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Keine Ermittlungen gegen Mathias Döpfner

Berliner Staatsanwaltschaft: Döpfners Äußerungen waren keine Beleidigung Ostdeutscher, kein Fall übler Nachrede und auch kein Fall von Volksverhetzung. Sprecherin der Anzeigenden reagiert mit Stellungnahme.

Im Fall Döpfner erhebt die Berliner Staatsanwaltschaft keine Anklage. Am 18.05.2023 hatte eine Gruppe Ostdeutscher Anzeige gegen Dr. Mathias Döpfner wegen Beleidigung, übler Nachrede und Volksverhetzung gestellt. Vorausgegangen waren öffentlich bekannt gewordene Textnachrichten Döpfners, in denen sich der Chef des Springer Konzerns abfällig über Ostdeutsche äußerte:

„Die ossis [sic] sind entweder Kommunisten oder faschisten [sic]. Dazwischen tun sie es nicht. Eklig“, soll Döpfner einem Bericht der Zeit zufolge in einer Nachricht geschrieben haben [1].

Die BF berichtete hier.

Dem Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft zufolge sieht sie

„… keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten, namentlich der Volksverhetzung nach §130 BGB und der Beleidigung pp., …“ [2]

Ferner sieht die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte dafür,

„… dass der Beschuldigte die Kurznachrichten mit dem Bewusstsein oder Intention versandte, dass diese einer breiteren Öffentlichkeit [zugänglich] gemacht werde[n] würde.“ [2]

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft setzt der Straftatbestand der Volksverhetzung nach §130 Abs. 1 bzw. 2 StGB voraus, dass ein entsprechender Vorsatz auch auf die Geeignetheit der öffentlichen Friedensstörung gerichtet ist.

In einer der BF vorliegenden Stellungnahme äußerte sich Hildegard Vera Kaethner wie folgt:

„Als eine der anzeigenden Ostdeutschen informiere ich die Öffentlichkeit, dass auf unsere Strafanzeige gegen Herrn Dr. Mathias Döpfner wegen Beleidigung, Übler Nachrede und Volksverhetzung die Staatsanwaltschaft Berlin von der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen absieht. Ich persönlich als auch viele Bekannte aus Ost-und Westdeutschland sind über diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin sehr irritiert. Wir fragen uns, ob die Rechte der Ostdeutschen nun nicht mehr schützenswürdig sind?
Ich gebe den Wortlaut unserer Strafanzeige vom 18.05.23 und das ablehnende Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, das uns am 29.Juni 23 erreichte, hiermit allen zur Kenntnis. Möge sich der interessierte Bürger eine eigene Meinung bilden.

Hildegard Vera Kaethner, 04.07.2023“

Die von Kaethner angeführten Dokumente sind unten verlinkt [2], [3].

[1] https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100159274/axel-springer-chef-doepfner-in-der-kritik-die-ossis-werden-nie-demokraten-.html
[2] https://brandenburgerfreiheit.de/wp-content/uploads/2023/07/MitteilungStABln.pdf
[3] https://brandenburgerfreiheit.de/wp-content/uploads/2023/05/Brief_an_Doepfner_wir_erstatten_Anzeige_18_05_23_freigegeben_zur.pdf