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Christiane Müller

Landratswahl Ostprignitz-Ruppin: Christiane Müller rügt Befangenheit des Kreiswahlleiters und fordert Akteneinsicht vor der Kreistagsentscheidung

Christiane Müller, Einzelbewerberin zur Landratswahl 2026 im LandkreisOstprignitz-Ruppin, Brandenburg, hat in der Nacht zum Sonntag eine Befangenheitsrüge gegen den Kreiswahlleiter und seine Stellvertreterin erhoben, Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Akteneinsicht eingelegt und die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht angerufen. Die Rüge wurde an den Vorsitz des Kreistags als Wahlprüfungsorgan, den Landrat und zugleich an das MIK, Ministerium für Inneres und Kommunales, als Kommunalaufsicht übermittelt.

Für Christiane Müller sind Wahlen ein hohes Gut der Demokratie – Chancengleichheit, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit; Grundvoraussetzungen bereits bei der Wahlvorbereitung. Politische Mitbestimmung wird durch die Brandenburger Verfassung jedem Bürger und jeder Bürgerin garantiert. Für diese Rechte setzt sie sich.

Hintergrund: Der Kreiswahlausschuss hatte Müllers Wahlvorschlag am 8. April 2026 zurückgewiesen. Mit ihrem Wahleinspruch vom 6. Juli 2026 ficht Müller die Gültigkeit der Wahl an. Sie rügt unter anderem, dass die amtlichen Unterschriftenlisten sie nur als „EB Müller“ und nicht als „EB Christiane Müller“ und weiteren Identifizierungsmerkmalen eindeutig auswiesen, sowie Mängel bei Auslage und Handhabung der Listen und einen unaufgeklärten Widerspruch beim Unterschriftenstand in Heiligengrabe. Sie beantragt, die Wahl für ungültig zu erklären und unter Zulassung ihrer Kandidatur zu wiederholen.

Der Kreistag will bereits am Donnerstag, 17. September 2026, über den Einspruch entscheiden. Die beantragte Einsicht in die Unterschriftenlisten und die Niederschrift des Kreiswahlausschusses hat der Kreiswahlleiter am 10. September, mehr als zwei Monate nach Antragstellung und eine Woche vor der Sitzung, selbst abgelehnt und Müller dabei als „unbefugte Person“ eingestuft. Derselbe Kreiswahlleiter, um dessen Amtshandeln es im Einspruch geht, legt dem Kreistag auch die Stellungnahme dazu vor.

„Wer über den Zugang zu den Unterlagen entscheidet, an denen sein eigenes Handeln überprüft werden soll, entscheidet in eigener Sache“, sagt Christiane Müller. „Ich verlange nichts Ungewöhnliches: Akteneinsicht, bevor der Kreistag über meinen Wahleinspruch entscheidet, und eine Prüfung durch Personen, die an den Vorgängen nicht beteiligt waren.“

Müller fordert weiter, dass noch vor der Sitzung eine unbeteiligte Amtsperson über die Akteneinsicht neu entscheidet und die Stellungnahme an den Kreistag abgibt; bis dahin solle der Kreistag die Beschlussfassung zurückstellen. Da der Landrat selbst der in der Stichwahl gewählte Bewerber ist, hat sie ihm nahegelegt, die Entscheidung über die Rüge dem MIK zu überlassen.

Dies geht aus einer Pressemitteilung von Christiane Müller hervor.

BF/JM

Foto © ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler

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