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„Es muss demokratisch aussehen…

aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Dieses Zitat von Walter Ulbricht († 1. August 1973, früherer SED-Funktionär und Staatsratsvorsitzender der DDR) beschreibt die am 15. Juni 2026 stattgefundene Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel in Kyritz sehr treffend. Einer der Regionalräte hatte mit dieser Äußerung seinen Unmut über den Verlauf der Sitzung zum Ausdruck gebracht. Es berichtet Gabriele Schade.

Kommentar

Wie es die Teilnehmer der Bürgerinitiativen (BI) bei der Kundgebung „Landrat, tu was“ am 6. Mai 2026 dem Landrat von Oberhavel Alexander Tönnies (SPD) versprochen hatten, waren sie zahlreich in Kyritz vor Ort, um der Regionalversammlung beizuwohnen. Die BF hatte über die Kundgebung berichtet [1]. Denn es sollte nunmehr über den Regionalplanentwurf „Windenergienutzung 2024“ abgestimmt und Festlegungen über das von der Bundesregierung ausgerufene Flächenziel von 1,8 Prozent getroffen werden.

Vor dem Kyritzer Kulturhaus hatten sich gut 50 Aktivisten verschiedener Bürgerinitiativen Oberhavels und der Prignitz mit Transparenten eingefunden. Sie forderten, dass bereits bestehende Windenergie-Anlagen (WEA) in die 1,8 Prozent einberechnet werden sollen. Der Sprecher Ludwig Hangen erklärte, dass circa ein Drittel der Anlagen außerhalb der geplanten Flächen stehen, aber nach den Plänen angeblich nur 37 anrechenbar seien. Im beratenden Ausschuss wurde jedoch von dem Mitglied Axel Schmidt (Bürgermeister der Stadt Perleberg) ein Antrag eingebracht, dass knapp 100 Anlagen angerechnet werden können. Dieser stehe auch heute als Beschlussantrag Nr. 2/2026 zur Abstimmung. Der Beschlussantrag 6/2026 (Variante C ) wurde vom beratenden Ausschuss empfohlen. Dort ist Axel Schmidt auch Mitglied. Darin geht es um die Anrechnung rechtswirksamer Bauleitplanung. Die Beschlussanträge 2 und 6 seien die Anträge, die in der Versammlung eine Mehrheit erreichen müssten, um die Interessen der Bürger zu vertreten. Die anderen Beschlussanträge seien nur Beruhigungspillen für die nächsten ein bis zwei Jahre.

Anne Petrick von der BI „Windkraft mit Ab- und Verstand“ aus Rosenhagen bei Perleberg wies darauf hin, dass es Subventionsbetrug geben würde. Die Betreiber würden pro WEA 1,3 Mio. Euro an Stromsubvention pro Jahr für insgesamt 20 Jahre erhalten. Das gelte auch für Anlagen, deren Strom nicht abgenommen wird.

Die Regionalversammlung Prignitz/Oberhavel setzt sich aus insgesamt 69 Regionalräten zusammen [2]. Den Vorsitz hat der Landrat Oberhavels Alexander Tönnies (SPD), stellvertretende Vorsitzende sind seine Amtskollegen aus dem Landkreis Prignitz Christian Müller (SPD) sowie Ralf Reinhardt (SPD) für Ostprignitz-Ruppin. Die weiteren Mitglieder sind Bürgermeister, Amtsdirektoren von Gemeinden sowie gewählte Kreistagsabgeordnete für die Dauer der Legislaturperiode.

Der Zuschauerbereich im Kulturhaus war gut gefüllt von interessierten Zuschauern und den Bürgerinitiativen. Gleich zu Beginn der Sitzung fand die halbstündige Einwohnerfragestunde statt. Es waren zehn Fragen angemeldet worden. Sie mussten vorher schriftlich eingereicht werden. Jeder Fragesteller hatte drei Minuten Zeit seine Fragen vorzutragen. Es waren überwiegend Mitglieder und Sprecher der Bürgerinitiativen, die die Fragen vortrugen. Der erste Fragesteller war Klaus Wetzel von der BI „Keine Windräder im Wald“ aus Oberhavel. Er erläuterte, dass 40 Prozent der Einwände zu dem Regionalplanentwurf zu dem Gebiet WEN46 eingereicht wurden. Dort befand sich während des 2. Weltkrieges ein Bombenabwurfgebiet aufgrund der in der damaligen Zeit in Oranienburg befindlichen Rüstungsindustrie. Da sich teilweise noch immer Bomben im Boden befinden, bestünde eine höhere Gefahr von Bränden. Er wollte wissen, in welchem Radius der Anlagen eine Untersuchung stattfindet und wer dafür die Kosten trägt. Er erhielt die Antwort, dass die Kosten von dem Projektträger übernommen werden. Eine Angabe zu dem Radius konnte nicht gegeben werden.

Peter Braun-Himmerich von der BI „Hohe Heide“ aus Heiligengrabe stellte das Beteiligungsverfahren in Frage. Es wurden über 3000 Einwendungen eingereicht. Sein Eindruck sei jedoch, dass diese keinen Einfluss haben und übergeordnete Ziele berücksichtigt werden. Da kein Einfluss genommen werden kann, entsteht nach seiner Auffassung eine immer größer werdende Politikverdrossenheit. Die Antwort darauf war sehr lapidar. Es müsse ein Einklang hergestellt werden und man müsse sich an rechtliche Vorgaben halten.

Ein Fragesteller nennt das Verfahren eine Demokratiesimulation. Es wird angemerkt, dass trotz Moratoriums die Genehmigungsprozesse im Hintergrund weiterlaufen.

Ludwig Hangen aus Rosenwinkel verweist auf die im letzten beratenden Ausschuss einstimmig empfohlene Variante C sowie den von dem Perleberger Bürgermeister Axel Schmidt ausgearbeiteten Antrag als akzeptable Vorlage für die heutige Abstimmung. In der Variante C sollen rechtswirksam ausgewiesene Flächen mit Bestandsanlagen in kommunalen Bauleitplänen, sofern es rechtlich möglich ist, um das Teilflächenziel von 1,8% zu erreichen, angerechnet werden. Außerdem sollen gleichzeitig die im Planentwurf bisher vorgesehenen Vorranggebiete ohne Bestandsanlagen reduziert werden.

Im Tagesordnungspunkt 6 (TOP) geht es um den Stand des Verfahrens. Insgesamt wurden ca. 3180 Stellungnahmen eingereicht. Die Erörterungen mit den öffentlichen Stellen Landesdenkmalamt, Bundeswehr, Obere Luftfahrtbehörde und Immissionsschutz schlossen mit dem Ergebnis ab, dass keine Planänderungen notwendig seien. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz hatte Bedenken zu mehreren Vorranggebieten angemeldet. Dort befinden sich europäische Vogelschutzgebiete und es wurde eine erhebliche Beeinträchtigung befürchtet. Nach einem mehrmonatigem Erörterungsprozess konnte dann im Januar 2026 eine Einigung erzielt werden und die zwei Gebiete „Mankmuß-Seetz“ in der Prignitz und „Sommerfeld-Neuendorf“ in Oberhavel wurden gestrichen. Die Abwägungen wurden noch nicht abschließend bearbeitet und befinden sich noch im Prozess.

Danach ergreift Axel Schmidt (parteilos) das Wort. Der Bürgermeister aus Perleberg trägt vor, dass er bereits im September 2025 mit seinem Antrag das Ziel verfolge, die Ausweisung auf 1,8 Prozent in den Vorranggebieten zu beschränken. Nach seiner Auffassung besteht das Interesse einer Verschiebung. Der Antrag wurde in einen zu dem Zeitpunkt nichtexistierenden Ausschuss verwiesen. Nach der ersten Ausschusssitzung wurde Druck auf ihn ausgeübt. Er sollte seinen Antrag zurückziehen. In der zweiten Ausschusssitzung wurde der Antrag dann beschlossen. Allerdings im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

Herr Ließke, ein weiteres Mitglied des beratenden Ausschusses meldet sich zu Wort und sagt, dass ihm Zweifel gekommen seien. Für ihn ginge das Bundesrecht vor Landesrecht. Der Gesetzgeber habe nicht von Vorranggebieten gesprochen. Dann kritisiert er, dass den Regionalräten die Unterlagen erst zur Sitzung vorgelegt wurden und man dadurch keine Zeit hatte, sich damit zu beschäftigen und vorzubereiten. Es wird ihm entgegnet, dass deshalb nach Landesrecht ausgearbeitet wurde, da dieses genauer definiere.

Der Bürgermeister Herr Schült (Freie Wähler) aus Heiligengrabe plädiert für den „Vernunftsbeschluss“ von Axel Schmidt und bittet diesen zu unterstützen.

Die nächste Wortmeldung kommt von dem Amtsdirektor Gransee und Gemeinden Nico Zehmke. Er hat den Vorsitz im beratenden Ausschuss und berichtete, dass nur die Risiken diskutiert worden seien. Es wurden unterschiedliche Auffassungen aufgeführt. Die Variante C erhielt dann die Zustimmung. Er forderte, dass auch die Chancen und Potenziale stärker untersucht werden müssen.

Herrn Adam, Kreistagsmitglied aus der Prignitz ist aufgefallen, dass die Kanzlei Böttger, die das Rechtsgutachten erstellt hat, auch Betreiber von Windkraftanlagen berät und stellt die Frage, ob man das Gutachten als neutral bewerten kann.

Der brandenburgische Staatssekretär für Infrastruktur Westphal lässt verlauten, dass man nicht gegen den Antrag von Herrn Schmidt sei. Zitat: „Wir wollen nur die Frist einhalten“.

Dem Kreistagsabgeordneten Oblaski aus Ostprignitz-Ruppin irritiert diese Aussage des Infrastrukturstaatssekretärs Westphal. Schließlich sei es bereits seit drei bis vier Jahren bekannt gewesen, aber er hat es laufen lassen und nun wird Druck gemacht! Er fragt, was abgestimmt werden soll? 75 Prozent der Bevölkerung wollen diese Windräder nicht. Zitat: „Es sind Monster! Ich habe Angst!“ Auch er spricht sich für die Empfehlungen der Herren Schmidt und Zehmke aus.

Nach einer Beratungspause wurden der Bericht mit den Varianten A, B und C sowie den dazugehörigen Zeitplänen aus dem beratenden Ausschuss vorgetragen (3). A und B müssten demnach nicht weiter verfolgt werden. C wurde zum Beschluss empfohlen. Die Planungszeit würde bei 3,5 Jahren liegen.

Uwe Klein (SPD) aus dem Kreistag Oberhavel beschreibt die Situation als Dilemma. Er kritisiert, dass versucht wurde das Rechtsgutachten zu diskreditieren und dass das Bundesrecht vor dem Landesgesetz gelten soll. Die Leistungsebene sei bei der Berechnung die bessere Wahl. Aber es würden stattdessen die Flächen berechnet werden.

Michael Nitschke (AfD), sachkundiges Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Umwelt aus Oberhavel bittet die Regionalräte eindringlich für den Beschlussantrag 2 zu stimmen. Ansonsten könnten auch windschwache Gebiete bebaut werden, wenn das Moratorium auslaufe. Die Belange der Bürger müssten ernst genommen werden!

Vor der Abstimmung ergreift der Staatssekretär Westphal (SPD) noch einmal das Wort: „Sie wollen, dass wir ein paar Stellschrauben ändern und ein paar Rädchen drehen, die sich der Bundesgesetzgeber ausgedacht hat. Uns ist die jetzt Zeit davongelaufen.“ Der rechtswirksame Regionalplan muss bis Ende 2027 vorliegen. Der Bundesgesetzgeber wird keine Änderungen mehr vornehmen. Es müsse nunmehr eine Entscheidung getroffen werden. Ohne Entscheidung könne kein Schutz des eigenen Territoriums erreicht werden.

Dann folgt die offene Abstimmung. Zwei Mitarbeiterinnen der Verwaltung zählen die anwesenden Regionalräte durch und kommen auf 62 Personen. Die Zählung ist sehr unprofessionell, wie man auch am Ergebnis erkennen kann.

BeschlussvorlageJa-StimmenNein-StimmenEnthaltungenSumme
2 Antrag A.Schmidt2133660
6 Variante C empfohlen2435362
44212761
5498259
74610662

Somit wurde der zweite Entwurf des Regionalplans Prignitz-Oberhavel – Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung 2024“ gebilligt. Die Bestandsanlagen werden nicht mit in den Entwurf einbezogen. Die beiden Gebiete Sommerfeld-Neuendorf und Mankmuß-Seetz sind in dem neuen Entwurf nicht mehr enthalten. Die Änderungen werden jetzt öffentlich ausgelegt.

„Ich verstehe die Forderung und unterstütze es grundsätzlich, bestehende Windkraftanlagen in das Flächenziel für unsere Region anzurechnen“, sagt der Vorsitzende der Regionalversammlung, Oberhavels Landrat Alexander Tönnies. „Rechtlich wären wir damit heute aber noch nicht auf der sicheren Seite. Uns läuft zur Erreichung des 1,8-Prozent-Flächenziels die Zeit davon. In erster Linie sind wir in der Pflicht, den drohenden Wildwuchs nach Ablauf des Landesmoratoriums am 31. Januar 2027 zu verhindern. Am 31. Dezember 2027 läuft außerdem die bundesgesetzliche Übergangsfrist aus, was ohne gültigen regionalen Windplan eine erweiterte Privilegierung von Windkraftanlagen bedeuten würde. Deshalb müssen wir unseren Regionalplan jetzt absichern und ihn nach der Auslegung schnell beschließen. Die Regionalräte haben deshalb dem Plan zugestimmt. So gelingt uns die Sicherung vieler unbebauter Gebiete. Wir werden dennoch weiter daran arbeiten, die Forderungen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen.“ [4]

Die Anfang des Jahres neu gewählte Bürgermeisterin Jennifer Collin-Feeder (SPD) aus Oranienburg ist nicht zur Sitzung erschienen, obwohl es einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt, dass der Bürgermeister aufgefordert wird, in der Regionalversammlung dem Entwurf des sachlichen Teilplans“ Windenergienutzung 2024“ nicht zuzustimmen.

Auf dem Parkplatz vor dem Kulturhaus wurde von einem Regionalrat zu einigen Kollegen der Ruf nach Schampus laut. Sie waren sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Versammlung. Zitat: „Das haben wir doch gut hinbekommen!“. Hier könnte man mutmaßen, dass vielleicht noch andere Interessen als die der sogenannten Energiewende eine Rolle spielen.

Die Menschen der Bürgerinitiativen, die seit Jahren dafür kämpfen, dass in ihren umliegenden Wäldern und Landschaften keine weiteren WKA gebaut werden, waren sehr enttäuscht. Aber es ist davon auszugehen, dass sie nicht aufgeben. Bestätigt haben sich die Aussagen einiger Teilnehmer der Kundgebung in Oranienburg vom 6. Mai 2026. Sie hatten es abgelehnt mit dem Landrat Tönnies gemeinsam auf einem Foto abgelichtet zu werden, da er ihrer Meinung nach sich nicht für die Bürger einsetzt (1).

[1] https://brandenburgerfreiheit.de/landrat-tu-was/
[2] https://www.prignitz-oberhavel.de/gremien-und-sitzungen.html
[3] https://www.prignitz-oberhavel.de/fileadmin/dateien/dokumente/regionalversammlung/2026/01_2026/RV_01_2026_Pr%C3%A4sentation_web.pdf
[4] https://www.ostprignitz-ruppin.de/Informationen/Regionale-Planungsgemeinschaft-Prignitz-Oberhavel-beschlie%C3%9Ft-Entwurf-zur-Windenergienutzung.php?object=tx,3033.5.1&FID=3039.6756.1&NavID=3033.2

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