Veltens Bürgermeisterin Nebel scheitert mit ihrer Beanstandung der SVV-Beschlüsse zur „religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen“.
Städtische Gebäude, Einrichtungen und Räumlichkeiten sollten vorrangig der Erfüllung kommunaler Aufgaben sowie der Durchführung kultureller, sozialer, sportlicher, politischer, bildungsbezogener und gemeinwohlorientierter Veranstaltungen dienen. Eine Nutzung städtischer Räume als dauerhafte oder regelmäßige Ersatzstätte für religiöse Versammlungszwecke sollte ausgeschlossen werden. So sah es die Veltener SVV in ihren Beschlüssen vom 26.03.2026 (Beschluss-Nr. 2026/022) und 21.05.2026 (Beschluss-Nr. 2026/078) vor.
Manuela Nebel, Veltens parteilose Bürgermeisterin, sah in den Beschlüssen Rechtsverstöße und beanstandete sie – zunächst gegenüber dem Vorsitzenden der SVV (Robert Ketelhohn, AfD) und nach erneuter Beschlussfassung gegenüber dem Landratsamt als kommunaler Aufsichtsbehörde. Nebel sah in den Beschlüssen eine mittelbare Diskriminierung der muslimischen Gläubigen, die das Bürgerhaus Velten freitags und sonntags über mehrere Stunden für Gebete nutzten.
Doch Oberhavels Kreisverwaltung schloss sich dieser Auffassung nicht an und erklärte die SVV-Beschlüsse für rechtmäßig. Insbesondere zur kritischen Frage, ob ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Ill GG vorliegt, erklärte das Landratsamt: „Es liegt keine Benachteiligung wegen des Glaubens oder wegen der religiösen Anschauungen im Sinne des Art. 3 III 1 GG vor.“, heißt es in einem Schreiben der Verwaltung an Veltens Bürgermeisterin.
Zudem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass keine Verpflichtung der Stadt Velten besteht, das Fehlen einer eigenen religiösen Einrichtung durch die dauerhafte Bereitstellung von kommunalen Einrichtungen auszugleichen.
Nebel kann nun den SVV-Beschluss umsetzen oder dagegen vor das Verwaltungsgericht in Potsdam ziehen.
BF/JM
