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SVV Velten: Drei Fragen – Null Antworten

In der Einwohnerfragestunde der 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) in Velten meldete ich mich zu Wort, um der Bürgermeisterin Manuela Nebel (parteilos) drei Fragen zu stellen. Ein Kommentar von Gabriele Schade in eigener Sache.

Frau Nebel gewann bei der Bürgermeister-Stichwahl im Oktober 2025 knapp gegen Marcel Siegert (Pro Velten). Pro Velten meldete seinerzeit im Wahlausschuss erhebliche Zweifel bei den Briefwahlergebnissen an. Die BF hat darüber hier berichtet [1]. Ich sitze als berufenes Mitglied für die AfD-Stadtfraktion Velten im Wahlausschuss und unterstützte den Beisitzer von Pro Velten. In der Vergangenheit hatte es bereits auffällige Diskrepanzen zwischen Urnen- und Briefwahl gegeben. Diesmal forderte der Beisitzer eine Überprüfung der Briefwahlunterlagen. Vorher wollte er das Protokoll nicht unterschreiben. Auch ich sträubte mich dagegen. Die Wahlleiterin Frau Schmeck stellte eine Überprüfung nach erfolgter Unterschrift in Aussicht. Dieses revidierte sie jedoch in ihrem Antwortschreiben an Pro Velten einige Tage später. Somit hatte sie uns getäuscht. Auch hielt sie die zugesagte Frist zur Beantwortung der Fragen seinerzeit nicht ein und ließ noch das Wochenende verstreichen. Somit wurde die Zeit um darauf zu reagieren, um eine erneute Einberufung des Wahlausschusses zu erreichen, sehr knapp. Ich schrieb ihr am letzten Tag der einwöchigen Frist eine E-Mail und forderte sie auf, den Wahlausschuss zur Überprüfung der Briefwahlunterlagen unverzüglich einzuberufen und widerrief meine geleistete Unterschrift auf dem Protokoll. Beides wurde von ihr abgelehnt. Somit entschloss ich mich einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Potsdam (VG Potsdam) einzureichen, um eine Nachprüfung der Wahlunterlagen durch den Wahlausschuss vornehmen zu lassen. Es war für mich die einzige Möglichkeit eine Klärung der Angelegenheit zu erreichen.

Das VG Potsdam lehnte jedoch meinen Antrag in allen Punkten mit der Begründung einer fehlenden Antragsbefugnis ab. Die Kosten des Verfahrens wurden mir auferlegt. Diese belaufen sich auf 516 Euro für das VG Potsdam und 1202,61 Euro an die Kanzlei Dombert, die von der Stadt Velten in der Sache beauftragt wurde. Erwähnen möchte ich noch, dass das VG mir den dreifachen Satz auferlegte. Bei mir erweckte es den Eindruck, dass man damit abschrecken möchte und bei ähnlichen Sachverhalten aufgrund der hohen Kosten auf die Anrufung des VG verzichtet.

In der vorletzten SVV am 2.7.2026 stellte die AfD-Stadtfraktion Velten einen Beschlussantrag zur Übernahme der Kosten durch die Stadtverwaltung. Der Antrag wurde in der Sitzung von nichtöffentlich auf öffentlich gestellt und erhielt eine Mehrheit von den Stadtverordneten der Fraktionen AfD, Pro Velten sowie dem fraktionslosen Robert Wolinski (Die Heimat). In der Stellungnahme zu dem Antrag unterstellte mir Frau Nebel eine private Motivation bei der Anrufung des VG Potsdam und somit Rechtsmissbrauch. Meine Reaktion auf das Presseecho der MOZ (Märkische Oder Zeitung) dazu, finden Sie hier [2].

Da dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist, wollte ich von ihr in der Einwohnerfragestunde wissen, was genau sie damit meint. Außerdem stellte ich ihr noch zwei weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Wahlausschuss und ihrer Funktion als Bürgermeisterin. Ich bat um wortgenaue Protokollierung meiner Fragen und der Antworten. Noch bevor ich eine Frage stellen konnte, meldete sie sich zu Wort: Zitat: „Frau Schade hat gerade betont, dass die Fragen an mich gehen. Fragen können direkt an meine E-Mail-Adresse gestellt werden. Das ist eine Einwohnerstunde für die Stadtverordneten. Hier sind Fragen an die Abgeordneten zu stellen.

Der Vorsitzende der SVV Herr Ketelhohn (AfD-Stadtfraktion) wies darauf hin, dass in der Einwohnerfragestunde Fragen an die Verwaltung und die Stadtverordneten gestellt werden können.

Somit konnte ich meine Fragen stellen:

1. Frage (G. Schade): Frau Nebel, in Ihrer Beanstandung zum Beschluss der Kostenübernahme äußern Sie, dass mein Antrag an das VG Potsdam aufgrund fehlender Antragsbefugnis unzulässig gewesen sei, da ich das Protokoll im Wahlausschuss mit unterzeichnet habe. Diese Unterschrift wurde von mir geleistet, da die Wahlleiterin Frau Schmeck seinerzeit klar und deutlich geäußert hat, dass eine Überprüfung der Briefwahlunterlagen noch nach der Unterschriftsleistung möglich wäre. Das wurde einige Tage später von ihr abgelehnt. Somit hat sie mich und auch das Mitglied von Pro Velten getäuscht.

Das VG anzurufen, war für mich deshalb die einzige Möglichkeit die Angelegenheit zu klären. Es hatte nichts mit privaten Beweggründen zu tun, sondern ausschließlich in meiner Funktion als Wahlausschuss-Mitglied. Der Aspekt der Täuschung spielt im Beschluss VG keine Rolle, ist aber der ausschlaggebende Punkt in dem Sachverhalt.

Sie unterstellen mir aufgrund meiner Anrufung des VG Potsdam zu dem Sachverhalt der Bürgermeister-Stichwahl im vergangenen Oktober in Ihrer Stellungnahme zu dem Antrag auf Kostenübernahme private Motive und somit Rechtsmissbräuchlichkeit. Bitte erklären Sie mir genau, was Sie mit privater Motivation meinen?

Antwort Frau Nebel: Ich bitte mir das schriftlich zukommen zu lassen, damit ich darauf antworten kann.

2. Frage (G. Schade): Sie selbst waren damals in besagter Wahlausschuss-Sitzung anwesend und haben verfolgt, dass von dem Wahlausschuss-Mitglied Pro Veltens Zweifel am Ergebnis der Briefwahl geäußert und eine Liste mit Fragen vorgelegt wurde. Warum haben Sie vor Amtsantritt nicht dafür gesorgt, dass den Unstimmigkeiten nachgegangen wird? Es wäre für alle Beteiligten und auch für die Stadtkasse eine Erleichterung gewesen. Auch wäre Ihr Ansehen und Ihre Akzeptanz bei den Veltener Bürgern dadurch gestiegen.

Antwort Frau Nebel: Ich antworte darauf nicht.

3. Frage (G. Schade): Im Übrigen vermute ich in Ihrem Verhalten ein persönliches Interesse und möchte es gerne begründen. Sie haben sich bei der Abstimmung zur Gültigkeit der Bürgermeister-Stichwahl für befangen erklärt. Gleichzeitig beanstanden Sie aber diverse Beschlüsse, die mit der Wahl im Zusammenhang stehen und handeln somit in einem Bereich, in dem Ihre Amtslegitimation unmittelbar betroffen ist. Das Beanstandungsrecht nach §55 BbgKVerf dient der objektiven Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung. Es ist kein Instrument zur Wahrung eigener persönlicher Rechtspositionen. Sind Sie sich dessen bewusst und wollen sich damit vielleicht einen persönlichen Vorteil verschaffen?

Antwort Frau Nebel: Ich antworte darauf nicht.

Der Vorsitzende stellte anschließend für das Protokoll fest, dass die erste Frage schriftlich beantwortet wird und die beiden weiteren Fragen nicht beantwortet werden.

Ich habe dann am darauffolgenden Montag meine Fragen per E-Mail an Frau Nebel geschickt und erhielt am Freitag den 4.9.2026 folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Schade,

als Hauptverwaltungsbeamtin habe ich gem. § 55 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zu beanstanden, wenn ich der Auffassung bin, dass sie rechtswidrig sind. Dieser Auffassung bin ich in Bezug auf den Beschluss zur Übernahme von Verfahrenskosten eines beisitzenden Mitglieds des Wahlausschusses im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit, Beschlussvorlage 2026/069, weshalb ich den Beschluss beanstandet habe.

Die Gründe habe ich in meiner Beanstandung genannt und mich dabei auf die Feststellungen des Beschlusses des VG Potsdam vom 29.10.2025 (VG 1 L 1224/25) gestützt, der bereits die Zulässigkeit der von Ihnen gestellten Anträge wegen fehlender Antragbefugnis verneint. Das Gericht geht davon aus, dass „ein subjektives öffentliches Recht der Antragstellerin hinsichtlich der in Rede stehenden erneuten Einberufung des Wahlausschusses und einer dort erneut durchzuführenden Feststellung des Wahlergebnisses“ von vorherein nicht bestehen kann.

Gründe diese Auffassung des VG Potsdam infrage zu stellen, bestehen aus meiner Sicht nicht. Vielmehr sehe ich mich an den rechtskräftigen Beschluss gebunden. Der von Ihnen gestellte Antrag diente damit nicht der Verteidigung von Rechtspositionen, die ihnen zwar zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung zugewiesen sind, aber im ausschließlichen Interesse der Körperschaft selbst begründet worden sind. Die fehlende Antragsbefugnis bedeutet vielmehr, dass die von Ihnen angestrengte Rechtsverfolgung von Beginn an nicht geeignet war, die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Ehrenamtes zu verteidigen. Eine Erstattung von Verfahrenskosten kommt daher nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Nebel
————————————-
Bürgermeisterin

Frau Nebel interpretiert also die Feststellung der fehlenden Antragsbefugnis aus dem Beschluss des VG Potsdam als private Motivation und somit Rechtsmissbräuchlichkeit. Hier bringt sie etwas durcheinander. Schließlich hatte ich dringende Gründe das VG Potsdam anzurufen. Eine andere Möglichkeit, um die Sachlage zu klären, gab es nicht. Dass das VG Potsdam den Antrag mit der Begründung ablehnte, dass er nicht geeignet sei, konnte ich im Vorfeld nicht wissen. Daraus wurde nunmehr von ihr etwas konstruiert, dass man auch als üble Nachrede bezeichnen könnte.

Meine zwei weiteren Fragen hat sie nicht beantwortet. Es wäre sicherlich für die Öffentlichkeit von großem Interesse, warum sie sich seinerzeit nach den Vorkommnissen im Wahlausschuss nicht um Aufklärung der Zweifel bemüht und erst danach das Amt angetreten hätte. Nach ihrem Amtsantritt hat sie sich bei dem Beschlussantrag zur Gültigkeit der Stichwahl für befangen erklärt. Das war eine richtige Entscheidung. Die Wahl wurde von der SVV für ungültig erklärt. Jedoch alle Anträge, die im Zusammenhang mit dieser zweifelhaften Wahl gestellt wurden, wie z.B. die Abwahl der Wahlleiterin oder die Kostenübernahme, wurden von ihr beanstandet. Das könnte man nach § 55 BbgKVerf als indirekte Vorteilsnahme sehen, da diese Anträge der institutionellen Aufarbeitung ihrer eigenen Bürgermeister-Stichwahl betreffen (3).

Der erneute Antrag zur Kostenübernahme fand in der letzten SVV leider keine Mehrheit, da ein Stadtverordneter der Fraktion Pro Velten fehlte.

[1] https://brandenburgerfreiheit.de/nebuloese-ergebnisse-bei-der-buergermeister-stichwahl-in-velten/
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/sehr-geehrter-herr-winkler/
[3] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf