte zu diesem Zeitpunkt die Sitzung bereits verlassen. Die Ausschussmitglieder nahmen Daibers Ausführungen relativ teilnahmslos zur Kenntnis. Nachfragen gab es keine – auch nicht von der AfD. Dabei stellen sich doch relativ viele, sehr drängende Fragen:

Was geschieht mit den Fachkräften, die sich trotz aller Repressalien nicht impfen lassen werden? Wie viele ungeimpfte Fachkräfte arbeiten in Krankenhäusern? Das Gesundheitsministerium gibt selbst an: „Die Krankenhausplanung ist sowohl in der Grund- Regel-, Fach und Schwerpunktversorgung bedarfsgerecht vom Land erfolgt, so dass der Ausfall jedes einzelnen Krankenhausbereiches die Versorgungssicherheit gefährdet.“ [2] – im Klartext jede Fachkraft ist in diesem Sektor unverzichtbar.

Doch damit nicht genug. Auch jene Personen, für die eine Versorgungsgefährdung im Falle von Betretungsverboten angemeldet wurde, genießen nur eine vorübergehende, verlängerte Schonfrist. Der Druck auf das Personal sich impfen zu lassen, ist auch um den Preis der Versorgungssicherheit politisch gewollt [2].

Aber es geht noch weiter. Viele Beschäftigte, die im März von der Omikron-Welle erwischt wurden, konnten sich bislang mit einem Genesenennachweis im Job halten. Doch dieser hat ein Verfallsdatum, das in den kommenden Tagen und Wochen erreicht sein dürfte. Dann gilt eine Frist von 4 Wochen, in denen ein anderer Nachweis gem . §20a IfSG erbracht werden muss.

Am 30. September 2022 trifft es dann Personen mit 2 Einzelimpfungen, sofern nicht weitere Nachweise erbracht werden. So werden immer mehr Beschäftigte entweder zur Impfung gezwungen oder aus dem Job gedrängt. Allein dieser Umstand sollte auch glühende Impfbefürworter nachdenklich machen. Es könnte sein, dass im Falle einer Erkrankung die sie rettende Fachkraft nicht mehr da ist.

Dieser Beitrag erschien zuerst am 12.05.2022 auf dem Telegram-Kanal der Brandenburger Freiheit, https://t.me/Brandenburger_Freiheit/46 .

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Landkreise_und_kreisfreien_St%C3%A4dte_in_Brandenburg
[2] https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~18-02-2022-brandenburg-setzt-einrichtungsbezogene-corona-impfpflicht-um
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html