Nachdem es bereits in der vorletzten Stadtverordnetenversammlung (SVV) vom 27.8.2026 gleich am Anfang zu Unstimmigkeiten bei der Protokoll-Niederschrift kam, folgte zu Beginn der Sitzung am 8.10.2026 der Vorwurf von der SPD-Linke-Giese-Fraktion, dass der Vorsitzende der SVV Robert Ketelhohn (AfD-Stadtfraktion), die Ladungsfrist von acht Tagen nicht korrekt eingehalten hätte. Es berichtet Gabriele Schade.
Christopher Gordjy hatte aufgrund der Abwesenheit der Fraktionsvorsitzenden Katja Noack in der SVV am 8.10.2026 den Vorsitz als Stellvertreter der SPD-Linke-Giese-Fraktion übernommen. Er teilte den Stadtverordneten mit, dass vier Mitglieder seiner Fraktion dem Vorsitzenden der SVV Robert Ketelhohn eine Rüge erteilt hätten, da dieser nicht fristgerecht geladen hätte. Es ging hierbei um die juristische Bedeutung der Acht-Tage-Frist. Der Vorsitzende hatte sich auf §187 BGB Absatz 1 berufen [1]. Die SPD-Linke-Giese-Fraktion sieht jedoch Absatz 2 des Paragraphen als richtig an. Die nicht anwesenden Stadtverordneten der Fraktion die Eheleute Andreas und Katja Noack sowie Herr Goral könnten nach Auffassung von Herrn Gordjy Beschlüsse der SVV rechtlich angreifen. Herr Ketelhohn wies die Rügen zurück. Er war mit der Verwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die Begründung nicht stichhaltig sei und die Verwaltung fristgemäß geladen hatte.
Da wieder davon ausgegangen wurde, dass die umfangreiche Tagesordnung von 33 Punkten in der Sitzung nicht abgearbeitet werden kann, wurden einzelne Punkte vom Ende der Tagesordnung nach vorne gelegt bzw. vertagt.
Dann musste als Nächstes über die beiden Niederschriften der letzten beiden Sitzungen abgestimmt werden. Herr Ketelhohn verwies auf zwei vorliegende Versionen des Protokolls der Sitzung vom 2.7.2026. Darin war es bei dem Punkt „Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung“ durch einen Fragenkatalog zu einem längerem Dialog zwischen Herrn Moser-Haas von der SPD-Linke-Giese-Fraktion und der Bürgermeisterin Manuela Nebel (parteilos) gekommen. Inhaltlich ging es um Fragen über den E-Mail-Verkehr zwischen dem Vorsitzenden der SVV und den Stadtverordneten.
Obwohl es den Vorsitzenden direkt betraf, war ihm nicht gestattet, dazu Stellung zu beziehen. Die BF hatte hierüber berichtet [2]. Herr Ketelhohn hatte seinerzeit die Bitte an die Mitarbeiterin vom Sitzungsdienst geäußert, diesen Dialog als Wortprotokoll aufzunehmen. Dem war in der Niederschrift nicht Folge geleistet worden. Deshalb reichte der Vorsitzende Änderungswünsche ein. Frau Nebel dementierte jedoch in der SVV vom 27.8.2026, dass ein Wortprotokoll gewünscht worden sei. Außerdem sei dieses laut Geschäftsordnung auch nicht vorgesehen.
Herr Ketelhohn soll dann auf E-Mails der Verwaltung zur Freigabe des Protokolls nicht reagiert haben. Aus diesem Grund wurde der Stellvertreter Herr Gordjy (SPD-Linke-Giese-Fraktion) kontaktiert, der die Niederschrift ohne Wortprotokoll freigab. Es folgte dann am 19.8.2026 von Herrn Ketelhohn die Aufforderung an die Verwaltung die Niederschrift zu ändern und am 26.8.2026, einen Tag vor der vorletzten SVV eine Ersetzung der freigegebenen Fassung vorzunehmen. Dem wurde nicht stattgegeben. Stattdessen teilte Frau Nebel mit, dass der Vorsitzende seine Änderungen dazu äußern könne. Da den Stadtverordneten die Zurverfügungstellung der Ersatzfassung zu kurzfristig war, wurde die Abstimmung in die Sitzung vom 8.10.2026 vertagt.
Herr Moser-Haas (SPD-Linke-Giese-Fraktion) rügte dann den Vorsitzenden gleich zweimal zum Thema Wortprotokoll. Zum Einen wären unter dem früheren Vorsitzenden der SVV Wortprotokolle nicht geführt worden und zweitens wäre eine Überprüfung der Bitte um ein Wortprotokoll nicht mehr nachprüfbar, da der Videomitschnitt nicht mehr abrufbar sei.
Herr Ketelhohn antwortete, dass es wohl richtig sei, dass das Führen von Wortprotokollen über eine ganze Sitzung oder zum Beispiel über das Thema Haushalt abwegig sei. Jedoch könne dem auf Wunsch eines Stadtverordneten oder der Bürgermeisterin wie auch in der letzten Sitzung geschehen, stattgegeben werden. Der Livemitschnitt dürfte seiner Auffassung nach eigentlich erst nach Bestätigung der Niederschrift durch die SVV gelöscht werden. Es bestehe jedoch noch die Möglichkeit einer Nachprüfung, da ihm der Mitschnitt vorliege.
Nach der Ablehnung eines weiteren Vertagungswunsches von Herrn Moser-Haas, um nochmal den Videomitschnitt prüfen zu können, wurde der von Herrn Ketelhohn vorlegten Fassung mit Wortprotokoll stattgegeben.
Im Bericht der Bürgermeisterin teilte Frau Nebel u.a. mit, dass die Kommunalaufsicht die Beanstandung des Antrages der AfD-Stadtfraktion zur „religiösen Neutralität städtischer Einrichtungen“ abgelehnt hat. Die BF hat bereits darüber berichtet [3]. Frau Nebel lässt die SVV wissen, dass sie keine weiteren juristischen Schritte dagegen einleiten wird.
Zu den mündlichen Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung hatte Robert Wolinski (Die Heimat) Fragen zum Wasserspiel auf dem im Jahr 2022 umgebauten Marktplatz Veltens. Hintergrund ist die starke Algenbildung in den Sommermonaten bei bestimmten Witterungsbedingungen und Pfützenbildung. Dadurch ist es sehr glatt und es kam auch bereits im vergangenen Jahr zu einem Unfall. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass sie bereits zur Mängelbesserung mit der Planungsfirma Kontakt aufgenommen hat. Diese stehe dafür jedoch nicht zur Verfügung. Deshalb erwäge die Stadt juristisch dagegen vorzugehen. Im weiteren Verlauf der Fragen stellte sich heraus, dass das gesamte Wasserspiel baulich nicht unbedingt den Anforderungen einer solchen Anlage entspricht.
Als nächster TOP wurde der Antrag der AfD-Stadtfraktion „Änderung der Hauptsatzung – Entscheidungsvorbehalt für Fachbereichsleitungen, Fachdienstleitungen und Stabsstellenleitungen“ behandelt. Begründet wurde der Antrag damit, dass nach dem umfangreichen Weggang von Führungspersonal aus der Stadtverwaltung derzeit ein neuer Mitarbeiterstab gebildet wird. Die SVV werde jedoch immer erst danach bzw. auf Nachfrage darüber informiert. Da diese Stellen aber die Vorbereitung und Umsetzung kommunaler Entscheidungen prägen, möchte die Fraktion, dass neben der grundsätzlichen Personalzuständigkeit der Bürgermeisterin, die SVV den Entscheidungsvorbehalt nach §61 Absatz 3 BbgKVerf eingeräumt bekommt.
Frau Nebel wunderte sich darüber, dass die Stadtverordneten sich während ihrer bisherigen Amtszeit diesbezüglich nicht mitgenommen fühlen, da sie nach ihrer Auffassung immer die SVV informiert habe. Sie befürchtet, dass sich die Einstellungen verzögern bzw. es vielleicht sogar zu Klageverfahren kommen könnte. Die Frage zu politischen Einstellungen von Mitarbeitenden hält sie für irrelevant.
Herr Wolinski (Die Heimat) unterstützt den Antrag und weist u.a. auf die Personaleinstellungen der früheren Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) hin. Seinerzeit seien die Personalien im Rathaus „rot“ gewesen.
Herr Moser-Haas (SPD-Linke-Giese-Fraktion) sieht jedoch die größere Gefahr, dass nach Parteizugehörigkeit eingestellt werde, wenn die SVV bei den Entscheidungen mitwirke.
Dann meldete sich Ronny Welsch (Pro Velten ) zu Wort und berichtet von persönlichen leidvollen Erfahrungen unter Frau Hübner (SPD). Er war Leiter einer Veltener Kindertagesstätte. Zu der Zeit wurde nicht mit Neutralität und Rechtskonformität gearbeitet, sondern alle Fachbereichs- und Fachdienstleitungen mussten sich an die Vorgaben von der früheren SPD-Bürgermeisterin halten. Durch die Mitwirkung der SVV bei Einstellungen könnte künftig Mitarbeitern das erspart bleiben, was er erlebt habe.
Herr Gordjy (SPD-Linke-Giese-Fraktion) wies darauf hin, dass die SVV es seit geraumer Zeit nicht mehr schaffe ihre TOP abzuarbeiten und sogar eine Sondersitzung einberufen werden musste. Sich deshalb noch Mehrarbeit aufzubürden sei seiner Meinung nach nicht sinnvoll. Der Antrag wurde dann abgestimmt und mit 12 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen angenommen.
Es folgten mehrere TOP zum Eigenbetrieb der Abwasserbeseitigung der Stadt Velten und der REG Velten. Darin ging es u.a. um die Jahresabschlüsse 2025, die Bestellung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 2026 sowie die Entlastung.
Der nächste TOP wurde von Platz 25 vorverlegt. Hier ging es um die Wahl einer Schiedsperson für die Schiedsstelle Velten. Eigentlich hatte in der Sitzung vom 21.5. 2026 die Bürgermeisterin Frau Nebel diese Stelle mit dem langjährigen Schiedsmann Christian Halamoda wieder besetzen wollen. Ein weiterer Kandidat war seinerzeit zur Wahl nicht vorgesehen. Das stieß bei einigen Stadtverordneten auf Unmut und die Stelle wurde deshalb öffentlich ausgeschrieben. Es bewarben sich insgesamt sechs Personen. Nach der Stichwahl zwischen den beiden Erstplatzierten musste das Los entscheiden. Es fiel auf den 41-jährigen Sebastian Obermeyer.
Da die Zeit schon weit vorangeschritten war, wurde überlegt zu welchem Zeitpunkt die Sitzung mit den verbleibenden TOP fortgesetzt werden könne. Es wurden verschiedene Vorschläge gemacht. Die Verwaltung machte darauf aufmerksam, dass dringende Anträge noch in dieser Sitzung beschlossen werden müssten. Herr Ketelhohn stellte die Anträge die SVV um eine Stunde bis 23 Uhr zu verlängern bzw. diese am darauffolgenden Tag weiterzuführen. Beide Anträge fanden keine Mehrheit.
In der verbleibenden Zeit von ungefähr zwanzig Minuten wurden noch der Haushalt 2027 sowie drei überplanmäßige Ausgaben aufgerufen. Die finanziellen Spielräume seien im Vergleich zu den letzten beiden Jahren enger geworden, so Frau Nebel zum Thema Haushalt. Es müssen Prioritäten gesetzt werden, die auch schmerzlich sein könnten. Jedoch sei die Stadt nicht handlungsunfähig. Das Haushaltsvolumen betrage 38 Mio. Euro und trotz Streichungen sei ein Investitionsvolumen von 8,2 Mio. Euro vorhanden. Veltens Entwicklung würde nicht stillstehen. Es möge vielleicht mutig erscheinen, einen Haushalt mit einem Defizit von über 6 Mio. Euro vorzulegen. Die bereits durch die Verwaltung ausgearbeiteten Einsparungen von 8,5 Mio. Euro würden allerdings nicht ausreichen, um ein positives Ergebnis zu erzielen. Um detailliert darüber beraten zu können, erfolgte die Überweisung des Antrages in alle Ausschüsse.
Die überplanmäßigen Ausgaben betrafen den Neubau des Bauhofes, die Schulhofgestaltung in der Löwenzahn-Grundschule sowie die Evangelische Kita. Beim Bauhof werden 240.000 Euro zusätzlich benötigt und wurden sogar bereits verausgabt. Die Gesamtkosten würden sich inklusive des Betrages auf 1,9 Mio. Euro belaufen. Der Antrag erhielt sechs Ja-Stimmen und vierzehn Enthaltungen. Der Unmut der Stadtverordneten über die Vorgehensweise der Verwaltung kam hier deutlich zum Ausdruck.
Für den Schulhof werden 147.000 Euro benötigt und sollen dem Konto für die geplante Fahrradüberdachung vorerst entnommen werden. Dem stimmten elf Stadtverordnete zu.
Zuletzt ging es um eine überplanmäßige Ausgabe für die Evangelische Kita über 354.000 Euro rückwirkend für die Jahre 2025 und 2026. Herr Pötsch (CDU) stellte die Frage, wie sich diese mit den Haushaltsgrundsätzen vereinbaren ließe und warum dieser Betrag nicht im Haushalt eingestellt gewesen sei? Frau Nebel antwortete, dass es die Haushaltsgrundsätze nicht anfechten würde. Die Gelder waren nicht geplant worden. Über den Mehrbedarf liege eine Liste vor, die nachgereicht werden würde. Der Antrag wurde die entsprechenden Ausschüsse vertagt.
Anmerkung der Redaktion: Geplant waren 430.000 Euro für Personal-, Betriebs- und Sachkosten.
Der Vorsitzende Herr Ketelhohn beendete die Sitzung dann kurz nach 22 Uhr und teilte den Stadtverordneten mit, dass sie kurzfristig über die Fortsetzung der Sitzung informiert werden.
Diese fand am Donnerstag, den 22. Oktober 2026, statt.
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/velten-svv-sitzung-durch-fragen-verzoegert/
[3] https://brandenburgerfreiheit.de/velten-kein-freitagsgebet-fuer-muslimische-religionsgemeinschaft-in-staedtischen-einrichtungen/
Text und Foto: Gabriele Schade
