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Baustoffpreisexplosion und Preisgleitklausel – Finanzministerin Lange schaltet sich in die Debatte ein: Kein „Fass ohne Boden“

Am 13.04.2022 wies das Brandenburger Finanzministerium per Pressemitteilung [1] auf einen neuen Erlass hin, wonach mit Auftragnehmern des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) Preisgleitklauseln für bestimmte Produktgruppen vereinbart werden können (BF berichtete [2]). In einer ausführlichen Stellungnahme befasst sich Finanzministerin Lange mit den von BF aufgeworfenen Fragen [3]. Trotz des wortreichen Beitrages bleiben offene Punkte.

In einem öffentlichen Beitrag [3] zeigt Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange Verständnis für die Sorgen von Steuerzahlern vor zusätzlichen Belastungen. Sie sieht jedoch größere Risiken, ohne die Möglichkeit Preisgleitklauseln zu vereinbaren. Die Regelung (vgl. BF-Beitrag [2]) ist vorerst bis zum 30.06.2022 befristet. Dies ist eine vergleichsweise knappe Laufzeit. Dennoch fürchtet Lange etwaige Gerichtsentscheidungen zu Preisanpassungen und knappheitsbedingten Kündigungen von Vertragspartnern des BLB. Lange äußerte sich allerdings nicht zu der Frage, wie viele Projekte ausgesetzt wurden, wie viele Auftragnehmer Insolvenz anmeldeten oder davon bedroht waren. Ebenso wenig erfahren die Steuerzahler, in wie vielen Fällen die von Katrin Lange befürchteten Klagen bereits eingereicht wurden.

Langes Sorge um mögliche Verzögerungen auf den laufenden Baustellen des BLB sind offensichtlich das zentrale Motiv der Finanzministerin. Mit Blick auf künftige Projekte führt sie an: „Andererseits ist schwer einschätzbar, inwieweit sich zukünftig ohne Preisanpassungsklauseln überhaupt noch geeignete Bieter für anstehende Bauleistungen finden würden.“. Doch auch zu diesem Punkt fehlen nähere Angaben über eventuell bereits erfolgte Absagen potentieller Auftragnehmer.

Somit verstärkt sich der Eindruck, dass die Landesregierung auf der Grundlage von Befürchtungen und Vermutungen agiert und es stellt sich die Frage, ob dieser Erlass wirklich „zwingend geboten“ war, wie Katrin Lange es formuliert.

Die Regelung selbst sei inhaltsgleich zum Bundeserlass vom 25.03.2022 [4], betont die Ministerin. Neben den Preisgleitklauseln regelt der Erlass auch, dass Vertragsstrafen nur „in begründeten Ausnahmefällen“ zu vereinbaren sind. Ferner wird festgelegt, dass die nachgewiesene Nicht-Beschaffbarkeit von Materialien am Markt als Fall „höherer Gewalt“ bewertet wird mit Konsequenzen für den Auftraggeber wie auch für Auftragnehmer von Folgegewerken.

Die Anwendung der Preisgleitklauseln soll auf Einzelfälle beschränkt bleiben und nur für bestimmte Produktgruppen gelten. Auftragnehmer müssen mit einer Selbstbeteiligung von 10-29% leben und ihrem Antrag ergänzende Unterlagen beifügen. Dazu gehören u.a. die Urkalkulation, ein Nachweis über die tatsächlichen Einkaufskosten sowie Vergleichsangebote.

Dieser Beitrag erschien am 07.05.2022 auf dem Telegram-Kanal der Brandenburger Freiheit, https://t.me/Brandenburger_Freiheit/45 .

[1] https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/ministerium/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/~13-04-2022-land-brandenburg-reagiert-auf-baustoffpreisentwicklung
[2] https://t.me/Brandenburger_Freiheit/37
[3] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-lange/fragen-antworten/wie-vielen-bauprojekten-des-landes-brandenburg-drohte-angesichts-der-dynam-preisentwicklung-bei-rohstoffen-der
[4] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/baustoffpreissteigerung-erlass.pdf?__blob=publicationFile&v=1