In einer persönlichen Stellungnahme reagiert Gabriele Schade auf die Vorwürfe eines MOZ-Mitarbeiters.
Sehr geehrter Herr Winkler,
hiermit möchte ich Ihnen auf den am 5.7.2026 bei der MOZ veröffentlichten Artikel mit der Überschrift „Rechte Mehrheit setzt umstrittenen Beschluss durch“ antworten.
Darin berichten Sie über den Tagesordnungspunkt der letzten Stadtverordnetenversammlung in Velten vom Donnerstag den 2.7.2026, in dem es über die Übernahme der mir auferlegten Kosten des Verwaltungsgerichtsverfahren in Sachen Bürgermeister-Stichwahl durch die Stadt Velten geht. Ich war sehr erstaunt über ihren Bericht, denn ich habe Sie während der gesamten Sitzung im Kommunikationszentrum in Velten nicht gesehen.
Sie schreiben, dass ich „zur Stichwahl um das Bürgermeisteramt 2025 von der AfD als Beisitzerin in den Wahlausschuss entsandt“ wurde. Diese Aussage ist schlichtweg falsch, denn ich sitze bereits seit März 2024 für die AfD im Wahlausschuss und war somit für die Kommunalwahl 2024 und für den ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl 2025 dort tätig.
Ich war zur Bürgermeister-Stichwahl auch nicht unzufrieden und „witterte“ Wahltäuschung, sondern habe aufgrund der Vorfälle während der Sitzung des Wahlausschusses am 14.10.2025 und der daraus resultierenden Kommunikation mit der Wahlleitung das Verwaltungsgericht in Potsdam per Eilantrag anrufen müssen. Es ist meine Aufgabe als Beisitzerin im Wahlausschuss, die Wahl zu prüfen. Wenn Zweifel angemeldet werden, muss die Wahlleitung dem nachgehen. Das wurde jedoch von der zuständigen Wahlleiterin Frau Schmeck während der Sitzung abgelehnt. Sie sagte den Mitgliedern des Wahlausschusses eine nachträgliche Beantwortung der Fragen zum Ende der Woche zu. Allerdings hielt sie den Termin nicht ein. Stattdessen übte sie Druck auf den Beisitzer von Pro Velten und mich aus, das Protokoll zu unterschreiben. Wenn es Sie interessieren sollte, was sich seinerzeit in der Wahlausschusssitzung abspielte, können sie das detailliert bei der Brandenburger Freiheit in diesem Artikel nachlesen [1].
Dass ich in meiner Funktion als Mitglied des Wahlausschusses seinerzeit den Eilantrag an das Verwaltungsgericht Potsdam stellte, kann man dem Beschluss entnehmen. Wie Frau Nebel als derzeit eingesetzte Bürgermeisterin, die nicht durch die Stadtverordnetenversammlung als Bürgermeisterin bestätigt wurde, zu der Behauptung gelangt, es hätten private Interessen eine Rolle gespielt und mir „Rechtsmissbräuchlichkeit“ unterstellt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Die pauschale Unterstellung privater Motive ersetzt keine sachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Hintergründen und trägt nicht zu einer fairen Debatte bei. Das Verwaltungsgericht hatte sogar explizit nochmal nachgefragt, ob ich als Privatperson oder Mitglied im Wahlausschuss den Eilantrag stellte. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass das Verwaltungsgericht den Eilantrag nicht bearbeitet hätte, wenn ich als Privatperson aufgetreten wäre, da für die Antragsgegenstände kein berechtigtes Interesse vorgelegen hätte.
Sie schreiben, dass die zweimal abberufene Wahlleiterin durch die Beanstandungen der Beschlüsse durch die Bürgermeisterinnen Hübner und Nebel weiter im Amt ist. Woher haben sie diese Information bzw. wie kommen sie zu dieser Schlussfolgerung? Müsste nicht eigentlich die Kommunalaufsicht darüber entscheiden?
Mit kollegialem Gruß
Gabriele Schade
[1] https://brandenburgerfreiheit.de/nebuloese-ergebnisse-bei-der-buergermeister-stichwahl-in-velten/
