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Keine Entlastung für Veltens frühere Bürgermeisterin Ines Hübner

In der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 22.10.2026 wurde die frühere Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) für das Jahr 2024 nicht entlastet. Die Fraktionsvorsitzende von Pro Velten Susanne Mihatsch ließ die Stadtverordneten wissen, dass sie einer Entlastung nicht zustimmen werde. Sie begründete die Aussage damit, dass Frau Hübner die für 2024 geplante Brandschutzsanierung der Ofenstadthalle „vergessen“ hätte. Außerdem seien die Kosten für den Bauhof und die Evangelische Kita nicht in ausreichender Höhe geplant gewesen und die Stadtverordneten „sollen jetzt nachträglich alles durchwinken“. In der vorhergehenden Sitzung vom 8.10.2026 mussten die Stadtverordneten über überplanmäßige Ausgaben abstimmen. Die BF hatte darüber berichtet [1].

Der Vorsitzende der SVV Robert Ketelhohn (AfD-Stadtfraktion) wies darauf hin, dass in einem solchem Fall eine schriftliche Formulierung benötigt werde, über die separat abgestimmt werden müsse.

Heiko Gehring (AfD-Stadtfraktion) teilte mit, dass seine Fraktion ebenso einer uneingeschränkten Entlastung nicht zustimmen könne. Die finanzielle Steuerung für die 2024 geplante Brandschutzsanierung für die Ofenstadthalle sei von Frau Hübner in das Jahr 2027 verschoben worden. Die Verwaltung hatte dafür seinerzeit mit Einsparungen bei der Unterbringung des Schulsports argumentiert. Es fehle jedoch zum einen an einer nachvollziehbaren Gegenüberstellung der Einsparungen gegenüber den Bau-, Planungs- und Interimskosten, die Information wer die Verschiebung entschieden habe und in welcher Form die SVV darüber informiert wurde. Die Entlastungsempfehlung des Rechnungsprüfungsamtes nehme man ernst. Jedoch seien diese konkreten Fragen darin nicht beantwortet.

Der Jahresabschluss 2024 wurde von den Stadtverordneten bestätigt. Die Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 für die frühere Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) wurde von Pro Velten, der CDU-Fraktion, der AfD-Stadtfraktion mit Ausnahme von Herrn Kühl, der sich enthielt, sowie dem fraktionslosen Robert Wolinski (Die Heimat) abgelehnt. Das waren 11 Nein-Stimmen zu 5 Ja-Stimmen der Bürgermeisterin Manuela Nebel (parteilos) und der SPD-Linke-Giese-Fraktion.

Als Unterlage für die separate Abstimmung diente die von Herrn Gehring vorgetragene Argumentation als Formulierung. Es stimmten die drei oben genannten Fraktionen, dieses Mal vollzählig und auch Herr Wolinski dafür. Die Bürgermeisterin Manuela Nebel und die SPD-Linke-Giese-Fraktion stimmten dagegen.

Eine Nichtentlastung drückt die Missbilligung der Gemeindevertreter oder Stadtverordneten über die Haushaltswirtschaft des Bürgermeisters aus. Empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt die Entlastung, darf eine Verweigerung nur bei schwerwiegenden Verstößen erfolgen. Die Kommunalaufsicht kann die Rechtmäßigkeit der Entscheidung prüfen und ggfs. den Beschluss beanstanden. Eine Aufhebung ist nicht möglich, da es sich bei einer Entlastung um einen kommunalverfassungsrechtlichen Akt und nicht um einen Verwaltungsakt handelt [2]. Sollte es zu einer Beanstandung kommen, kann der Beschluss von der SVV korrigiert werden oder aber vor dem Verwaltungsgericht im Rechtsstreit aufgehoben werden.

[1] https://brandenburgerfreiheit.de/svv-velten-ruegen-gegen-den-vorsitzenden/
[2] http://www.drik.de/drik_blatt.pl?nr=565

Text und Foto: Gabriele Schade

www.brandenburgerfreiheit.de

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