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Verhandlung meiner Klage gegen den RBB am Verwaltungsgericht Potsdam am 31.01.2024

Ein voller Gerichtssaal und ein aufgeschlossener Richter. Entschieden ist noch nichts, aber Jörg Senße ist verhalten optimistisch. In seinem Bericht schildert er seine Eindrücke und Erlebnisse von der Verhandlung am Potsdamer Verwaltungsgericht.

Liebe Freunde und Mitstreiter,

Ich möchte Euch einen kurzen Bericht geben über den Verlauf der gestrigen Verhandlung, deren Beginn zu 11 Uhr angesetzt war.

Mit einem ausgearbeiteten Plädoyer und zusätzlichen Argumenten zur Beweisführung ausgestattet, fühlte ich mich gut vorbereitet.

Als ich das imposante Gerichtsgebäude gegen 10.40 Uhr betrat, wurde ich vom Justizbeamten am Eingang gefragt, wohin ich wolle.

Nach Angabe des auf der Ladung ausgewiesenen Gerichtssaales kam mit einer den Weg weisenden Geste die Antwort:

„Ah, dann dort wo die anderen sind.“

Mein Blick fiel auf den benachbarten Flur gleich neben dem Eingang, welcher bereits voller Menschen war.

Das war eine wirklich schöne Überraschung, dass sich so viele Unterstützer und Interessenten eingefunden hatten und schon auf mich warteten. Und es kamen noch etliche mehr dazu.

Darunter mir gut bekannte Gesichter, aber auch viele andere hatten auf verschiedenen Wegen von dem Verhandlungstermin erfahren und waren gekommen.

Der mit etwa 25 Besucherplätzen ausgestattete Sitzungssaal war eigentlich zu klein, ein größerer war zum Termin nicht verfügbar.

Seitens des Richters gab es auch überraschte Verwunderung über die Besucherzahl. Er zeigte sich aber freundlich und flexibel, indem er allen den Zutritt gewährte und lediglich um Ruhe für eine ungehinderte Verhandlung bat.

So fanden insgesamt vielleicht 50 – 60 Besucher, viele dicht an dicht stehend, im kleinen Saal Platz. Gezählt habe ich nicht, war mit meinen Gedanken schon bei der Verhandlung…

Im wahrsten Sinne des Wortes standen wirklich viele Unterstützer hinter mir. Und ich weiß, dass noch etliche mehr in Gedanken bei uns waren!

Nach Eröffnung der Verhandlung durch den Richter habe ich zunächst nachgefragt, ob er nicht noch der Richtereid gem. Richtergesetz sprechen müsse. Er erwiderte in sachlichem Ton, dass dies nicht zwingend bei jeder einzelnen Verhandlung erforderlich wäre, da er diesen Eid mit Beginn seiner Richtertätigkeit abgelegt hätte und der Eid damit generelle Gültigkeit hätte. Er fragte mich, ob dieser Punkt ins Protokoll aufgenommen werden solle. Ich stimmte dem zu und damit konnte die eigentliche Verhandlung beginnen.

Ich hielt mein Plädoyer, welches ich vorbereitet hatte und ergänzte die Beweisführung mit aktuellen Verfehlungen der ÖRR aus den letzten Monaten seit Einreichung der Klage. Bemerkenswert ist, dass der Richter meinem Vortrag aufmerksam zuhörte und sich offenbar immer wieder Notizen machte.

Mein Vortrag dauerte etwa 25 Minuten, anschließend kam die Anwältin des RBB zu Wort und bekräftigte lediglich, dass der RBB unverändert darauf beharrt, die Klage abzuweisen. Die Verhandlung wurde einige Minuten unterbrochen, um dem Gericht meine Beweismittel und eine Kopie meines Plädoyers zu übergeben. Der Richter fertigte davon Kopien für die Anwältin des RBB und führte dann die Verhandlung fort.

Interessanterweise erklärte der Richter, dass seiner Auffassung nach die Gesetzgebung zum Rundfunkbeitrag ganz direkt vorschreibt, dass jeder Haushalt die Gebühr zu zahlen hätte – andererseits aber unsere Argumentation einen viel größeren Rahmen aufmacht, der es für ihn als Richter erforderlich bzw. möglich machen könnte, die Sache direkt an das Bundesverfassungsgericht zu verweisen – ein direkter Weg, welcher so nur den Gerichten offen steht, nicht aber dem einzelnen Kläger.

Ich habe darauf erwidert, dass eine solche Möglichkeit ganz in unserem Sinne wäre, damit dieser Themenkomplex in der juristischen Beurteilung und gesellschaftlichen Diskussion eine angemessene Wertschätzung erfährt.

Ein schriftliches Urteil soll mir in etwa zwei Wochen zugehen und ich bin auf das Ergebnis gespannt, denn es wäre schließlich eine kleine Sensation und ein wichtiger Schritt voran, falls das Verfahren tatsächlich an die höchste Instanz verwiesen werden würde.

Ob mein kleiner Optimismus berechtigt ist, wird sich zeigen. Auf jeden Fall fand die gesamte Verhandlung in einer angenehmen, freundlichen und sachlichen Atmosphäre statt. Allein das war schon ein Gewinn für unser Anliegen.

Nach dem Schlusswort des Richters kam aus dem Publikum eine anerkennende Danksagung an den Richter für seinen kulanten Umgang mit den Besuchern im überfüllten Verhandlungssaal, was dieser mit einem freundlichen Lächeln quittierte.

Auch unter den Besuchern war deren Äußerungen zufolge, der positive Eindruck entstanden, dass der Richter nicht per se voreingenommen eingestellt war und somit keine konfrontativen Vorurteile im Raum standen.

Meinerseits möchte ich an dieser Stelle allen Unterstützern für die gemeinsame Sache danken; all jenen die vor Ort waren und auch denen, die aus der Ferne in Gedanken mit uns dabei waren.

Lieben Danke Euch allen!

Viele Grüße, Jörg

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  • Beitrags-Kategorie:Soziales