You are currently viewing Kommunalpolitik ohne Gewissen?

Kommunalpolitik ohne Gewissen?

Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen-Politik vor Ort scheint weiter unmöglich. Die von höheren Stellen angeordneten Maßnahmen griffen tief in die Persönlichkeitsrechte ein und verursachten enorm große psychische und soziale Schäden. Grundrechte wurden an 2G-Bedingungen geknüpft, eine Impfpflicht mit einer neuartigen, unzureichend kontrollierten Substanz gefordert und Andersdenkende diffamiert. Es läuft einem nach wie vor kalt den Rücken herunter, wenn man daran denkt, zu welchen Äußerungen und Handlungen sich manche in dieser Zeit haben hinreißen lassen. Ein Paradebeispiel struktureller Gewalt, was jedoch längst noch nicht vom Tisch ist.

„Die Stadt Eberswalde hat in der Zeit der Corona-Pamdemie die rechtlichen Vorgaben von Bund, Land und Landkreis umgesetzt. Für eine „Aufarbeitung“ der von höheren Stellen vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen dürfte der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde die für eine Befassung notwendige gemeindliche Zuständigkeit fehlen; dies würde vielmehr wohl die dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gezogenen Grenzen überschreiten.“

Diese Antwort bekamen die Mitstreiter vom Runden Tisch Eberswalde Ende März 2023 aus dem Bürgermeisterbüro. Sie fragten zuvor bei der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung, ob eine Aufarbeitung der regionalen Corona-Maßnahmen-Politik durch die Stadt Eberswalde geplant sei.

Für eine Aufarbeitung vor Ort fehlt also die gemeindliche Zuständigkeit, genauso wie für die Unterstützung Geschädigter durch die Corona-Impfungen und für das Thematisieren der geplanten Machtergreifung der WHO. Dass alle Ungeimpften nun bei letzterer einen ICD-Code erhalten und somit einen dauerhaften Krankheitscode tragen sollen, zeigt die ganze Tragik, in der wir uns bewegen.

Nun möchte man meinen, dass Gesundheit uns alle etwas angeht, denn sie liegt ja in jedem von uns. Genauso wie Frieden.

Laut Bürgermeisteramt ist der ortsspezifische Bezug auch beim Thema Frieden nicht gegeben. Außer beim Anbringen der ukrainischen Flagge am Rathaus. Denn „Insbesondere in der Anfangszeit des Krieges wurden Geflüchtete aus der Ukraine durch die leicht verständlichen Banner anschaulich nonverbal darauf hingewiesen, dass ihnen im Rathaus durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ukraine-Stabes sowie die Anlaufstelle Ukraine-Hilfe geholfen wird.“, so die Stellungnahme aus dem Amt (02.05.2023).

Am 29.10.2023 verkündete der amtierende deutsche Verteidigungsminister: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte. Und das heißt: Wir müssen kriegstüchtig werden. Wir müssen wehrhaft sein. Und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“. Ohne ortsspezifischen Bezug, versteht sich!

Unsere örtliche Verwaltung ist bei ganz persönlichen Themen wie Gesundheit und Frieden offensichtlich handlungsunfähig. Immerhin, so muss man gutheißen, wurde auf Druck der Linken am 27.06.2023 über den, durch das Barnimer Bündnis für Frieden eingebrachten und von 230 Bürgern unterschriebenen, Friedensappell an die Bundesregierung in der SVV abgestimmt: 10 dafür, 11 dagegen, 7 Enthaltungen.

Die örtliche Verwaltung ist Befehlsempfängerin und Ausübende bspw. rechtlicher Gesundheitsvorgaben von höheren Stellen. Wie hoch diese Stellen mittlerweile reichen, zeigen uns die Pandemieverträge. In seinem Vortrag am 28.10.2023 in Halle, im Rahmen eines Symposiums des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte, erläuterte Philipp Kruse die dauerhaften Auswirkungen auf die verfassungsrechtliche Grundordnung der Mitgliedsstaaten durch die WHO-Reformprojekte zur Pandemiebekämpfung. Dabei stellte er heraus, dass die Behörden bei Pandemien theoretischen Gestaltungsspielraum hätten, jedoch die Empfehlungen der WHO als rechtsverbindlich annahmen. Solange die Behörden im Rahmen dieser Empfehlungen agierten, sehe das Verfassungsgericht keine Notwendigkeit zum Handeln. Die World Health Alliance, die International Association of Lawyers for Human Rights, der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid, die Gemeinwohllobby, dieBasis und viele weitere arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Reform durch die WHO nicht gelingt.

Mit welchen kriminellen Machenschaften die Impfstoffe in die Gesellschaft bewegt wurden, sollte mittlerweile jeder verstanden haben. Und vor allem sollten wir verstanden haben, wie diese Pandemiebekämpfung vor Ort wirklich aussehen wird. Unten sitzen obrigkeitshörige Befehlsempfänger und benicken freudig alles, was sich oben ausgespielt wird.

Da kommen einem finstere Gedanken. Vielleicht benötigen wir eine Neustrukturierung der kommunalen Selbstverwaltung.

Was können und müssen wir tun, um uns zukünftig gegen diese strukturelle Gewalt, gegen die Eingriffe in unsere Persönlichkeitsrechte, zu schützen? Wie können wir unsere Kinder in den Schulen oder Angehörige in Pflegeheimen vor dem nächsten Übergriff bewahren? Wie können wir an das Gewissen der Menschen appellieren? Diesen und anderen Fragen widmen sich die Teilnehmer am Runden Tisch am 27.11.2023 ab 18.00 Uhr im Bürgerbildungszentrum Eberswalde. Danach pausiert der Runde Tisch Eberswalde.

Dipl.-Soz. Henriette Schubert